Anwältehaus Delmenhorst

Anwältehaus Delmenhorst Rechtsanwaltskanzlei und Notariat

Unser Artikel zum Thema Sorgerecht 👍🏼☺️
07/11/2022

Unser Artikel zum Thema Sorgerecht 👍🏼☺️

03/12/2021
26/04/2021

Wir sind eine weltoffene, modern ausgestattete Rechtsanwaltskanzlei mit wachsendem Notariat in Delmenhorst-Adelheide. Die Kanzlei verfügt über helle und lichtdurchflute-te Räumlichkeiten und ist sowohl mit dem PKW, als auch mit öffentlichen Verkehrs-mitteln hervorragend zu erreichen.
Auf Sie wartet eine verantwortungsvolle, vielfältige Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsumfeld und gutem Betriebsklima. Zu Ihren Aufgabenbereichen gehören insbe-sondere
• die Führung der Notariatsakten,
• das selbstständige Fertigen von Urkundenentwürfen,
• die Vereinbarung und Vorbereitung von Terminen
• die Korrespondenz mit den Beteiligten, sowie Gerichten und Behörden,
• die Abwicklung der Urkunden sowie
• die Erstellung der Kostenberechnungen.
Die Vergütung Ihrer Tätigkeit liegt dabei deutlich über dem Üblichen; zudem kann bei einer weiterhin guten Entwicklung des Notariats eine Umsatzbeteiligung vereinbart werden.

10/04/2019

Wir freuen uns, daß wir mit der Hilfe von
Rechts😉anwältin Frau Peter (rechts😉 im Bild) auch die jüngere Generation auf das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufmerksam machen konnten.😀👍 Frau Hense, unsere Aktionsplanerin, bedankt sich bei ihr mit einem Blumenstrauß💐👏

08/01/2019

"Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensdersatz) gegen den Unternehmer gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung)."

Was der Bundesgerichtshof da mit Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17 entschieden hat, birgt reichlich Sprengstoff. Der Hinweis im Leitsatz, dass der BGH hier seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat, sollte für die erforderliche Aufmerksamkeit sorgen.

Bislang konnte ein Bauherr seinen Schaden bei Mängeln der Bauwerks auf der Grundlage von Angeboten über die Mangelbeseitigung beziffern. Die Nettomangelbeseitigungskosten waren dann die Schadenssumme.

Und genau das geht nun nicht mehr.

08/01/2019

Besteht ein Sachmangel der Mietwohnung bereits bei der bloßen Gefahr, dass die Bausubstanz zu Schäden in der Wohnung führt?

Von dieser Frage ist abhängig, ab wann ein Mieter die Instandsetzung seiner Wohnung fordern und auch die Miete kürzen oder Schadensersatz verlangen darf. Ein Sachmangel der Mietwohnung besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs erst dann, wenn Schäden wie Feuchtigkeit und/odert Schimmel in der Wohnung tatsächlich auftreten. Mit der (bloßen) Gefahr zukünftiger Schäden wird ein Mieter leben müssen.

Im Fall ging es konkret darum, ob Wärmebrücken bereits dann als Sachmangel zu bewerten sind, wenn in der Mietwohnung hierdurch noch keine Schäden aufgetreten sind und die Wärmebrücken auch den zur Bauzeit der Mietwohnung geltenden Bauvorschriften entsprechen.

Der Bundesgerichtshof hat sich auch mit der Frage befasst, welchen Aufwand ein Mieter betreiben muss, um Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung zu vermeiden. Hier beschränkt sich der BGH jedoch auf die Feststellung, welche in Rechtsprechung und Literatur hierzu vertretenen Auffassungen unzulässig seien, denn letztlich komme es auf den Einzelfall an. Hier wird es zwischen Vermietern und Mietern also auch zukünftig Diskussionen geben.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich!

BGH VIII ZR 271/17

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