Kanzlei Heydorn & Kollegen

Kanzlei Heydorn & Kollegen Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Kanzlei Heydorn & Kollegen, Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei, Wasserstadt 26, Dessau.

Die Rechtsanwaltskanzlei Heydorn&Kollegen berät und vertritt Sie umfassend bei juristischen Problemen Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldsachen und Strafsachen

13/01/2025

Unsere Anwaltskanzlei in der Bauhausstadt Dessau-Roßlau sucht zur Verstärkung des Teams in Teil- oder Vollzeit ab sofort

eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d).

Wir bieten einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre. Ihre Aufgaben sind neben den einschlägigen Tätigkeiten im Sekretariat die Erstellung von Kostenrechnungen.

Wenn Sie selbständig, ergebnis- und lösungsorientiert arbeiten und gegebenenfalls bereits Berufserfahrung besitzen - dann sollten wir uns kennenlernen! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected]

Wir gratulieren Rechtsanwältin Marie-Luise Theuner zur Verleihung des Titels Fachanwältin für Verkehrsrecht. Bereits sei...
17/07/2024

Wir gratulieren Rechtsanwältin Marie-Luise Theuner zur Verleihung des Titels Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Bereits seit einigen Jahren ist sie im Bereich des Verkehrsrechts tätig. Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei die Kompetenz im Schwerpunkt Verkehrsrecht jetzt noch deutlicher zeigen kann.

01/07/2024

Unsere Anwaltskanzlei in der Bauhausstadt Dessau-Roßlau sucht zur Verstärkung des Teams in Teil- oder Vollzeit ab dem 01.08.2024

eine/n Büromitarbeiter/in (m/w/d).

Wir bieten einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre. Ihre Aufgaben umfassen Empfangstätigkeiten, Entgegennahme und Weiterleitung von Telefongesprächen, Bearbeitung von Ein- und Ausgangspost, E-Mails, Anfertigung von Schreiben, Erstellung von Schriftsätzen nach Diktat, Ablage und Registratur.

Wenn Sie selbständig, ergebnis- und lösungsorientiert arbeiten und bereits Berufserfahrung besitzen - dann sollten wir uns kennenlernen! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected].

Neu bei uns! Spezialist für Bußgeldsachen! Wir konnten unser Team um Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Theuner erweitern. ...
13/01/2022

Neu bei uns! Spezialist für Bußgeldsachen!
Wir konnten unser Team um Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Theuner erweitern. Sie verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Fachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Du wurdest geblitzt und hast eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Du erreichst uns unter Tel.: 0340/2201155 oder E-Mail: [email protected].

24/03/2020

Unsere Kanzlei ist derzeit nicht von einer Schließung betroffen, d. h. wir arbeiten weiterhin wie gewohnt für Sie.

Sie können uns zu unseren Öffnungszeiten telefonisch unter 0340/2201155 oder jederzeit per E-Mail unter [email protected] erreichen.
Zur Erhaltung Ihrer und unserer Gesundheit bitten wir im Moment jedoch von persönlichen Vorsprachen abzusehen.

Wir wünschen allen eine gesunde Zeit und hoffen auf einen baldigen wieder uneingeschränkten persönlichen Kontakt.

03/11/2017

Anwaltskanzlei sucht ab sofort eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n in Vollzeit. Bitte melde dich unter 0340 2201155.

18/09/2017

Unsere sozial- und zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Dessau-Roßlau sucht in Vollzeit ab spätestens 01.11.2017

eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n.

Wir bieten einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre.
Ihre Aufgaben sind neben den einschlägigen Tätigkeiten im Sekretariat unter anderem die Bearbeitung des Forderungsmanagements sowie Kostenrechnungen.
Wenn Sie selbständig, ergebnis- und lösungsorientiert arbeiten und bereits Berufserfahrung besitzen - dann sollten wir uns kennenlernen!
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen. Bitte richten Sie diese an
Heydorn & Kollegen Rechtsanwälte . Fachanwalt, Wasserstadt 26, 06844 Dessau-Roßlau
oder per E-Mail an [email protected]

26/10/2016

Wir, das Team der Rechtsanwälte Heydorn & Kollegen in Dessau-Roßlau, suchen ab sofort und zum 01.08.2017

eine/n Auszubildende/n zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w).

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit 3 Berufsträgern die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, Sozialrechts, Bau- und Architektenrechts, Verkehrsrechts, Familien- und Erbrechts und des Strafrechts tätig sind.

Als langjährig erfahrene Ausbilder bieten wir Ihnen eine fundierte Ausbildung und eine freundliche Arbeitsatmosphäre.

Wenn Sie einen guten bis sehr guten Realschulabschluss (gern auch Abitur oder Umsteiger), ein freundliches und zuverlässiges Auftreten haben und an einer Mitarbeit in unserer Kanzlei interessiert sind, bitten wir um Übersendung einer aussagekräftigen Bewerbung an

Heydorn & Kollegen Rechtsanwälte . Fachanwälte, Wasserstadt 26, 06844 Dessau-Roßlau

oder per E-Mail

[email protected]

15/06/2016

Besonderheiten bei Landesbeamten im Versorgungsausgleichsverfahren

Im Rahmen der Ehescheidung ist die Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens im sogenannten Verbundverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Von diesem gesetzlichen Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen. Die Eheleute können zum Beispiel einen Versorgungsausgleich durch notariellen Ehevertrag ausschließen oder abweichend von der gesetzlichen Halbteilung modifizieren, sofern die vertragliche Regelung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute vor und in der Ehezeit nicht sittenwidrig ist. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, kann auch noch im gerichtlichen Scheidungsverfahren einvernehmlich von der Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens abgesehen werden. In aller Regel wird jedoch ein Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten im anhängigen Scheidungsverfahren durchzuführen sein.

Der Versorgungsausgleich ist eine gesetzliche Institution, die die von den Eheleuten in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften unter den Eheleuten im Falle einer Scheidung nach dem Grundsatz der Halbteilung ausgleichen soll. Unproblematisch ist die praktische Umsetzung wenn beide Eheleute Rentenanwartschaften ausschließlich bei der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Andernfalls hat ein rechnerisch komplizierter Ausgleich zwischen den Versorgungsarten zu erfolgen.

Bei Landesbamten besteht dabei die Besonderheit, dass die Beamtenversorgung höherwertiger ist, als die Anwartschaft, die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben werden kann. Gemäß § 16 Abs. 1 VersAusglG sind die Anrechte des Beamten deshalb extern zu teilen. Dies bedeutet, dass der Landesbeamte im Umfang des Augleichwertes seine Anrechte verliert und der andere Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet erhält. Der Landesbeamte erhält im Gegenzug die Anwartschaften seines Ehepartners in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Er erhält damit plötzlich eine Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da er zumeist sonst keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, erhält er im Falle des Rentenbezugs deutlich weniger Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, als er im Rahmen der Beamtenversorgung erhalten würde, wenn der Ausgleich unterblieben wäre.

Das Amtsgericht Oranienburg entschied abweichend hiervon mit Beschluss vom 24.04.2015 zum Aktenzeichen 38 F 3/15, dass in einem solchen Fall der Ehepartner mit den Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet werden kann, einer Verrechnungsabrede gegen Kostenfreistellung zuzustimmen. Dies hat den Vorteil für den Landesbeamten, dass er seine höherwertigen Anwartschaften in der Höhe behält, wie er Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung des anderen Ehepartners erhalten würde. Der Ehepartner behält dann gleichfalls seine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es findet also nur eine Verrechnung der Anwartschaften ohne Übertragung des Ausgleichswertes statt. Lediglich der Anteil, der darüber hinausgeht, wird nach dem Halbteilungsgrundsatz ausgeglichen. Für den gesetzlich versicherten Ehegatten ergeben sich daraus keine Nachteile. Der Landesbeamte erwirbt damit keine Rentenansprüche aus der gesetzliche Rentenversicherung.

Dieser Anspruch auf Zustimmung zur Verrechnungabrede wird aus der Pflicht zur nachehelichen Solidarität hergeleitet.
Zur Vermeidung der Zersplitterung der Altersversorgung sollte der Landesbeamte darauf bedacht sein, sein Recht auf Zustimmung zur Verrechnungsabrede gerichtlich durchzusetzen.

Für die Durchsetzung dieses Anspruchs steht Ihnen Rechtsanwalt Frank Nitschke fachkundig zur Seite.

09/07/2015

Adresse

Wasserstadt 26
Dessau
06844

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