30/07/2024
Nun können Verbraucher nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters ihr Geld für stornierte Reisen ebenfalls über die Absicherung zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof entschied kürzlich, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Verbrauchers auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund "unvermeidbarere und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird".
Es gibt nach Ansicht der Richter keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen "unvermeidbarere und außergewöhnlicher Umstände" von ihrer Reise zurückgetreten seien. Das EU-Recht sehe vor, dass solche Verbraucher ebenfalls Anspruch auf die volle Erstattung haben. Geklagt hatten Reisende aus Österreich und Belgien. Die Betroffenen waren wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten.