19/10/2026
Bestellung storniert, Trinkgeld weg? 🛵
Das Kammergericht Berlin hat eine Lieferando-Klausel gekippt, nach der Trinkgeld nach der Bestätigung nicht erstattet wurde, auch bei Stornierung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für Plattformen heißt das: Rückzahlung muss in AGB und Zahlungsablauf abgebildet sein, auch bei Gutscheinen, Pfand und Vorauszahlungen.
Mehr im Artikel: https://kanzlei-kramarz.de/lieferando-trinkgeld-agb-unwirksam/
Allgemeine Information, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.