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Rechtsanwalt Kramarz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Rechtsanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht.

Ich stehe Ihnen jederzeit als Ansprechpartner für Ihre rechtlichen Belange zur Verfügung. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Urheber-, Medien und Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus biete ich Rechtsberatung im Zivilrecht. Besuchen Sie meine Internetseite

19/10/2026

Bestellung storniert, Trinkgeld weg? 🛵

Das Kammergericht Berlin hat eine Lieferando-Klausel gekippt, nach der Trinkgeld nach der Bestätigung nicht erstattet wurde, auch bei Stornierung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Plattformen heißt das: Rückzahlung muss in AGB und Zahlungsablauf abgebildet sein, auch bei Gutscheinen, Pfand und Vorauszahlungen.

Mehr im Artikel: https://kanzlei-kramarz.de/lieferando-trinkgeld-agb-unwirksam/
Allgemeine Information, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Ein KI-Chatbot in der eigenen App oder auf der Website: Was Nutzer dort eingeben, ist oft sensibler, als Anbieter denken...
19/10/2026

Ein KI-Chatbot in der eigenen App oder auf der Website: Was Nutzer dort eingeben, ist oft sensibler, als Anbieter denken.

Das LG Köln hat im Fall Snapchat „My AI“ entschieden (Urteil vom 17.09.2026, Az. 33 O 120/24, nicht rechtskräftig):
• Wer Chatbot-Eingaben für Werbung nutzt, muss mit Gesundheits- und anderen sensiblen Daten rechnen – Art. 9 DSGVO gilt auch dann, wenn der Anbieter sie nicht gezielt erheben will.
• Ein Hinweis vor der ersten Nutzung, den Nutzer mit „OK“ bestätigen, ist keine ausdrückliche Einwilligung.
• Vorangekreuzte Werbeeinstellungen sind weder Einwilligung noch Widerspruchsmöglichkeit.

Was das für Unternehmen bedeutet, die selbst KI-Chatbots einsetzen, lesen Sie im Beitrag.

LG Köln 33 O 120/24: Snapchat darf Chat-Eingaben in „My AI“ nicht ohne Einwilligung für Werbung nutzen. Was Unternehmen mit KI-Chatbots beachten sollten.

Wann ist eine Plattform „sehr groß“ im Sinne des Digital Services Act – und wie werden ihre Nutzer gezählt? Das Gericht ...
16/10/2026

Wann ist eine Plattform „sehr groß“ im Sinne des Digital Services Act – und wie werden ihre Nutzer gezählt? Das Gericht der EU hat im Fall Stripchat die Benennung durch die EU-Kommission bestätigt (Urteil vom 14.10.2026 – T-134/24).

Für Plattformbetreiber wichtig: Die eigenen Angaben zu Nutzerzahlen sind mehr als eine Formalie, und Einwände müssen früh im Verwaltungsverfahren vorgebracht werden.

Unsere Einordnung: https://kanzlei-kramarz.de/eug-stripchat-sehr-grosse-online-plattform-vlop-dsa/

EuG T-134/24: Klage von Stripchat gegen VLOP-Benennung abgewiesen. Wie aktive Nutzer nach dem DSA zu zählen sind und was Plattformbetreiber daraus lernen.

16/10/2026

Abmahnung von Nimrod wegen eines Computerspiels? 🎮

Nimrod mahnt u. a. für Kalypso Media und Headup ab. Das Vergleichsangebot liegt meist bei 850 €, aber das ist ein Angebot, kein Urteil.

Wichtig: Frist beachten, Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben. Und: Der Anschlussinhaber ist nicht automatisch der Täter.

Mehr im Artikel: https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung-nimrod-rechtsanwaelte/
Allgemeine Information, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

14/10/2026

Abmahnung von Hild & Kollegen wegen Musik im Reel? ⚖️

Oft kommt zuerst ein Lizenzangebot über fairSync. Das ist noch keine Abmahnung, kündigt sie aber an. Die Abmahnung selbst enthält eine Unterlassungserklärung und Zahlungsforderungen. Bei gewerblichen Reels oft 10.000–15.000 € pro Song.

Wichtig: Frist ernst nehmen, Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, nicht bei der Gegenseite anrufen.

Mehr im Artikel: https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung-durch-hild-kollegen-wegen-musiknutzung-das-muessen-sie-wissen/
Allgemeine Information, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

13/10/2026

Post von SoundGuardian, weil in Ihrem Reel Musik läuft? 📩

Meist ist das keine Abmahnung, sondern eine Berechtigungsanfrage. SoundGuardian bietet eine Nachlizenzierung an, typisch sind 4.000–6.000 € pro Titel zzgl. USt.

Ob die Rechte wirklich bestehen und die Höhe angemessen ist, ist offen. Deshalb: nicht ignorieren, nicht vorschnell zahlen, Video erst dokumentieren und dann löschen.

Mehr im Artikel: https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung-soundguardian/
Allgemeine Information, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Ist ein Online-Vertragsgenerator schon Rechtsberatung?Der BGH hat im Fall „Smartlaw“ entschieden: nein (Urteil vom 09.09...
12/10/2026

Ist ein Online-Vertragsgenerator schon Rechtsberatung?

Der BGH hat im Fall „Smartlaw“ entschieden: nein (Urteil vom 09.09.2021 – I ZR 113/20). Feste Fragen und vorgefertigte Bausteine sind mit einem Formularhandbuch vergleichbar, eine Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt. Die Werbung mit „Rechtsdokumenten in Anwaltsqualität“ blieb dagegen untersagt.

Was bedeutet das heute für juristische SaaS- und KI-Angebote? Wo das Urteil Orientierung gibt, wo die Grenzen liegen und warum bei generativer KI vieles offen ist – eine Einordnung.

BGH I ZR 113/20: Vertragsgenerator ist keine Rechtsdienstleistung. Was das für juristische SaaS- und KI-Angebote bedeutet – und wo die Grenzen liegen.

Website-Texte kopiert – oder selbst abgemahnt worden, weil eine Agentur fremde Passagen eingefügt hat? Entscheidend ist ...
09/10/2026

Website-Texte kopiert – oder selbst abgemahnt worden, weil eine Agentur fremde Passagen eingefügt hat? Entscheidend ist die Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG: Nicht jeder Satz ist geschützt, individuell strukturierte Fachtexte dagegen schon. Was Sie tun können, wenn Ihre Texte übernommen wurden – und wie Sie auf eine Abmahnung besonnen reagieren:

Urheberrechtsverletzung an Texten: Was Sie jetzt wissen müssen

Ein Stadtfest, eine kleine Bühne am Rand – und eine GEMA-Rechnung für die gesamte Festfläche.Nach Tarif U-ST rechnet die...
08/10/2026

Ein Stadtfest, eine kleine Bühne am Rand – und eine GEMA-Rechnung für die gesamte Festfläche.

Nach Tarif U-ST rechnet die GEMA Straßen- und Stadtfeste nach der Fläche ab, vom ersten bis zum letzten Stand. Der BGH hält das grundsätzlich für zulässig, wenn die Musik das Fest prägt. Bei einer einzelnen Darbietung am Rand liegt das nicht ohne Weiteres auf der Hand.

Im Beitrag: wann die Gesamtfläche zählt, welche Einwände tragen können, was es mit der Härtefallregelung auf sich hat und welche Fristen Veranstalter im Blick behalten sollten.

GEMA-Tarif U-ST: Wann die ganze Fläche eines Straßen- oder Stadtfests zählt, was der BGH entschieden hat und wann sich Veranstalter wehren können.

Eine Impressums-E-Mail, die nur automatisch antwortet „diese Adresse akzeptiert keine eingehenden E-Mails“, reicht nicht...
08/10/2026

Eine Impressums-E-Mail, die nur automatisch antwortet „diese Adresse akzeptiert keine eingehenden E-Mails“, reicht nicht. Das Kammergericht Berlin hat Amazon genau das untersagt (11.08.2026, Az. 5 UKl 1/26).

Gilt für jede Website und jeden Onlineshop: Die E-Mail-Adresse im Impressum muss echte Kommunikation ermöglichen. Eingangsbestätigungen, Ticketsysteme und Chatbots sind erlaubt, No-Reply-Adressen nicht.

Was jetzt zu prüfen ist, steht im Beitrag.

KG Berlin, 5 UKl 1/26: Eine Impressums-Adresse, die E-Mails per Autoresponder abweist, verstößt gegen § 5 DDG. Was für No-Reply-Adressen gilt.

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Wilhelm-Leuschner-Str. 6a
Darmstadt
64293

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