14/09/2026
„TOP ANWALT 2027“
Ein paar Tage zu spät. Aber dafür von Herzen. ❤️
Ich wurde zum zweiten Mal in Folge als TOP Anwältin 2027 im Arbeitsrecht ausgezeichnet.
Veröffentlicht wurde das bereits am 09. September. Ich komme erst jetzt dazu, darüber zu schreiben.
Und vielleicht ist das gar nicht so schlecht.
Im Kanzleialltag hetzt man von einem Termin zum nächsten. Man löst Probleme, führt Gespräche, schreibt Schriftsätze, verhandelt, berät. Und vergisst dabei, kurz innezuhalten.
Also hole ich das jetzt nach.
Ja, das macht mich stolz. Nicht wegen der Auszeichnung allein, sondern wegen dem, wofür sie steht: Vertrauen und Wertschätzung.
Menschen vertrauen mir ihre arbeitsrechtlichen Fragen an. Sie empfehlen mich weiter. Kolleginnen und Kollegen schätzen meine Arbeit.
Genau das bedeutet mir etwas.
Denn Arbeitsrecht ist für mich weit mehr als Paragrafen, Urteile und Fristen.
Es geht um die entscheidenden Momente im Arbeitsleben. Um Konflikte. Um schwierige Entscheidungen. Um Trennungen, und darum, sie so zu gestalten, dass beide Seiten damit weiterleben können.
Und immer wieder um die eine Frage: Was ist rechtlich möglich, und was ist am Ende wirklich die beste Lösung?
Dass meine Arbeit in meinem Herzensgebiet erneut so gesehen wird, freut mich besonders.
Heute darf ich das einfach mal sagen: Ich bin stolz. Und vor allem dankbar.
Danke an alle Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen und Wegbegleiter, die mir ihr Vertrauen schenken.
(Ranking des F.A.Z.-Instituts in Kooperation mit QuantiQuest, veröffentlicht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 09.09.2026. Link in den Kommentaren.)
https://topanwalt.faz.net/Sonderbeilage-TOP-Anwalt-Privatanwaelte-2027.pdf
KanzleiGerlinger