08/10/2026
⚖️ SIEG GEGEN DIE HUK24 VOR DEM AMTSGERICHT DÜSSELDORF!
Vor rund zwei Monaten haben wir über diesen Fall berichtet. Die HUK24 verweigerte die Schadenregulierung aufgrund eines Vorschadens – obwohl der Sachverständige die teilweise Überlagerung mit dem neuen Unfallschaden berücksichtigt und sogar einen Abzug von 30 % vorgenommen hatte.
Jetzt liegt das Urteil vor! ✅
Das Amtsgericht Düsseldorf bestätigt, dass die Vorschäden hinreichend abgegrenzt wurden. Der Sachverständige habe die Vorschadenproblematik sogar „sehr genau aufgeschlüsselt“.
Da unsere Mandantin keine Rechtsschutzversicherung hatte, haben wir aus Kostengründen zunächst nur die Sachverständigenkosten eingeklagt.
Das Ergebnis: 1.063,09 € Sachverständigenkosten zugesprochen – die Gegenseite trägt die Prozesskosten!
📄 Ihr möchtet das Urteil haben? Schickt uns einfach eine kurze E-Mail an die unten angegebene Adresse. Wir senden es euch gerne kostenlos zu!
📍 AG Düsseldorf, Az. 39 C 50/26