Baiker & Richter

Baiker & Richter Baiker & Richter ist eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Tätigkeit: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Subventionsrecht, Schulrecht, Beamtenrecht...

Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Akkreditierung von Studiengängen, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung), die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Beantragung einer Baugenehmigung, Konkurrenten

klagen im Beamtenrecht, Einbürgerungen, die Rückforderung von Subventionen, die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung - um nur beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen - erfordern juristisch fundiertes Spezialwissen. Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Zu unserer Mandantschaft zählen darüber hinaus internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Firma gründen wollen oder aufenthaltsrechtliche Detailfragen zu klären haben.

Baiker & Richter Rechtsanwälte, Referendare (m/w/d) im Verwaltungsrecht für die Anwalts-/Wahlstation in DüsseldorfSie in...
09/10/2025

Baiker & Richter Rechtsanwälte, Referendare (m/w/d) im Verwaltungsrecht für die Anwalts-/Wahlstation in Düsseldorf

Sie interessieren sich für das Verwaltungsrecht und möchten während Ihrer Ausbildung wertvolle Praxiserfahrung sammeln?

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht und bieten Referendarinnen und Referendaren (m/w/d) die Möglichkeit, ihre Ausbildungsstation in unseren vielfältigen Tätigkeitsbereichen zu absolvieren:

- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Subventionsrecht
- Beamtenrecht
- Gewerbe- und Handwerksrecht
- Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht
- Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht

Bei uns erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die tägliche Arbeit einer spezialisierten Fachkanzlei. Sie arbeiten in einem kleinen, engagierten Team, nehmen an Mandantenbesprechungen sowie Gerichtsterminen teil und können – soweit möglich – eigenständig Mandate bearbeiten. Gleichzeitig bleibt Ihnen ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf das Examen.

Was wir uns wünschen:
Freude und Interesse am Verwaltungsrecht.

Was Sie erwartet:
Ein kollegiales Umfeld, spannende Einblicke in die anwaltliche Praxis und die Möglichkeit, das Verwaltungsrecht in all seinen Facetten kennenzulernen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung – gerne per E-Mail – oder auf Ihren Anruf.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Rechtsanwältin Simone Baiker,

Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Baiker & Richter Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
T (0211) 58 65 156
F (0211) 58 65 158
E-Mail: [email protected]
Web:

Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie vor den Verwaltungsgerichten...

Unterstützung für unser Sekretariat gesucht:
09/04/2024

Unterstützung für unser Sekretariat gesucht:

Wir sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht und suchen zur Verstärkung unseres Teams...,Minijob in Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf - Pempelfort

11/01/2024

Unser neuer Newsletter zum Handwerks- und Wettbewerbsrecht

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag gegen die Testpflicht an Schulen in NRW ab...
22/04/2021

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag gegen die Testpflicht an Schulen in NRW abgelehnt.

Aktenzeichen: 13 B 559/21.NE

Behördeninternet: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

14/04/2021

Die aktuellen Regelung zum Schulbetrieb und zur Testpflicht in NRW: Ein Anspruch auf Distanzunterricht soll nicht bestehen, wenn kein Einverständnis in eine Testung vorliegt. Hierzu hat der Bayerische VGH für die entsprechenden Regelungen in Bayern indes mit Beschluss vom 12.04.2021, 20 NE 21.926, festgestellt, dass bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein müsse, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen.

Die aktuellen Regelung zum Schulbetrieb und zur Testpflicht in NRW: Ein Anspruch auf Distanzunterricht soll nicht besteh...
14/04/2021

Die aktuellen Regelung zum Schulbetrieb und zur Testpflicht in NRW: Ein Anspruch auf Distanzunterricht soll nicht bestehen, wenn kein Einverständnis in eine Testung vorliegt. Hierzu hat der Bayerische VGH für die entsprechenden Regelungen in Bayern indes mit Beschluss vom 12.04.2021, 20 NE 21.926, festgestellt, dass bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein müsse, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen.

Aktuelle Information zum Schulbetrieb im Land NRW ⤵

Weitere Details gibt's hier ➡ www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-bleiben-auf-dem-weg-der-vorsicht-14-04-2021

09/09/2020

Subventionsrecht: Newsletter September 2020
zur Corona-Soforthilfe

Das Land NRW hat mit Datum vom 31.05.2020 Richtlinien zur Gewährung von Soforthilfen für gewerbliche Kleinunternehmen, Selbstständige und Angehörige Freier Berufe, die infolge der Sars-CoV-2-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind („NRW-Soforthilfe 2020“) rückwirkend erlassen...

https://www.baiker-richter.com/Home

03/08/2020

Corona-Konzept des Schulministeriums NRW vom 03.08.2020 für den Schulunterricht nach den Sommerferien.

Adresse

Kaiserswerther Straße 263
Düsseldorf
40474

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Telefon

+492115865156

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