DGB Rechtsschutz

DGB Rechtsschutz Der Gewerkschaftliche Rechtsschutz Aber bitte fair und höflich. Alle Postings und Kommentare sollten einen Bezug zu den Deutschen Gewerkschaften aufweisen.

Social-Media-Knigge der DGB Rechtsschutz GmbH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Nutzerinnen und Nutzer,

für den guten gemeinsamen Umgang und ein solidarisches Miteinander möchten wir uns gemeinsame Spielregeln geben. Wir sagen euch und Ihnen zu, dass wir uns daran halten und wünschen uns im Gegenzug, dass auch Ihr/Sie diese Regeln einhaltet. Wir freuen uns auf ein offenes Wort - kontroverse

Diskussionen oder kritische Anmerkungen sollen hiermit nicht unterbunden werden. Für Persönliches gibt es andere Räume.

1. Nicht tolerierbar
Rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder beleidigende Inhalte haben auf unserer Facebook-Seite nichts verloren. Wir werden sie löschen, den/die UserIn für unsere Seite sperren und bei Facebook melden. Das Gleiche gilt für persönliche Beleidigungen oder Drohungen und offensichtlich unwahre Äußerungen.

2. Identität von Usern: Wer bist du/Wer sind Sie? Wir arbeiten mit offenem Visier und erwarten dies auch von unseren Facebook-Fans. Personen mit Fake-Profilen, die sich aus eindeutig destruktiven Gründen heraus gezielt auf Fanpages anmelden und dort agitieren, sind von uns nicht erwünscht. Hier behalten wir uns deshalb ausdrücklich die Löschung vor. Persönliche Daten sind in den Kommentaren zu vermeiden.

3. Unerwünschte Werbung nervt
Auch möchten wir nicht, dass die Pinnwand/Fanpage des DGB Rechtsschutz als Plattform für kommerzielle, werbliche Inhalte missbraucht wird. Entsprechende Postings werden wir löschen und den/die UserIn im Wiederholungsfall sperren und bei Facebook melden.

4. Arbeitsweise
Sollte die Kommentar- oder Beitragsfunktion nicht genügend Zeichen für ein Statement bieten, bitten wir, mit einem Link auf die Vollversion zu verweisen. Mitteilungen, die auf mehrere Beiträge und/oder Postings verteilt sind, werden wir aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit löschen. Im Wiederholungsfall und nach entsprechenden Hinweisen werden wir den/die UserIn sperren. Das „Fluten“ der Seite mit einer Vielzahl gleichartiger Postings und Kommentare innerhalb eines kurzen Zeitraums durch ein und dieselbe Person führt zur Sperrung der/des UserIn.

5. Das Internet vergisst nicht
Alles was du/Sie auf unserer Seiten veröffentlichst steht im Internet und ist für Jahre auffindbar. Jeder Kommentar, jeder Streit ist auffindbar und nicht rückholbar. Also lieber einmal kurz inne halten, als sich lange zu ärgern.

6. Kommentare unter unseren Posts sollten sich inhaltlich möglichst auch mit dem Thema des Posts befassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu löschen, die eindeutig nichts mit dem Thema unseres Posts zu tun haben und de facto ein "Pinnwand-Eintrag auf Umwegen" sind. Auch Crosspostings von anderen Facebook-Seiten oder -Einträgen bitte nur in Ausnahmefällen in unsere Kommentare posten, wenn sie tatsächlich inhaltlich etwas zur Diskussion eines unserer Posts beitragen. Ansonsten behalten wir uns vor, auch solche Crosspostings zu löschen.

7. Wir müssen darauf bestehen, dass alle Beiträge/Kommentare in deutscher Sprache verfasst sind, da wir keine Übersetzungen anfertigen können. Anderssprachige Beiträge/Kommentare werden wir daher umgehend löschen. Wir freuen uns auf einen intensiven Dialog mit euch. Mit solidarischen Grüßen
Euer DGB Rechtsschutz-Facebook-Team

Vom Einzelfall zum Meilenstein für Arbeitnehmer*innenrechte.Eine Bewerbung. Keine Einladung.Vera Egenberger, konfessions...
02/06/2026

Vom Einzelfall zum Meilenstein für Arbeitnehmer*innenrechte.
Eine Bewerbung. Keine Einladung.

Vera Egenberger, konfessionslose Sozialpädagogin, bewarb sich auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung.
Die Voraussetzung laut Ausschreibung: Mitgliedschaft in einer evangelischen oder anderen ACK-Kirche.
Vera Egenberger wurde nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen – allein wegen ihrer fehlenden Kirchenmitgliedschaft.

Doch sie akzeptierte das nicht und zog vor Gericht.

Aus einem einzelnen Bewerbungsverfahren wurde ein jahrelanger Rechtsstreit über eine Grundsatzfrage:
Wann dürfen kirchliche Arbeitgeber überhaupt eine bestimmte Konfession verlangen?

Der Fall ging durch mehrere Instanzen – bis vor den Europäischen Gerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und schließlich das Bundesarbeitsgericht.

Dabei wurde der Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben grundlegend gestärkt.

Denn heute gilt:
Kirchliche Arbeitgeber dürfen eine Kirchenzugehörigkeit nicht mehr pauschal verlangen. Entscheidend ist jetzt, ob die Konfession für die konkrete Tätigkeit tatsächlich wesentlich ist.
Kirchliche Arbeitgeber mussten deshalb ihre Einstellungsvoraussetzungen anpassen.

Auch wenn das Verfahren für Vera Egenberger persönlich keinen vollständig erfolgreichen Ausgang nahm, bleibt der Fall ein Meilenstein für Arbeitnehmer*innenrechte.

Dieses Verfahren zeigt:
Manchmal verändert ein einzelner Fall dauerhaft das Recht für viele.

Das Verfahren von Vera Egenberger hat das kirchliche Arbeitsrecht verändert.


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✅ Gute Nachrichten aus Kassel: In zwei aktuellen BSG-Urteilen ist das Bundessozialgericht der Argumentation der Bundesag...
27/05/2026

✅ Gute Nachrichten aus Kassel: In zwei aktuellen BSG-Urteilen ist das Bundessozialgericht der Argumentation der Bundesagentur für Arbeit nicht gefolgt. Trotzdem zeigt sich erneut, wie wichtig eine frühzeitige Beratung zum Dispositionsrecht ist – denn bei einer zu späten Ausübung kann die Anwartschaftszeit bereits abgelaufen sein.

💥 Kündigung, Abmahnung, ausstehender Lohn 💥 Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen oft schneller, als man denkt:Entscheid...
01/05/2026

💥 Kündigung, Abmahnung, ausstehender Lohn 💥

Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen oft schneller, als man denkt:
Entscheidend ist dann nicht nur, im Recht zu sein – sondern das eigene Recht auch wirksam durchzusetzen.

Genau hier setzt der DGB Rechtsschutz an:
Mit rechtlicher Beratung, außergerichtlicher Vertretung und Prozessführung vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Am 1. Mai machen wir deutlich:
Gute Arbeit braucht einen starken rechtlichen Rahmen und Menschen, die ihn verteidigen.



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DGB

Schon entdeckt? 🧐 Die aktuelle Ausgabe unserer RECHT SO! ist da und reinschauen lohnt sich. Dieses Mal geht es u.a. um d...
25/04/2026

Schon entdeckt? 🧐
Die aktuelle Ausgabe unserer RECHT SO! ist da und reinschauen lohnt sich.

Dieses Mal geht es u.a. um die Themen:

💡Ein Softwarefehler, der zu Fehlstunden führt
💡Die Beteiligung des Betriebsrates bei betriebsbedingten Kündigungen
💡Der Arbeitsunfall in Form des Wegeunfalls
💡Beschäftigte wehren sich gegen Diskriminierung wegen vorangegangener Befristungen ihrer Arbeitsverträge
💡Im Interview: Tino Junghans, Regionalleiter Nord & Leiter des Kompetenzcenters Kollektives Arbeitsrecht, zum Thema "Kompetenz durch Praxiswissen"

Die RECHT SO! informiert über die Arbeit des DGB Rechtsschutz, über aktuelle aus dem , und und über interessante Fälle vor Ort.
Außerdem: Informationen zu einzelnen Rechtsgebieten, sowie Interviews mit unseren und und und weiteren spannenden Gesprächspartnern und -partnerinnen.

Die aktuelle Ausgabe gibt's, neben älteren Ausgaben, zum Downloaden oder Onlinelesen hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht-so/




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05/04/2026
Die Betriebsratswahl ist kein „internes Thema“ – sie ist gesetzlich geschützt. ❗️Betriebsratswahlen sind ein zentraler B...
20/03/2026

Die Betriebsratswahl ist kein „internes Thema“ – sie ist gesetzlich geschützt. ❗️

Betriebsratswahlen sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Demokratie – und klar im Gesetz verankert. Trotzdem erleben wir immer wieder: Unsicherheiten, formale Fehler oder sogar gezielte Behinderung.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Einflussnahme ist verboten, Beteiligte stehen unter besonderem Schutz – und „Union Busting“ kann strafbar sein.

⚖️ Gerade im Wahlverfahren gilt: Sorgfalt ist kein Detail, sondern entscheidend. Fehler können zur Anfechtung führen und vor Gericht landen.
Der DGB Rechtsschutz unterstützt Beschäftigte und Gremien – von der Vorbereitung bis zur rechtlichen Durchsetzung.
Unsere Expertise bündeln wir im Kompetenzcenter Kollektives Arbeitsrecht, das von Tino Junghans (Regionalleiter Nord) geleitet wird.

💡 Fazit:
Wer Mitbestimmung ernst nimmt, muss auch das Verfahren ernst nehmen.

40.000 € Vermögen = kein Wohngeld? ❌Nicht unbedingt. ⚖️ Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden:Beim Wohngeld gibt es...
13/03/2026

40.000 € Vermögen = kein Wohngeld? ❌
Nicht unbedingt.

⚖️ Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden:
Beim Wohngeld gibt es keine starre Vermögensgrenze.

Unser Mandant bekam in der Berufung Recht – ein wichtiges Signal für die Praxis der Wohngeldstellen.

Der Kläger wurde im Verfahren vom DGB Rechtsschutz, Büro Berlin, vertreten.

Der Fall macht deutlich: Wir unterstützen und vertreten die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften konsequent bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche – auch gegenüber Behörden und in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

🔎 Du hast die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder dein Abitur erfolgreich  abgeschlossen und bist für 2026 auf d...
11/03/2026

🔎 Du hast die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder dein Abitur erfolgreich abgeschlossen und bist für 2026 auf der Suche nach einem abwechslungsreichen und spannenden Ausbildungsplatz?

🚀 Du interessierst dich für Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht und möchtest dich in deinem Arbeitsalltag erfolgreich für die Rechte von Arbeitnehmenden einsetzen?

💫 Du möchtest von Benefits wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld, der Finanzierung von Lernmitteln und einer anschließenden Übernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss profitieren?

👉 Dann nutze jetzt deine Chance und starte deine Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten (w/m/d)!

🗓️ 1. August 2026

📍 Düsseldorf, Freiburg (Breisgau), Kassel und Offenbach.

🖥️ Wir freuen uns auf deine Bewerbung – gerne direkt über unsere Karriereseite (https://www.dgbrechtsschutz.de/karriere/)

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Frauenrechte sind Arbeitsrechte. Sie sind nicht verhandelbar.Der Internationale Frauentag ist aus der Arbeiterinnenbeweg...
08/03/2026

Frauenrechte sind Arbeitsrechte. Sie sind nicht verhandelbar.

Der Internationale Frauentag ist aus der Arbeiterinnenbewegung entstanden. Er erinnert daran, dass politische Teilhabe, faire Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit hart erkämpft wurden.

Heute stehen Gleichberechtigung, Entgeltgleichheit und Schutz vor Diskriminierung im Gesetz. Doch Rechte wirken nur, wenn sie auch durchgesetzt werden.

Als DGB Rechtsschutz stehen wir an der Seite von Arbeitnehmerinnen – bei Fragen zu Entgeltgleichheit, Kündigungsschutz, Teilzeit, Mutterschutz, Benachteiligung im Job und vielem mehr.

Der 8. März ist kein Rückblick.
Er ist ein Auftrag.

Rechte erkämpfen. Rechte durchsetzen. Jeden Tag.

Starker gewerkschaftlicher Rechtsschutz zahlt sich aus: Die Fallzahl aus dem Jahr 2025 zeigt, wie wichtig Rechtsvertretu...
06/03/2026

Starker gewerkschaftlicher Rechtsschutz zahlt sich aus: Die Fallzahl aus dem Jahr 2025 zeigt, wie wichtig Rechtsvertretung für die Mitglieder der acht DGB-Gewerkschaften ist.
Jahr für Jahr begleitet der DGB Rechtsschutz über hunderttausend Fälle im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Beamtenrecht.

Besonders beeindruckend: der hohe Erfolgswert. Viele Fälle enden zugunsten der Mitglieder – durch gewonnene Prozesse und durchgesetzte Ansprüche ebenso wie durch Vergleiche und erfolgreiche Beratungen. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, dessen Rechte gesichert wurden.

Das zeigt: Gute Beratung und konsequente Rechtsvertretung für Gewerkschaftsmitglieder machen einen Unterschied.

Wer organisiert ist, steht vor Gericht nicht allein. 💪

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Roßstraße 94
Düsseldorf
40476

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Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
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Freitag 08:00 - 15:00

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