10/06/2022
Kurioses aus der Welt des Rechts
Ein Lokführer in Japan, dessen Arbeitgeber ihm wegen einer Minute Verspätung seinen Lohn gekürzt hatte, bekommt sein Geld zurück: umgerechnet 41 Cent - er erlebt den Sieg vor Gericht aber nicht mehr. Das zuständige Bezirksgericht in der Präfektur Okayama verurteilte den beklagten Bahnbetreiber West Japan Railway Company (
JR West) am Dienstag dazu, dem in diesem Jahr verstorbenen Lokführer einschließlich entgangener Überstundenzahlung 56 Yen zu zahlen. Der Lokführer hatte 2020 einen leeren Zug am Bahnhof Okayama in ein Depot fahren sollen, sich aber zunächst im Bahnsteig geirrt. Der Bahnbetreiber JR West hatte die Lohnkürzung mit ihrem strengen Arbeitsprinzip gerechtfertigt: "Keine Arbeit, kein Lohn". Der Lokführer habe während der Verwechslung nicht gearbeitet. Dagegen argumentierte der Anwalt des Lokführers, die beanstandete eine Minute Verspätung sei sehr wohl Arbeitszeit gewesen. Der bizarre Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die legendäre Pünktlichkeit japanischer Bahnen, aber auch auf Japans nicht selten ausbeuterische Arbeitswelt.