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Die Verwendung von Tap Tags 🏷 in Instagram Beiträgen ist grundsätzlich noch keine zu kennzeichnende Werbung, so der Bund...
21/09/2021

Die Verwendung von Tap Tags 🏷 in Instagram Beiträgen ist grundsätzlich noch keine zu kennzeichnende Werbung, so der Bundesgerichtshof aktuell zum Influencer-Marketing:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ganz aktuell darüber zu entscheiden, ob drei Influencerinnen dazu verpflichtet sind, Beiträge mit gezielten Hinweisen auf Mark

Interessantes Urteil des Landgerichts Köln: Für die urheberrechtlichen Ansprüche eines Fotografen 📷spielt es hier keine ...
08/09/2021

Interessantes Urteil des Landgerichts Köln: Für die urheberrechtlichen Ansprüche eines Fotografen 📷spielt es hier keine Rolle, ob er auch selber die urheberrechtliche Erlaubnis zur Nutzung des der Aufnahme zugrunde liegenden Motivs (hier: der Entwurf eines Bauwerks) hatte. Dieses Problem kennen Architekturfotografen/Architekturforografinnen z.B. bei der Anfertigung von Innenaufnahmen und einer ggf. entgegenstehenden Ausübung des Hausrechts.

Das Landgericht Köln hatte in einem aktuellen Verfahren darüber zu entscheiden, inwieweit das Urheberrecht an einem Lichtbildwerk entstehen kann, wenn die Erste

09/07/2021



Schauspieler-Ikone Ralf Richter sagt, wie dat Dingen in der Medienbranche läuft☝️🤓

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30/12/2020

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Auskunftsanspruch für „Keinohrhasen“-MitautorinLG Berlin: Etappensieg einer Drehbuchautorin – Unfaire Beteiligung an der...
29/10/2020

Auskunftsanspruch für „Keinohrhasen“-Mitautorin

LG Berlin: Etappensieg einer Drehbuchautorin – Unfaire Beteiligung an der Ver-wertung von zwei erfolgreichen Til-Schweiger-Filmen?

Laut einer Pressemitteilung der Berliner Zivilgerichte vom 27.10.2020 hat die 15. Zivil-kammer des Landgerichts Berlin in erster Instanz dem Auskunftsbegehren einer Dreh-buchautorin gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ sowie gegen einen Film- und Medienkonzern im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme stattgegeben.
Die Klägerin hatte die beiden Beklagten im Wege einer Stufenklage in der ersten Stufe zunächst auf Auskunft über die Verwertungserträge der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ in Anspruch genommen, um nach Erteilung der Auskünfte gegebenenfalls auf einer weiteren Stufe ihrer Klage eine angemessene Beteiligung an den Verwer-tungserträgen im Wege der Anpassung ihrer ursprünglichen für die Arbeit an den Dreh-büchern der beiden Filme erhaltenen Vergütung gemäß § 32a Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu verlangen. Die Beklagten haben unter anderem unter Hinweis auf Verjährung Klageabweisung beantragt und ferner vorgetragen, dass es unter Berücksichtigung der Zahlungen an die Klägerin aus Folgeverträgen aus ihrer Sicht an der Darlegung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der Vergütung und den Verwertungserträgen fehle.
Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat die Stattgabe der Klage in der ersten Stufe auf Auskunft bei der heutigen mündlichen Urteilsverkündung damit begründet, dass auf Grund des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung nach § 32a UrhG bestünden, da § 32a UrhG darauf gerichtet sei, eine ursprünglich angemessene Vergütung bei über-durchschnittlichem Erfolg nachträglich anzupassen. Dabei könne es – so die Berliner Richter – im Rahmen der jetzt entschiedenen Auskunftsstufe offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei. Die Klägerin könne jedenfalls Auskunftserteilung und Rechnungslegung verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen eines Anspruchs aus § 32a UrhG ermitteln zu können.
Die Beklagten – so die Zivilkammer des Landgerichts – könnten sich auch nicht auf eine teilweise Verjährung dieser Auskunftsansprüche berufen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müsse ein Kläger zur Darlegung der An-spruchsvoraussetzungen des § 32a UrhG umfassend zu den gezogenen Erträgen und ihre Verteilung auf die jeweilige Nutzungsart vortragen, und zwar auch zu solchen aus ver-jährter Zeit. Eine etwaige Verjährung sei daher nicht auf der jetzt entschiedenen Aus-kunftsstufe zu berücksichtigen. Ob allerdings tatsächlich Zahlungsansprüche der Klägerin gegen die Beklagten bestünden, sei – so der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung – durch das heutige Urteil gerade noch nicht entschieden, sondern müsse erst im weiteren Verfahren geklärt werden.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Landgericht Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2020, Aktenzeichen: 15 O 296/18.

Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin vom 27.10.2020.

Fazit: Das Urhebergesetz hält 32a UrhG als so genannte Fairnessregel bereit. Der Anspruch auf weitere Beteiligung an den Einnahmen entsteht, wenn die Verwertung des Werkes dazu führt, dass die vereinbarte Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht. Diese Fairnessregel stellt einen gerechten Ausgleich zwischen demjenigen her, der das Werk (mit-)erschaffen hat und dem, der es zum eigenen Vorteil nutzt. So hatte zum Beispiel in der Vergangenheit ein für die Kameraführung in dem erfolgreichsten deutschen Film „Das Boot“ mehrfach für einen Oskar nominierter Chef-Kameramann gerichtlich einen hohen Nachvergü-tungsanspruch durchsetzen können. Der Fairnessausgleich gilt auch für aus-übende Künstler wie zum Beispiel Schauspieler/innen.

Für die Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema Nachvergütung und Fairness-ausgleich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Burkhard Renner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, RENNER MORBACH, Rechtsanwälte

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20/12/2019

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Fotorecht: Bundesgerichtshof hält den Branchenmaßstab für Fotonutzung, die so genannte MFM-Tabelle, bei Bildern von nicht-professionellen Fotografen für nicht anwendbar und spricht demnach bei unerlaubter Nutzung dem geschädigten Hobbyfotografen weniger Schadensersatz zu.

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Urheberrecht, Medienrecht, Burkhard Renner, Rechtsanwalt, Medienanwalt, Facebook, Meinungsfreiheit, Postings, Äußerungsrecht

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