DGB Rechtsschutz

DGB Rechtsschutz Der Gewerkschaftliche Rechtsschutz Aber bitte fair und höflich. Alle Postings und Kommentare sollten einen Bezug zu den Deutschen Gewerkschaften aufweisen.

Social-Media-Knigge der DGB Rechtsschutz GmbH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Nutzerinnen und Nutzer,

für den guten gemeinsamen Umgang und ein solidarisches Miteinander möchten wir uns gemeinsame Spielregeln geben. Wir sagen euch und Ihnen zu, dass wir uns daran halten und wünschen uns im Gegenzug, dass auch Ihr/Sie diese Regeln einhaltet. Wir freuen uns auf ein offenes Wort - kontroverse

Diskussionen oder kritische Anmerkungen sollen hiermit nicht unterbunden werden. Für Persönliches gibt es andere Räume.

1. Nicht tolerierbar
Rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder beleidigende Inhalte haben auf unserer Facebook-Seite nichts verloren. Wir werden sie löschen, den/die UserIn für unsere Seite sperren und bei Facebook melden. Das Gleiche gilt für persönliche Beleidigungen oder Drohungen und offensichtlich unwahre Äußerungen.

2. Identität von Usern: Wer bist du/Wer sind Sie? Wir arbeiten mit offenem Visier und erwarten dies auch von unseren Facebook-Fans. Personen mit Fake-Profilen, die sich aus eindeutig destruktiven Gründen heraus gezielt auf Fanpages anmelden und dort agitieren, sind von uns nicht erwünscht. Hier behalten wir uns deshalb ausdrücklich die Löschung vor. Persönliche Daten sind in den Kommentaren zu vermeiden.

3. Unerwünschte Werbung nervt
Auch möchten wir nicht, dass die Pinnwand/Fanpage des DGB Rechtsschutz als Plattform für kommerzielle, werbliche Inhalte missbraucht wird. Entsprechende Postings werden wir löschen und den/die UserIn im Wiederholungsfall sperren und bei Facebook melden.

4. Arbeitsweise
Sollte die Kommentar- oder Beitragsfunktion nicht genügend Zeichen für ein Statement bieten, bitten wir, mit einem Link auf die Vollversion zu verweisen. Mitteilungen, die auf mehrere Beiträge und/oder Postings verteilt sind, werden wir aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit löschen. Im Wiederholungsfall und nach entsprechenden Hinweisen werden wir den/die UserIn sperren. Das „Fluten“ der Seite mit einer Vielzahl gleichartiger Postings und Kommentare innerhalb eines kurzen Zeitraums durch ein und dieselbe Person führt zur Sperrung der/des UserIn.

5. Das Internet vergisst nicht
Alles was du/Sie auf unserer Seiten veröffentlichst steht im Internet und ist für Jahre auffindbar. Jeder Kommentar, jeder Streit ist auffindbar und nicht rückholbar. Also lieber einmal kurz inne halten, als sich lange zu ärgern.

6. Kommentare unter unseren Posts sollten sich inhaltlich möglichst auch mit dem Thema des Posts befassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, die eindeutig nichts mit dem Thema unseres Posts zu tun haben und de facto ein "Pinnwand-Eintrag auf Umwegen" sind. Auch Crosspostings von anderen Facebook-Seiten oder -Einträgen bitte nur in Ausnahmefällen in unsere Kommentare posten, wenn sie tatsächlich inhaltlich etwas zur Diskussion eines unserer Posts beitragen. Ansonsten behalten wir uns vor, auch solche Crosspostings zu löschen.

7. Wir müssen darauf bestehen, dass alle Beiträge/Kommentare in deutscher Sprache verfasst sind, da wir keine Übersetzungen anfertigen können. Anderssprachige Beiträge/Kommentare werden wir daher umgehend löschen. Wir freuen uns auf einen intensiven Dialog mit euch. Mit solidarischen Grüßen
Euer DGB Rechtsschutz-Facebook-Team

🔎 Manchmal deckt erst eine Lohnpfändung einen jahrelangen Behördenfehler aufEine Pflegekraft erfuhr erst durch die Pfänd...
03/08/2026

🔎 Manchmal deckt erst eine Lohnpfändung einen jahrelangen Behördenfehler auf
Eine Pflegekraft erfuhr erst durch die Pfändung ihres Lohns, dass gegen sie Beitragsforderungen bestanden. Was folgte, war eine gründliche rechtliche Prüfung – mit überraschendem Ergebnis:
➡️ Die Betroffene war gar nicht beitragspflichtig.
➡️ Bescheide waren über Jahre an eine falsche Adresse geschickt worden.
➡️ Mehrere Forderungen mussten aufgehoben werden oder waren bereits verjährt.

Der Fall zeigt eindrucksvoll:
❗ Eine behördliche Forderung ist nicht automatisch rechtmäßig.
❗ Auch wenn bereits vollstreckt wird, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung.
❗ Akteneinsicht kann entscheidende Fehler ans Licht bringen.

Deshalb gilt: Nicht vorschnell zahlen – sondern Ansprüche und Bescheide prüfen lassen.

Den vollständigen Fall findet ihr auf unserer Homepage:
www.dgbrechtsschutz.de/im-recht/lohnpfaendung-deckt-jahrelange-behoerdenfehler-auf/

Beim DGB Rechtsschutz arbeitest du nicht nur im Arbeits- und Sozialrecht – du setzt dich jeden Tag dafür ein, dass Besch...
16/07/2026

Beim DGB Rechtsschutz arbeitest du nicht nur im Arbeits- und Sozialrecht – du setzt dich jeden Tag dafür ein, dass Beschäftigte ihre Rechte durchsetzen können.

Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir Volljurist*innen (w/m/d) und Rechtsanwaltsfachangestellte (w/m/d) an verschiedenen Standorten.

Was dich erwartet?
✔ eine sinnstiftende Tätigkeit
✔ tarifliche Vergütung
✔ flexible Arbeitszeiten
✔ ein engagiertes Team
✔ vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wenn du deine berufliche Zukunft mit gesellschaftlicher Verantwortung verbinden möchtest, freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen.

👉 Alle offenen Stellen findest du auf unserer Karriereseite
www.dgbrechtsschutz.de/karriere/offene-stellen (auch in der Bio)

🚨 Muss der kürzeste Heimweg wirklich immer der entscheidende Maßstab für den Versicherungsschutz sein – oder kommt es im...
06/07/2026

🚨 Muss der kürzeste Heimweg wirklich immer der entscheidende Maßstab für den Versicherungsschutz sein – oder kommt es im Wegeunfallrecht auf etwas ganz anderes an als nur auf Meterzahlen und Streckenvergleiche?

Neuer Vorstand, starke Partnerschaft und jede Menge Betrieb an unserem Stand! 💪🚔Beim Landesdelegiertentag der Gewerkscha...
24/06/2026

Neuer Vorstand, starke Partnerschaft und jede Menge Betrieb an unserem Stand! 💪🚔

Beim Landesdelegiertentag der Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz in Leiwen wurde nicht nur mit Aline Raber die neue Landesvorsitzende gewählt – auch an unserem Stand war durchgehend viel los.

Zahlreiche Kolleg*innen nutzten die Gelegenheit für den persönlichen Austausch mit dem DGB Rechtsschutz. Besonders gefreut haben sich Silke Müller-Thönißen und Christoph Zschommler (beide Büro Koblenz) über den Besuch von Sascha Büsch (langjähriger Kreisgruppenvorsitzender der GdP in Koblenz, Bild 1), Dr. Ehsan Braner (Referent Politik / Öffentlichkeitsarbeit GdP RLP, Bild 2) und von Markus Stöhr (Gewerkschaftssekretär und Büroleiter GdP RLP, Bild 3).

Ein gelungener Tag mit vielen interessanten Gesprächen, wertvollen Begegnungen und einer starken gewerkschaftlichen Gemeinschaft. 🤝


Grundrechte, Sozialpartnerschaft und die Zukunft des Arbeitsrechts in Europa: Beim Zwölften Europarechtlichen Symposion ...
16/06/2026

Grundrechte, Sozialpartnerschaft und die Zukunft des Arbeitsrechts in Europa: Beim Zwölften Europarechtlichen Symposion des Bundesarbeitsgerichts am 11. und 12. Juni in Erfurt kamen zahlreiche Expert*innen aus Justiz, Wissenschaft, Gewerkschaften und Politik zusammen.

Der DGB Rechtsschutz brachte seine Erfahrungen aus der gewerkschaftlichen Rechtsdurchsetzung in die Debatte ein – mit einem Fachvortrag von Angelika Kapeller und zahlreichen Gesprächen mit den Akteur*innen des Arbeitsrechts.

Auf dem Foto (v. l.): Isabel Eder (Abteilungsleiterin Recht und Vielfalt im DGB), Eva Pulfrich (Geschäftsführerin DGB Rechtsschutz) und Angelika Kapeller (Leiterin Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht im DGB Rechtsschutz).

Vom Einzelfall zum Meilenstein für Arbeitnehmer*innenrechte.Eine Bewerbung. Keine Einladung.Vera Egenberger, konfessions...
02/06/2026

Vom Einzelfall zum Meilenstein für Arbeitnehmer*innenrechte.
Eine Bewerbung. Keine Einladung.

Vera Egenberger, konfessionslose Sozialpädagogin, bewarb sich auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung.
Die Voraussetzung laut Ausschreibung: Mitgliedschaft in einer evangelischen oder anderen ACK-Kirche.
Vera Egenberger wurde nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen – allein wegen ihrer fehlenden Kirchenmitgliedschaft.

Doch sie akzeptierte das nicht und zog vor Gericht.

Aus einem einzelnen Bewerbungsverfahren wurde ein jahrelanger Rechtsstreit über eine Grundsatzfrage:
Wann dürfen kirchliche Arbeitgeber überhaupt eine bestimmte Konfession verlangen?

Der Fall ging durch mehrere Instanzen – bis vor den Europäischen Gerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und schließlich das Bundesarbeitsgericht.

Dabei wurde der Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben grundlegend gestärkt.

Denn heute gilt:
Kirchliche Arbeitgeber dürfen eine Kirchenzugehörigkeit nicht mehr pauschal verlangen. Entscheidend ist jetzt, ob die Konfession für die konkrete Tätigkeit tatsächlich wesentlich ist.
Kirchliche Arbeitgeber mussten deshalb ihre Einstellungsvoraussetzungen anpassen.

Auch wenn das Verfahren für Vera Egenberger persönlich keinen vollständig erfolgreichen Ausgang nahm, bleibt der Fall ein Meilenstein für Arbeitnehmer*innenrechte.

Dieses Verfahren zeigt:
Manchmal verändert ein einzelner Fall dauerhaft das Recht für viele.

Das Verfahren von Vera Egenberger hat das kirchliche Arbeitsrecht verändert.


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✅ Gute Nachrichten aus Kassel: In zwei aktuellen BSG-Urteilen ist das Bundessozialgericht der Argumentation der Bundesag...
27/05/2026

✅ Gute Nachrichten aus Kassel: In zwei aktuellen BSG-Urteilen ist das Bundessozialgericht der Argumentation der Bundesagentur für Arbeit nicht gefolgt. Trotzdem zeigt sich erneut, wie wichtig eine frühzeitige Beratung zum Dispositionsrecht ist – denn bei einer zu späten Ausübung kann die Anwartschaftszeit bereits abgelaufen sein.

💥 Kündigung, Abmahnung, ausstehender Lohn 💥 Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen oft schneller, als man denkt:Entscheid...
01/05/2026

💥 Kündigung, Abmahnung, ausstehender Lohn 💥

Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen oft schneller, als man denkt:
Entscheidend ist dann nicht nur, im Recht zu sein – sondern das eigene Recht auch wirksam durchzusetzen.

Genau hier setzt der DGB Rechtsschutz an:
Mit rechtlicher Beratung, außergerichtlicher Vertretung und Prozessführung vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Am 1. Mai machen wir deutlich:
Gute Arbeit braucht einen starken rechtlichen Rahmen und Menschen, die ihn verteidigen.



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DGB

Schon entdeckt? 🧐 Die aktuelle Ausgabe unserer RECHT SO! ist da und reinschauen lohnt sich. Dieses Mal geht es u.a. um d...
25/04/2026

Schon entdeckt? 🧐
Die aktuelle Ausgabe unserer RECHT SO! ist da und reinschauen lohnt sich.

Dieses Mal geht es u.a. um die Themen:

💡Ein Softwarefehler, der zu Fehlstunden führt
💡Die Beteiligung des Betriebsrates bei betriebsbedingten Kündigungen
💡Der Arbeitsunfall in Form des Wegeunfalls
💡Beschäftigte wehren sich gegen Diskriminierung wegen vorangegangener Befristungen ihrer Arbeitsverträge
💡Im Interview: Tino Junghans, Regionalleiter Nord & Leiter des Kompetenzcenters Kollektives Arbeitsrecht, zum Thema "Kompetenz durch Praxiswissen"

Die RECHT SO! informiert über die Arbeit des DGB Rechtsschutz, über aktuelle aus dem , und und über interessante Fälle vor Ort.
Außerdem: Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten, sowie Interviews mit unseren und und und weiteren spannenden Gesprächspartnern und -partnerinnen.

Die aktuelle Ausgabe gibt's, neben älteren Ausgaben, zum Downloaden oder Onlinelesen hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht-so/




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05/04/2026

Adresse

Roßstraße 94
Düsseldorf
40476

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
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Freitag 08:00 - 15:00

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