03/12/2020
ARBEITSMARKT AKTUELL
+++STELLENABBAU BEI AIRBUS FÄLLT WENIGER STARK AUS ALS ANFANGS GEPLANT – LEICHTES AUFATMEN BEI DER BELEGSCHAFT+++
Es kommt derzeit nicht häufig vor, dass es im Bereich der Luftfahrt gute Nachrichten zu vermelden gibt. Genau genommen ist die Meldung von einem deutlich reduzierten Stellenabbau bei Airbus auch nur für die Mitarbeiter eine positive Nachricht, die von diesem verschont bleiben. Laut Unternehmen betrifft dies vor allem solche Mitarbeiter, die in der Fertigung der Mittelstreckenjets aus der A320-Familie beschäftigt sind. Hier sieht Airbus in Zukunft ein Wachstumsfeld, da aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und des damit einhergegangenen Nachfragerückgangs bei Geschäfts- und Fernreisen mittelfristig nicht mit einer deutlichen Belebung des Geschäfts mit Langstreckenflugzeugen gerechnet wird. Um die Produktion von Jets der A320-Familie gegebenenfalls kurzfristig stärker hochfahren zu können, beabsichtigt Airbus mehr Mitarbeiter an Bord zu halten als ursprünglich geplant. Das Unternehmen nutzt zur Abfederung der bei trotz gesunkener Nachfrage gleichbleibenden Kosten zwar das von der Bundesregierung verlängerte Instrument der Kurzarbeit. Es wird laut des Finanzchefs von Airbus, Dominik Asam, jedoch nicht ausreichen, um auf den Stellenabbau gänzlich verzichten zu können. Immerhin spricht Asam selbst gegenüber der Nachrichtenagentur dpa-AFX „von ein paar tausend Stellen“, die nun doch anders als geplant erhalten blieben. Ursprünglich hatte das Unternehmen verkündet, insgesamt rund 15.000 Stellen abbauen zu wollen. Es hatte bereits vor einiger Zeit aus dem Umfeld des Konzerns geheißen, dass im Falle der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes rund 5.000 Stellen weniger abgebaut werden könnten. Die Aussage von Asam scheint diese Vermutung nun vorsichtig zu bestätigen, auch wenn er nach wie vor keine genauen Zahlen beziffert hat.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber eine nie dagewesene Herausforderung dar. In einer solchen Situation ist es zwar nachvollziehbar, dass Unternehmen ihre Kosten anpassen wollen. Gleichzeitig darf dies nicht einseitig zulasten der betroffenen Arbeitnehmer erfolgen. In dieser Situation ist es interessengerecht, den Arbeitsplatzverlust des Arbeitnehmers angemessen zu entschädigen.
Ein vom Arbeitgeber unterbreitetes Abfindungsangebot kann zunächst attraktiv klingen. Aber berücksichtigt es auch in angemessener Weise Ihre Position im Unternehmen, die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit oder die Tatsache, dass ein Rechtsstreit vor Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung Ihren Arbeitgeber im Zweifel teurer zu stehen käme?
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