26/05/2026
NEWS-SERVICE der Kanzlei MANSHOLT & LODZIK SCHÄFER RAANE CORNELIUS:
LAG Thüringen – Urlaub nicht pauschal auf 2 Wochen begrenzbar!
Das LAG Thüringen entschied: Arbeitgeber dürfen zusammenhängenden Urlaub nicht generell auf zwei Wochen limitieren (LAG Thüringen, Az. 4 Ta 15/26). Nur bei konkreten betrieblichen oder persönlichen Gründen darf der Urlaub geteilt werden – pauschale Hinweise auf Personalmangel oder Praxis reichen nicht. Arbeitnehmer können ihren Anspruch bei pauschaler Ablehnung sogar einstweilig durchsetzen.
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