28/02/2017
Zu dem aktuellen "Raserurteil":
Der ganz überwiegende Teil hält hier die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für richtig. Dazu möchte ich mal – völlig wertungsfrei - ein paar Überlegungen in den Raum stellen, die auch unter meinen Kollegen sehr kontrovers diskutiert werden.
1. Eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe setzt hier voraus, dass ein Mord (bzw. Teilnahme am Mord) vorliegt.
Für einen Mord müssten die Täter Vorsatz gehabt haben. Ansonsten käme man zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Auf die Problematik, ob hier ein Mordmerkmal vorliegt, wird erst einmal nicht eingegangen. Abzugrenzen ist hier also zwischen einem bedingten Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine einfache Formel besagt dazu:
Vorsatz liegt vor, wenn er denkt „na wenn schon“.
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn er denkt „es wird schon gutgehen“.
Ergebnis?
2. In Heidelberg hat vor kurzem ein Amokfahrer mit voller Absicht ein Fahrzeug in eine Menschenmenge vor einem Bäckerei-Verkaufsstand gefahren. Erst eine massive Betonsäule stoppte die Fahrt. Drei Passanten wurden dabei verletzt – ein Mann (32) und seine Partnerin (29) nur leicht, ein 73-jähriger Heidelberger so schwer, dass er zwei Stunden später im Krankenhaus verstarb.
Auch hier wird voraussichtlich unter anderem eine Verurteilung wegen Mordes erfolgen.
Ist es gerechtfertigt, dass die „Raser“ und der Amokfahrer die gleiche Strafe erhalten?
3. Ein weiterer aktueller Fall: Bei einem Streit in Heidelberg verletzt ein 33-Jähriger seinen Kontrahenten mit einem Messer so schwer, dass der 22-Jährige kurze Zeit später verstirbt. Während einer Autofahrt nach Bellheim geraten die zwei Mitfahrer aus bislang ungeklärter Ursache zunächst in einen verbalen Streit. Nachdem sie in der Rülzheimer Straße aus dem Auto ausgestiegen sind, eskaliert der Streit zwischen den beiden Männern. Dabei verletzt der 33-Jährige seinen jungen Kontrahenten mit einem Messer im Halsbereich. Der 22-Jährige stirbt kurze Zeit später.
Hier wird voraussichtlich „nur“ eine Verurteilung wegen Totschlags erfolgen, weil kein Mordmerkmal erfüllt wurde.
Sollten die Raser eine höhere Freiheitsstrafe bekommen als der Messerstecher?
4. Das Gericht hat bei den Rasern einen vorsätzlichen Mord angenommen. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass selbst wenn hier keiner zu Schaden gekommen wäre, es dennoch ein versuchter Mord gewesen wäre.
Das bedeutet also: Wenn jemand bei Tempo 150 in der Innenstadt über mehrere rote Ampeln fährt, ohne dass was passiert, dann hat er einen versuchten Mord begangen.
Kann das richtig sein?
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass diese Punkte keine eigene Wertung darstellen, sondern lediglich als „Denkanstöße“ gedacht sind.
Viele Grüße in die Runde