21/05/2026
Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Instanzgericht, hat klare Vorgaben zur Berechnung der Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen mangelhafter Gebrauchtwagen entwickelt. Entscheidend sind Kaufpreis, gefahrene Kilometer und die voraussichtliche Restlaufleistung des Fahrzeugs. Wer seine Ansprüche kennt, kann bares Geld sparen. ⚖️🚗