Rechtsanwalt Burhop - Oldenburg

Rechtsanwalt Burhop - Oldenburg Kanzlei Rechtsanwalt Burhop.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Strafrecht, Straßenverkehsrecht, Kfz-Unfallregulierung, Reiserecht, Vertragsrecht, Schadensrecht, privates Baurecht, Fanrecht und Mietrecht

22/11/2018

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf ☝️

Deutliche Worte vom BGH zum Raserurteil.
14/03/2018

Deutliche Worte vom BGH zum Raserurteil.

Der BGH hat die Entscheidung der Berliner Strafkammer regelrecht zerpflückt. Und das vollkommen zu Recht, meint Tonio Walter.

28/02/2018

Kostenlose Erstberatung in Bußgeldverfahren!

Sind Sie geblitzt worden, weil Sie vermeintlich zu dicht aufgefahren oder zu schnell gefahren sind? Wird Ihnen ein Rotlicht- oder Handyverstoß vorgeworfen?

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen!

Nicht alle Bußgeldbescheide sind rechtmäßig. Es bestehen regelmäßig Erfolgsaussichten, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. So kann auch ein Fahrverbot oder eine Punkteeintragung in Ihr Fahreignungsregister verhindert werden.

Es gibt viele Gründe, warum ein Bußgeldverfahren anfechtbar ist. Je nach eingesetztem Messgerät muss insbesondere folgendes geprüft werden:

1. Liegt ein Schulungsnachweis des Mess-und Auswertebeamten für das eingesetzte Messgerät vor.

2. Wurden die vorgeschriebenen Kennzeichen (Eich- und Sicherungsmarken) an den Komponenten vor der Messung auf Unversehrtheit geprüft.

3.Haben für die Messung relevante Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe stattgefunden.

4. Wurde die Beschilderung vor und nach der Messung überprüft.

5. Wurden vor der Messung sämtliche nach der Bedienungsanleitung des eingesetzten Messgeräts vorgeschriebenen Tests durchgeführt.

6. Wurde die Messanlage ordnungsgemäß aufgebaut.

7. Befanden sich weitere Fahrzeuge auf dem vorliegendem Messbild.

8. Liegt möglicherweise eine Schrägfahrt vor.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Zunächst sollten Betroffene einen wichtigen Grundsatz aus dem Strafverfahren beherzigen, der ebenfalls für das Bußgeldverfahren gilt.

Keine Angaben zur Sache ohne Akteneinsicht.

Häufig bekommen Betroffene, nachdem sie beispielsweise geblitzt wurden, einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Ohne den Akteninhalt zu kennen, ist Schweigen mehr wert, als die Tat vorschnell einzuräumen. Akteneinsicht kann nur ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt beantragen. Nach Akteneinsicht kann dann das weitere Vorgehen auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden.

Lassen Sie deshalb Ihren Bußgeldbescheid immer prüfen! Ich helfe Ihnen dabei.

Feierabend! Licht aus! Euch allen einen guten Rutsch!
29/12/2017

Feierabend! Licht aus! Euch allen einen guten Rutsch!

Frechheit! ;-)
11/10/2017

Frechheit! ;-)

10/10/2017

Verteidigung im Bußgeldverfahren

Sind Sie geblitzt worden, weil Sie vermeintlich zu dicht aufgefahren oder zu schnell gefahren sind? Wird Ihnen ein Rotlicht- oder Handyverstoß vorgeworfen?

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen!

Nicht alle Bußgeldbescheide sind rechtmäßig. Es bestehen regelmäßig Erfolgsaussichten, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird. So kann auch ein Fahrverbot oder eine Punkteeintragung in Ihr Fahreignungsregister verhindert werden.

Es gibt viele Gründe, warum ein Bußgeldverfahren anfechtbar ist. Je nach eingesetztem Messgerät muss insbesondere folgendes geprüft werden:

1. Liegt ein Schulungsnachweis des Mess-und Auswertebeamten für das eingesetzte Messgerät vor.
2. Wurden die vorgeschriebenen Kennzeichen (Eich- und Sicherungsmarken) an den Komponenten vor der Messung auf Unversehrtheit geprüft.
3.Haben für die Messung relevante Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe stattgefunden.
4. Wurde die Beschilderung vor und nach der Messung überprüft.
5. Wurden vor der Messung sämtliche nach der Bedienungsanleitung des eingesetzten Messgeräts vorgeschriebenen Tests durchgeführt.
6. Wurde die Messanlage ordnungsgemäß aufgebaut.
7. Befanden sich weitere Fahrzeuge auf dem vorliegendem Messbild.
8. Liegt möglicherweise eine Schrägfahrt vor.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Zunächst sollten Betroffene einen wichtigen Grundsatz aus dem Strafverfahren beherzigen, der ebenfalls für das Bußgeldverfahren gilt.

Keine Angaben zur Sache ohne Akteneinsicht.

Häufig bekommen Betroffene, nachdem sie beispielsweise geblitzt wurden, einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Ohne den Akteninhalt zu kennen, ist Schweigen mehr wert, als die Tat vorschnell einzuräumen. Akteneinsicht kann nur ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt beantragen. Nach Akteneinsicht kann dann das weitere Vorgehen auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden.

Lassen Sie deshalb Ihren Bußgeldbescheid immer prüfen! Ich helfe Ihnen dabei.

Kanzlei Rechtsanwalt Burhop.

28/02/2017

Zu dem aktuellen "Raserurteil":

Der ganz überwiegende Teil hält hier die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe für richtig. Dazu möchte ich mal – völlig wertungsfrei - ein paar Überlegungen in den Raum stellen, die auch unter meinen Kollegen sehr kontrovers diskutiert werden.

1. Eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe setzt hier voraus, dass ein Mord (bzw. Teilnahme am Mord) vorliegt.

Für einen Mord müssten die Täter Vorsatz gehabt haben. Ansonsten käme man zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Auf die Problematik, ob hier ein Mordmerkmal vorliegt, wird erst einmal nicht eingegangen. Abzugrenzen ist hier also zwischen einem bedingten Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine einfache Formel besagt dazu:

Vorsatz liegt vor, wenn er denkt „na wenn schon“.
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn er denkt „es wird schon gutgehen“.

Ergebnis?

2. In Heidelberg hat vor kurzem ein Amokfahrer mit voller Absicht ein Fahrzeug in eine Menschenmenge vor einem Bäckerei-Verkaufsstand gefahren. Erst eine massive Betonsäule stoppte die Fahrt. Drei Passanten wurden dabei verletzt – ein Mann (32) und seine Partnerin (29) nur leicht, ein 73-jähriger Heidelberger so schwer, dass er zwei Stunden später im Krankenhaus verstarb.

Auch hier wird voraussichtlich unter anderem eine Verurteilung wegen Mordes erfolgen.

Ist es gerechtfertigt, dass die „Raser“ und der Amokfahrer die gleiche Strafe erhalten?

3. Ein weiterer aktueller Fall: Bei einem Streit in Heidelberg verletzt ein 33-Jähriger seinen Kontrahenten mit einem Messer so schwer, dass der 22-Jährige kurze Zeit später verstirbt. Während einer Autofahrt nach Bellheim geraten die zwei Mitfahrer aus bislang ungeklärter Ursache zunächst in einen verbalen Streit. Nachdem sie in der Rülzheimer Straße aus dem Auto ausgestiegen sind, eskaliert der Streit zwischen den beiden Männern. Dabei verletzt der 33-Jährige seinen jungen Kontrahenten mit einem Messer im Halsbereich. Der 22-Jährige stirbt kurze Zeit später.

Hier wird voraussichtlich „nur“ eine Verurteilung wegen Totschlags erfolgen, weil kein Mordmerkmal erfüllt wurde.

Sollten die Raser eine höhere Freiheitsstrafe bekommen als der Messerstecher?

4. Das Gericht hat bei den Rasern einen vorsätzlichen Mord angenommen. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass selbst wenn hier keiner zu Schaden gekommen wäre, es dennoch ein versuchter Mord gewesen wäre.

Das bedeutet also: Wenn jemand bei Tempo 150 in der Innenstadt über mehrere rote Ampeln fährt, ohne dass was passiert, dann hat er einen versuchten Mord begangen.

Kann das richtig sein?

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass diese Punkte keine eigene Wertung darstellen, sondern lediglich als „Denkanstöße“ gedacht sind.

Viele Grüße in die Runde

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Düsseldorf
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