Schröder Blankenstein Rechtsanwälte

Schröder Blankenstein Rechtsanwälte Wir sind Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Mit über 25 Jahren Erfahrung.

🧠💼 Schluss mit Job-Frust – Schröder klärt auf!Wöchentlich. Verständlich. Vom Fachanwalt.Frank H. Schröder, Fachanwalt fü...
29/05/2026

🧠💼 Schluss mit Job-Frust – Schröder klärt auf!

Wöchentlich. Verständlich. Vom Fachanwalt.

Frank H. Schröder, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht, nimmt euch mit durch den arbeitsrechtlichen Alltag – mit klarem Blick, trockenem Humor und der nötigen Portion Gegenwehr.

📱 Diensthandy nach Feierabend? Nur weil es klingelt, musst du nicht springen.

Sonntagabend, 21:43 Uhr. Das Handy vibriert.

Chef schreibt: „Nur ganz kurz …“

Spoiler: Es ist nie nur ganz kurz. 😉

Aktuell wird wieder viel über Arbeitszeit gesprochen. Die Bundesregierung plant, das Arbeitszeitrecht zu flexibilisieren: Statt der täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig stärker eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in den Blick genommen werden. Was daraus genau wird, bleibt abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Auch eine flexiblere Arbeitszeit bedeutet nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig rund um die Uhr verfügbar sein müssen.

Denn egal, ob der Feierabend um 17:00 Uhr, 19:30 Uhr oder nach einem besonders sportlichen Arbeitstag erst später beginnt:

Feierabend bleibt Feierabend. 🛋️

Und das Diensthandy ist kein elektronisches Halsband.

Muss ich nach Feierabend erreichbar sein?

Grundsätzlich: Nein.

Wenn keine Rufbereitschaft, kein Bereitschaftsdienst und keine besondere arbeitsvertragliche Regelung besteht, musst du nach Feierabend nicht dauerhaft erreichbar sein.

Du musst nicht jede Mail beantworten.
Du musst nicht jeden Anruf annehmen.
Und du musst auch nicht nachts auf eine Teams-Nachricht reagieren, nur weil der Chef gerade noch „kurz“ eine Idee hatte.

„Kurz“ ist im Arbeitsleben ungefähr so gefährlich wie:
„Wir müssen mal reden.“ 😬

Aber es ist doch ein Diensthandy?

Ja. Und?

Ein Diensthandy ist ein Arbeitsmittel. Kein Rund-um-die-Uhr-Fernsteuerungsgerät.

Nur weil der Arbeitgeber dir ein Handy gibt, heißt das nicht automatisch, dass du damit jederzeit erreichbar sein musst. Wer ständige Erreichbarkeit will, braucht dafür eine rechtliche Grundlage.

Und wenn aus Erreichbarkeit tatsächlich Arbeit wird, dann reden wir auch über Arbeitszeit.

Also nicht nur:
„Hast du die Nachricht gesehen?“

Sondern:
„Hast du gearbeitet?“
„Wie lange?“
„War das angeordnet oder erwartet?“
„Wurde das erfasst?“
„Wird das bezahlt?“ 💸

Krankheit ist keine Homeoffice-light-Version

Besonders beliebt ist auch diese Nummer:

„Ich weiß, du bist krank, aber kannst du ganz kurz …?“

Nein.

Wer arbeitsunfähig krank ist, ist nicht „ein bisschen verfügbar“. Krankheit dient der Genesung. Punkt.

Natürlich darf der Arbeitgeber in echten Ausnahmefällen organisatorische Rückfragen stellen, wenn es wirklich nötig ist. Aber krankgeschrieben zu sein bedeutet nicht, dass man aus dem Bett heraus den Betrieb am Laufen halten muss.

Der gelbe Schein ist kein WLAN-Router. 🤒

Urlaub ist Urlaub – und nicht mobiles Arbeiten mit Sonnenbrand

Gleiches gilt im Urlaub.

Wenn du Urlaub hast, sollst du dich erholen. Du musst nicht zwischen Pool, Frühstücksbuffet und Sonnencreme die Mails sortieren.

Wer im Urlaub ständig erreichbar sein soll, hat keinen Urlaub, sondern eine schlecht bezahlte Außenstelle mit Aussicht. 🌴

Auch hier gilt: Wenn wirklich gearbeitet wird, kann das arbeitsrechtlich relevant werden. Denn Urlaub und Arbeit passen ungefähr so gut zusammen wie Flipflops und Betriebsversammlung.

Und was ist mit Notfällen?

Natürlich gibt es echte Notfälle.

Wenn der Server brennt, der wichtigste Kunde explodiert oder niemand mehr weiß, wo die einzige Excel-Datei mit der Wahrheit liegt, kann man über vieles sprechen.

Aber: Nicht jeder schlechte Planungsvorgang im Betrieb ist ein Notfall des Arbeitnehmers.

Wenn jeden Mittwochabend „plötzlich“ etwas Dringendes passiert, ist das kein Notfall. Das ist Organisation mit Ansage. Und dafür gibt es Arbeitszeitmodelle, Vertretungsregelungen und notfalls auch bezahlte Rufbereitschaft.

Was du tun solltest, wenn das Diensthandy ständig nervt

📌 Dokumentiere, wann du außerhalb der Arbeitszeit kontaktiert wirst.

📌 Heb Nachrichten, Mails und Anruflisten auf.

📌 Notiere, ob du tatsächlich gearbeitet hast – und wie lange.

📌 Sprich das Problem frühzeitig an, bevor aus „nur kurz“ ein Dauerzustand wird.

Wichtig ist: Wer dauerhaft nach Feierabend arbeitet, sollte nicht immer nur freundlich „kein Problem“ schreiben. Denn irgendwann heißt es sonst:

„Das war doch immer so.“

Und genau diesen Satz wollen wir vermeiden.

Schröder klärt auf:

„Flexible Arbeitszeit heißt nicht, dass Arbeitnehmer flexibel immer verfügbar sind. Wer Feierabend hat, darf Feierabend haben. Das Diensthandy ist ein Arbeitsmittel – kein Arbeitgeber-Jojo. Wenn aus ‚nur ganz kurz‘ ein Dauerzustand wird, wird es Zeit, über Rechte, Arbeitszeit und Grenzen zu sprechen.“

Fazit

Nach Feierabend gilt:

✅ Nicht jeder Anruf ist Pflicht.
✅ Nicht jede Nachricht muss beantwortet werden.
✅ Nicht jede Chef-Idee ist ein Notfall.
✅ Und ständige Erreichbarkeit ist kein Naturgesetz.

Wenn der Arbeitgeber aus deinem Feierabend heimlich Arbeitszeit macht, sollte man sich das genauer ansehen.

Frank H. Schröder – damit dein Diensthandy nicht mehr bestimmt, wann du Feierabend hast.

Schön, wenn sich die Mitarbeiterinnen zum Geburtstag des Chefs zusammentun und ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Dan...
05/05/2026

Schön, wenn sich die Mitarbeiterinnen zum Geburtstag des Chefs zusammentun und ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Danke, Mädels!

27/04/2026
Im Urlaub gestrandet – wer zahlt den Lohn?Der Urlaub ist vorbei. Der Flieger nicht da. Der Chef ist auch nicht begeister...
10/03/2026

Im Urlaub gestrandet – wer zahlt den Lohn?

Der Urlaub ist vorbei. Der Flieger nicht da. Der Chef ist auch nicht begeistert.
Klingt nach Abenteuer, ist arbeitsrechtlich aber eher Kategorie: unschön.

Wenn Arbeitnehmer nach dem Urlaub wegen Flugausfällen, gesperrter Lufträume oder anderer Reisekatastrophen nicht rechtzeitig zurückkommen, stellt sich schnell die Frage:
Bekomme ich für die Zeit trotzdem mein Gehalt?

Die kurze Antwort lautet leider oft:
Eher nein.

✈️ Warum? Weil der Arbeitsweg rechtlich dein Problem ist

Auch wenn du nichts dafür kannst:
Wer wegen ausgefallener Flüge oder gesperrter Verbindungen nicht zur Arbeit kommt, trägt im Regelfall das sogenannte Wegerisiko.

Das heißt:
Du kannst deine Arbeit zwar objektiv nicht leisten – aber der Arbeitgeber muss sie dir deshalb regelmäßig auch nicht bezahlen.

Arbeitsrechtlich gilt dann der unschöne, aber bekannte Grundsatz:
Ohne Arbeit kein Lohn.

Mit anderen Worten:
Der Urlaub verlängert sich unfreiwillig – das Gehalt leider oft nicht.

😬 Droht dann wenigstens Ärger mit dem Chef?

Nicht automatisch.

Wenn du wirklich nichts dafür kannst, ist das keine klassische Arbeitsverweigerung.
Abmahnung oder Kündigung sind in solchen Fällen normalerweise nicht gerechtfertigt – jedenfalls dann nicht, wenn du dich sofort meldest, die Lage erklärst und nicht einfach abtauchst.

Ganz schlecht ist dagegen diese Strategie:

„Ich warte erst mal ab und hoffe, dass sich das irgendwie erledigt.“

Tut es meistens nicht. Und der Chef findet Überraschungen selten charmant.

📞 Was du jetzt sofort tun solltest

Wenn du im Urlaub festhängst, gilt:

1. Sofort den Arbeitgeber informieren.
Nicht morgen. Nicht nach dem dritten Ersatzflug. Sofort.

2. Belege sichern.
Flugausfall, Stornierung, Umbuchung, Sperrung des Luftraums, Mitteilungen der Airline – alles aufheben, screenshotten, weiterleiten.

3. Nicht eigenmächtig „Urlaub verlängern“.
Du kannst nicht einfach beschließen, dass aus drei Tagen Rückreiseproblem nun eben drei weitere Urlaubstage werden. Das muss besprochen werden.

4. Lösungen anbieten.
Zum Beispiel:

Arbeiten aus der Ferne, wenn das praktisch möglich ist und der Arbeitgeber zustimmt

Urlaubstage nachträglich einsetzen

Überstunden oder Zeitguthaben abbauen

unbezahlte Freistellung vereinbaren

💻 Homeoffice aus dem Ausland – gute Idee? Vielleicht. Automatisch? Nein.

Manche denken dann:

„Dann arbeite ich eben schnell vom Hotel oder Flughafen aus.“

Kann man besprechen – muss der Arbeitgeber aber nicht einfach so akzeptieren.

Denn da hängen oft praktische Fragen dran:

Ist die Arbeit von dort überhaupt möglich?

Gibt es Datenschutzprobleme?

Funktioniert die Technik?

Ist das rechtlich und organisatorisch sauber?

Heißt:
Remote arbeiten nur nach Absprache – nicht im Alleingang mit Laptop am Pool.

📅 Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich dafür Urlaubstage nehme?

Einseitig einfach umetikettieren geht nicht so leicht.

Aber natürlich kann man sich einigen, dass für die ausgefallene Arbeitszeit

Urlaub genommen wird,

Überstunden eingesetzt werden,

oder eine andere Lösung gefunden wird.

Wer nichts vereinbart, landet oft bei der unerquicklichsten Variante:
keine Arbeit, kein Lohn.

⚠️ Ganz wichtig: Das ist nicht dasselbe wie „krank im Urlaub“

Wenn du krank bist, gelten andere Regeln.
Wenn du aber gesund bist und nur wegen der Rückreise festhängst, ist das keine Krankheit, sondern ein Problem der Anreise zur Arbeit. Und genau deshalb landet das Risiko arbeitsrechtlich meistens bei dir.

👔 Schröder klärt auf:

„Wenn du im Urlaub gestrandet bist, brauchst du keine Ausreden – sondern eine saubere Kommunikation. Wer sich sofort meldet, Belege sichert und vernünftig reagiert, verhindert oft den nächsten Ärger. Beim Lohn sieht es allerdings häufig düster aus. Und genau da sollte man wissen, was geht – und was eben nicht.“

🔍 Noch ein wichtiger Punkt

Anders kann die Lage aussehen, wenn du nicht privat im Urlaub, sondern dienstlich unterwegs warst.
Dann reden wir schnell nicht mehr über dein persönliches Wegerisiko, sondern über ein Risiko aus der Sphäre des Arbeitgebers. Da lohnt sich der zweite Blick ganz besonders.

✅ Fazit

Im Urlaub gestrandet zu sein ist ärgerlich genug.
Arbeitsrechtlich gilt meist:

Arbeitspflicht vorübergehend unmöglich: ja

Automatischer Lohnanspruch: meist nein

Abmahnung bei rechtzeitiger Information: regelmäßig nein

Beste Lösung: sofort melden, Belege sammeln, saubere Absprache treffen

Und wenn der Arbeitgeber trotzdem Druck macht, Urlaubstage eigenmächtig verrechnet oder mit Sanktionen wedelt, obwohl du alles ordentlich angezeigt hast, dann wird es Zeit für jemanden, der den Koffer nicht nur trägt, sondern auch rechtlich aufmacht.

Frank H. Schröder – damit aus Reisestress kein Arbeitsrechtsproblem mit Ansage wird.

🌟 Tag der Heldinnen bei Schröder Blankenstein! 🌟Ohne sie läuft hier gar nichts – unsere fleißigen, klugen und unerschütt...
12/11/2025

🌟 Tag der Heldinnen bei Schröder Blankenstein! 🌟

Ohne sie läuft hier gar nichts – unsere fleißigen, klugen und unerschütterlichen Rechtsfachwirtinnen! 💪⚖️

Mit beeindruckender Kompetenz, Nerven aus Stahl und einem Lächeln selbst in hektischen Momenten halten sie den Kanzleialltag zusammen – egal ob Fristensturm, Aktenflut oder spontane „Kannst-du-mal-eben“-Missionen.

Zum inoffiziellen Tag der Heldinnen sagen wir heute einfach:
Danke! 💐
Danke für Eure Sorgfalt, Eure Geduld, Eure Energie – und dafür, dass Ihr Schröder Blankenstein zu dem macht, was es ist:
eine Kanzlei, die auf höchste Qualität, Teamgeist und Herz setzt. ❤️

Ein kleiner Blumengruß kann kaum ausdrücken, wie groß unsere Wertschätzung ist –
aber er kommt von Herzen. 🌷✨

Eine tolle Aktion für einen sehr wichtigen Zweck. Wir haben das gerne unterstützt. Weiterhin viel Erfolg für Wir helfen ...
19/10/2025

Eine tolle Aktion für einen sehr wichtigen Zweck. Wir haben das gerne unterstützt.
Weiterhin viel Erfolg für Wir helfen Kinder!

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Viel Spaß und ein überragendes Spendenergebnis von 3.555€ brachte die 14. Ausgabe unseres Kickerturniers für den guten Zweck gestern im Spielmann in der Monheimer Altstadt. 13 Mannschaften starteten um 16:00 Uhr und nach vielen Begegnungen mit ordentlich Stimmung und auch mit Spannung konnte das Team „Gestiefelter Muskelkater“ den Titel verteidigen. Einer der Teilnehmer des Turniers überraschte uns mit einer herausragenden Spende, so dass wir am Abend auf eine Spendensumme von 3.000€ kamen. Dies hat heute Morgen ein langjähriger Unterstützer erfahren und spontan das Gesamtergebnis auf 3.555€ erhöht. Wir sind sprachlos und dankbar.
Vielen Dank an das Team vom Spielmann, alle Teilnehmer und Zuschauer sowie die Unterstützer auf dem Plakat, das erneut durch Mike Beck von catchy. erstellt wurde. Danke also an die MEGA GmbH Monheim, Sanitätshaus Buchbender, Das Studio, Edeka Gusek, KFO Langenfeld, den Lieblingsladen, Schröder Blankenstein Rechtsanwälte sowie TheissenKopp. Natürlich auch ein herzliches Dankeschön an René Müller von ideenbau24 🙏🏼

Überstunden – bezahlt oder verfallen?„Chef, ich hab da noch 200 Überstunden auf dem Konto…“Der Chef: „Ach wirklich? Bewe...
02/10/2025

Überstunden – bezahlt oder verfallen?

„Chef, ich hab da noch 200 Überstunden auf dem Konto…“
Der Chef: „Ach wirklich? Beweisen Sie mal!“
Und genau da beginnt das Drama.

Denn: Wer Überstunden geltend machen will, trägt die Beweislast. Das heißt: Du musst nicht nur sagen „Ich hab viel gearbeitet“, sondern im Zweifel jede einzelne Überstunde darlegen – und beweisen, dass sie angeordnet oder zumindest geduldet wurde.

⏱️ Überstunden – wann zählen sie überhaupt?

Wenn der Chef sie ausdrücklich anordnet („Bleib heute länger!“).

Wenn der Chef sie stillschweigend duldet (er sieht dich ständig bis 21 Uhr im Büro und sagt nichts).

Wenn sie betriebsnotwendig und bekannt sind (alle machen sie – und der Vorgesetzte weiß es).

Einfach nur länger bleiben, weil du „so fleißig bist“, reicht nicht. Das nennt man Selbstausbeutung – und dafür gibt’s kein Geld.

🖊️ Wie beweise ich Überstunden am besten?

Doku, Doku, Doku! Hier ein paar Tipps:

Stundenzettel führen – altmodisch, aber effektiv.

Wöchentliche Abzeichnung durch den Vorgesetzten – dann ist klar, dass er’s gesehen und gebilligt hat.

Wechselseitige Bestätigung mit Kollegen – aber: Nur die, die auch dabei waren! Sonst wird’s unglaubwürdig.

E-Mails oder Chats sichern, wenn Überstunden angeordnet wurden („Kannst du heute bis 20 Uhr bleiben?“).

👉 Alles, was dokumentiert ist, hilft. Alles, was nur „gefühlt“ ist, bringt gar nichts.

📜 Vorsicht Ausschlussfristen!

Das dicke Ende kommt oft hintenrum:
In vielen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen stehen Ausschlussfristen – meistens nur drei Monate.
Heißt:
Wenn du deine Überstunden nicht innerhalb von drei Monaten schriftlich anmeldest, sind sie weg.
Selbst dann, wenn sie vom Chef angeordnet waren und eigentlich gar kein Streit darüber besteht.

➡️ Deshalb: Stillhalten ist Gift! Wer wartet, verliert.

⚖️ Schröder klärt auf:

„Überstunden sind kein Hobby. Wer sie macht, hat Anspruch auf Ausgleich – aber nur, wenn er’s richtig belegt. Und wer wartet, bis Gras über die Sache wächst, steht am Ende mit leeren Händen da. Deshalb: rechtzeitig melden, sauber dokumentieren – und notfalls Schröder einschalten.“

📌 Mein Tipp:
Wenn du Überstunden machst, dokumentiere sie sofort und halte deine Ansprüche rechtzeitig fest.
Denn: Was weg ist, ist weg.

✨ NEUES SCHILD, KLARE BOTSCHAFT! ✨Ab sofort begrüßt unser Büro in der Florastraße in Dormagen mit einem frischen Look. A...
29/08/2025

✨ NEUES SCHILD, KLARE BOTSCHAFT! ✨

Ab sofort begrüßt unser Büro in der Florastraße in Dormagen mit einem frischen Look. Auf den Punkt gebracht: Schröder Blankenstein Rechtsanwälte steht für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht – und nur dafür.

Denn wir machen nicht alles, aber das, was wir machen, machen wir richtig. 💼⚖️

Beate Blankenstein und ihr Team freuen sich, Sie auch im Büro Dormagen persönlich willkommen zu heißen. Schauen Sie gerne vorbei – gemeinsam zu Ihrem Recht!

📍 Florastraße, Dormagen
☎️ 02133 – 77 883 30

Aufhebungsvertrag? Vorsicht Falle!„Chef hat gesagt, wir regeln das schnell und fair – ich hab dann unterschrieben…“Oh je...
25/08/2025

Aufhebungsvertrag? Vorsicht Falle!

„Chef hat gesagt, wir regeln das schnell und fair – ich hab dann unterschrieben…“

Oh je. Leider schon der erste Fehler. Denn ein Aufhebungsvertrag ist kein harmloses Papier – sondern oft eine gut getarnte Einladung in die Arbeitslosigkeit, inklusive Sperrzeit, Rechtsverlust und „blöd gelaufen“-Gefühl.

Und wer einmal unterschrieben hat, kommt da nicht mehr raus.

⚠️ Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ohne Kündigung, ohne Gericht, ohne Widerspruchsmöglichkeit.
Und damit auch:

❌ Kein Kündigungsschutzverfahren.
❌ Keine Abfindungspflicht.
❌ Kein Widerrufsrecht.
❌ Und meist: Sperre beim Arbeitslosengeld.

💥 Sperrzeit beim Arbeitsamt – weil du ja „freiwillig“ gegangen bist

Das ist der größte Haken:

📌 Wer freiwillig unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis selbst auf – und bekommt von der Agentur für Arbeit oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Heißt: Kein Geld. Keine Beiträge. Keine Zeit für Fehler.

Und nein:

„Ich hab mich unter Druck gefühlt“ oder „Ich dachte, das muss so“ zählt bei der Arbeitsagentur leider nicht.

❌ Einmal unterschrieben = fast immer verloren

Du hast keinen Widerruf.
Kein „Ich schlaf noch mal drüber“.
Kein Rücktritt.
Der Aufhebungsvertrag ist mit deiner Unterschrift bindend.
Auch dann, wenn du ihn gar nicht richtig verstanden hast. Oder dich überrumpelt fühltest.

👉 Deshalb: Unterschreib niemals etwas sofort – schon gar nicht im Büro zwischen Tür und Kaffeeautomat.

🤫 Und was sag ich, wenn mir der Chef einen anbietet?

Gar nichts.
Kein Kommentar. Kein Zögern. Kein „Ich wollt sowieso weg“.

Am besten:

„Vielen Dank, ich nehme das mit, lasse es prüfen – und melde mich.“ Und dann direkt zum Anwalt.

Denn:

📌 Was du sagst, kann später gegen dich verwendet werden.
Wenn dein Chef hört, dass du sowieso kündigen wolltest, wird er im Streitfall sagen: „Er wollte doch weg!“ – und du hast plötzlich keine Verhandlungsposition mehr.

🎯 Was dein Anwalt dann sagt:

„Meine Mandantin wollte überhaupt nicht gehen. Sie war überrascht und enttäuscht, dass ihr ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde.“ Aber am besten sagst Du gar nichts. Dann kann ich behaupten, dass du unbedingt bleiben willst und nur ganz ganz ausnahmsweise eine Abfindung nimmst. Das treibt den Preis hoch!

Auch wenn das vielleicht nicht die ganze Wahrheit ist:
👉 So sieht rechtliche Strategie aus. Und dafür bin ich da.

🧠 Schröder klärt auf:

„Ein Aufhebungsvertrag ist wie ein freundliches Lächeln mit verstecktem Messer. Klingt harmlos – kann aber richtig wehtun. Wer unterschreibt, ohne zu prüfen, verliert mehr als nur den Job. Deshalb: Erst denken, dann Schröder fragen.“

📌 Niemals sofort unterschreiben – und niemals allein verhandeln.
Du hast Rechte. Und Chancen. Und jemanden, der sie durchsetzt.

👉
Schick mir den Vertrag – ich sag dir, ob er gut, gefährlich oder einfach nur unverschämt ist.

☀️ Bullenhitze über Deutschland – Hitzefrei im Büro? 🥵💼Deutschland schmilzt – und mit ihm unsere Konzentration. Die Kaff...
30/06/2025

☀️ Bullenhitze über Deutschland – Hitzefrei im Büro? 🥵💼

Deutschland schmilzt – und mit ihm unsere Konzentration. Die Kaffeemaschine hat Hitzefrei, der PC fängt an zu schwitzen, und in der Kantine gibt's statt Eintopf nur noch Eiswürfel zum Lutschen. Aber wie sieht’s eigentlich für uns aus, die tapferen Held:innen im Großraumbüro? Haben wir Anspruch auf Hitzefrei, oder heißt es weiter „PowerPoint statt Poolparty“?

Die ernüchternde Wahrheit zuerst:
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei wie in der Schule gibt’s für Arbeitnehmer nicht. Leider. 🫠

Aber ganz raus ist dein Chef nicht – er muss bei tropischen Temperaturen nämlich schon was tun. Laut Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sollte die Raumtemperatur 25°C nicht überschreiten. Wird’s wärmer, muss der Arbeitgeber angemessene Maßnahmen treffen – und nein, damit ist nicht gemeint, dass er die Zimmerpflanzen gegossen hat.

Was kann (oder muss) der Arbeitgeber tun?

Ventilatoren oder mobile Klimageräte aufstellen

Gleitzeit anbieten, damit du den heißesten Stunden entkommst

Kühle Getränke bereitstellen – Wasser, nicht Bier, sorry.

Kleidungsvorschriften lockern – endlich Flip-Flops im Büro? Vielleicht.

Arbeiten ins Homeoffice verlagern, falls du dort nicht gerade in der Sauna wohnst.

Fazit:
Bullenhitze = kein automatisches Hitzefrei, aber dein Chef darf dich auch nicht rösten wie ein Grillwürstchen. 😅 Also: Lüften, trinken, locker bleiben – und vielleicht beim nächsten Meeting einfach mal im Liegestuhl einwählen. 🌴💻

Bleibt cool da draußen! 😎

Adresse

Florastraße 8
Dormagen

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
Donnerstag 08:30 - 17:00
Freitag 08:30 - 14:00

Telefon

+4921037899930

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