28/02/2026
Der Makler-Button:
Warum gerade tausende Provisionen auf dem Spiel stehen...
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 09.10.2025 (Az. I ZR 159/24) die Spielregeln für Online-Maklerverträge fundamental verändert.
Das Urteil betrifft die Wirksamkeit von online geschlossenen Maklerverträgen und die Anwendung der sogenannten Button-Lösung auf die Immobilienvermittlung. Dem Verfahren lag ein Fall zugrunde, in dem ein Kaufinteressent über eine Internetseite ein Exposé angefordert, später die Immobilie erworben und anschließend die Zahlung der Maklerprovision verweigert hatte. Der Interessent argumentierte, dass kein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen sei, weil der abschließende Button lediglich mit „Exposé anfordern“ beziehungsweise ähnlich neutral beschriftet gewesen sei.
Der BGH stellte klar, dass Maklerverträge, die mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden, den Anforderungen des § 312j Abs. 3 und 4 BGB unterliegen. Danach muss der Verbraucher unmittelbar vor Abgabe seiner Vertragserklärung eindeutig erkennen können, dass er eine zahlungspflichtige Leistung beauftragt. Eine bloße Erwähnung der Provision in AGB, Exposé oder Begleittexten genügt hierfür nicht.
Fehlt ein eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisender Button, kommt nach Auffassung des Gerichts bereits kein wirksamer Maklervertrag zustande.
Der Formverstoß kann auch nicht durch nachträgliches Verhalten oder eine erfolgreiche Vermittlung geheilt werden.
Der Bundesgerichtshof stärkt damit den Verbraucherschutz und behandelt Online-Maklerverträge rechtlich wie kostenpflichtige Bestellungen im klassischen E-Commerce.
Für die Praxis bedeutet die Entscheidung, dass die technische Gestaltung des Online-Kontakt- und Exposéprozesses nun unmittelbar über das Entstehen oder den Verlust des Provisionsanspruchs entscheidet.
Meine anwaltliche Empfehlung:
✔ Button eindeutig formulieren („zahlungspflichtig beauftragen“)
✔ Provision sichtbar unmittelbar vor dem Klick
✔ Keine versteckten Hinweise in AGB
✔ Portale, Landingpages und CRM-Automationen prüfen
✔ Exposé-Versand rechtlich neu denken
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