Rechtsanwaltskanzlei Klaus W. Kirchner,Dr.en jur. (Bol)

Rechtsanwaltskanzlei Klaus W. Kirchner,Dr.en jur. (Bol) Auch am Wochenende für die Gerechtigkeit unterwegs, Haftprüfungstermine im Polizeipräsidium wahrgenommen....

Die Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt mehrere Rechtsanwälte und Dolmetscher, sodaß Besprechungen in englischer, französischer, spanischer, russischer, albanischer, türkischer, serbischer, kroatischer, mazedonischer, bosnischer Sprache geführt und z.B. auch Strafverteidigungen im Ausland übernommen werden können.

19/11/2021

Mein Leibbursch Stephan Reinhold hinterlässt eine Lücke.

Bobby, Sawie und ElijahKonsul: Drei Liberia- Kicker für FortunaDr. Kirchner mit den liberianischen U21-Nationalspielern ...
10/09/2012

Bobby, Sawie und Elijah
Konsul: Drei Liberia- Kicker für Fortuna
Dr. Kirchner mit den liberianischen U21-Nationalspielern Bobby Niare, Sawie Peewee & Elijah Pierre (v. li.).
Dr. Kirchner mit den liberianischen U21-Nationalspielern Bobby Niare, Sawie Peewee & Elijah Pierre (v. li.).
Foto: Ovelgönne
Düsseldorf –

„Ich bin designierter Konsul von Liberia. Als großer Fortuna-Fan dachte ich mir, ich bringe die Jungs mal hierher, vielleicht können beide Seiten profitieren“, sagt Dr. Klaus Kirchner, der auch Fraktionsvorsitzender der „Freien Wähler“ in Düsseldorf ist.

So dürfen die liberianischen U21-Nationalspieler Bobby Niare, Sawie Peewee und Elijah Pierre bei der Regionalliga-Zwoten mittrainieren.

Sind sie gut genug, dürfen sie im Winter (wegen Wechselfrist) wiederkommen.

Beitrag aus der NRZ

05/08/2012

Auch am Wochenende für die Gerechtigkeit unterwegs, Haftprüfungstermine im Polizeipräsidium wahrgenommen....

03/08/2012

Gericht
Wer untreu ist, muss zahlen
12.07.2012 | 18:06 Uhr 2012-07-12T18:06:00+0200
Wer untreu ist, muss zahlen
Schwanenburg Kleve, Kleve, Niederrhein, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, Europa

Kreis Kleve. Statt Freiheitsstrafen nun moderate Gedstrafen im Prozess um Verfehlungen bei der BBS Geldern

Die Verfehlungen, mit denen sich die 10. Strafkammer beim Landgericht Kleve unter Vorsitz von Richter Ulrich Knickrehm in einem Berufungsverfahren zu beschäftigen hatte, liegen lange zurück. Vor acht Jahren stotterte der Motor der Berufsbildungsstätte Geldern gGmbH (BBS), die Vertragspartnerin des Kreises Kleve bei der Arbeitsvermittlung war. Von den vier Gesellschaftern dieser gemeinnützigen Einrichtung verkauften die Städte Geldern und Straelen ihre Anteile an den inzwischen 59-jährigen angeklagten ehemaligen BBS-Geschäftsführer Rolf Müller aus Geldern und an die Euro Business Group GmbH, deren Geschäftsführer ebenfalls angeklagt waren.
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Dabei sei es zu untreuen Handlungen gekommen, die von den Geschäftsführern Alexander Breitung (früher Beuster aus Rees) und Helmut van Egeren (Geldern) mitgetragen wurden.
Berufung eingelegt

Im Februar 2011 verurteilte das Amtsgericht Geldern die drei Angeklagten wegen Untreue bzw. wegen Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen dieses Urteil legten die Angeklagten Berufung ein, mit der sich die 10. Strafkammer nun auseinander zu setzen hatte.

Über die Köpfe der Mitgesellschafter Kreis Kleve und Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster hinweg entschieden die drei Geschäftsführer über Wohl und Wehe eines Festgeldkontos, das zur vorzufinanzierenden Kaufpreiszahlung für die Gläubigerbank gesichert wurde, und traten eine Grundschuld auf einem Grundstück der gemeinnützigen GmbH für einen KfW-Kredit ab. Weder der Kreis Kleve noch die Gesellschafterversammlung wurden davon informiert, ein Gesellschafterbeschluss lag nicht vor. Die Angeklagten, die den Sachverhalt einräumten, glaubten jedoch nicht an ein strafbares Verhalten ihrerseits.

Bevor noch in die Vernehmung der Angeklagten eingestiegen wurde, baten die Verteidiger das Gericht um ein Rechtsgespräch mit dem Ziel einer erlaubten Verständigung nach der Strafprozessordnung. Der Verteidiger Müllers, Rechtsanwalt Dr. Klaus Kirchner, regte die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung eines Geldbetrages an. Die Angeklagten seien nämlich wegen anderer Delikte bereits verurteilt oder durch Verfahrenseinstellungen vorbelastet. Auch seien alle drei Angeklagten durch Privatinsolvenzen wegen der BBS-Geschichte ziemlich am Ende ihrer wirtschaftlichen Existenz angekommen.
Kein wirklicher Schaden

Die Strafkammer tat sich mit einer Verfahrenseinstellung sichtlich schwer. Es sei zwar kein wirklicher Schaden eingetreten, so Knickrehm, jedoch sei der gemeinnützige Gesellschaftszweck wegen des untreuen Verhaltens nicht mehr gesichert gewesen. Erschwerend sei zu berücksichtigen, dass bei der Insolvenz der Grundstückswert durch die abgetretene Grundschuld nicht mehr für die Insolvenzmasse zur Verfügung stand.

Nach juristischem Hin und Her zwischen Strafkammer und Verteidigung fand schließlich der Vorschlag der Strafkammer Eingang in das direkt rechtskräftig gewordene Urteil – sie verhängte Geldstrafen in Höhe von 4000 und zweimal 1200 Euro.

30/07/2012

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