27/06/2016
Nach der Trunkenheitsfahrt ist VOR der MPU.
Eine Trunkenheitsfahrt kommt in fast allen Familien vor, dennoch handelt es sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt. Das Gericht ahndet auf Grund der allgemeinen Gefährdungssituation Trunkenheitsfahrten immer sehr streng und scharf. Obwohl für eine Trunkenheitsfahrt über 2,0 Promille eine Geldstrafe von 40 bis 100 Tagessätzen und eine Führerscheinsperre bis zu 24 Monaten verhängt wird, bekam mein Mandant bei einem Promillewert von 2,15 nur 30 Tagessätze zu je 30,00 € und 3 Monate Fahrerlaubnissperre. Das ist natürlich ein sehr gutes Ergebnis, was aber auch an einer entsprechenden Vorbereitung (Labortests, psycholigisches Gutachten usw.) liegt. Dennoch muss mein Mandant 12 Monat abstinent bleiben um die größte Hürde bei der MPU zu schaffen. Mit professioneller Begleitung, welche ihm durch mich und einen Verkehrsgutchter gewährleistet wird, können wir davon ausgehen, dass er bald wieder im Besitz seiner Fahrerlaubnis ist.
Dazu Fragen? Immer gern unter 0221 - 47 444 844 oder per Email [email protected]
Harriet Krüger
Rechtsanwältin