Höcker Rechtsanwälte

29.05.2026BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück – Frankfurter OLG-Urteil wegen angeblicher rechtsextremer Chatnachr...
29/05/2026

29.05.2026
BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück – Frankfurter OLG-Urteil wegen angeblicher rechtsextremer Chatnachrichten rechtskräftig

In einem Verfahren um angebliche rechtsextreme Chatnachrichten unseres Mandanten unterlag die beklagte Zeitung bereits im März 2025 vor dem OLG Frankfurt am Main (Az.: 16 U 9/23, vgl. HÖCKER-PM vom 02.04.2025). Mit Beschluss vom 12.05.2026 hat der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 102/25) nun auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen.

Die Auseinandersetzung dauert seit rund 8 Jahren an. Der Kläger hatte von Beginn an bestritten, die ihm zugeschriebenen Nachrichten verfasst zu haben, und dies mehrfach an Eides statt versichert.

Das OLG hatte die Beklagten – ein Presseunternehmen sowie die beiden verantwortlichen Autoren – zuletzt verurteilt, es künftig zu unterlassen, identifizierend über den Kläger im Zusammenhang mit angeblichen rechtsextremen Chatnachrichten zu berichten. Darüber hinaus wurden mehr als 20 konkrete Aussagen untersagt. Das Gericht sprach dem Kläger zudem eine Geldentschädigung in Höhe von insgesamt EUR 25.000 sowie die Erstattung der Abmahnkosten zu und stellte die Verpflichtung zum Ersatz materieller Schäden fest. Zur Begründung führte das OLG aus, dass die Beklagten nicht den ihnen obliegenden journalistischen Sorgfaltspflichten genügt hatten. Sie konnten nicht beweisen, dass die dem Kläger zugeschriebenen Chatnachrichten authentisch waren.

Der BGH hat nun ebenfalls festgehalten, dass die Beklagen die erforderliche pressemäßige Sorgfalt nicht eingehalten haben, zumal sie „dem durch die Berichterstattung schwer belasteten Kläger keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt haben“.

Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad: „Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH ist nun höchstrichterlich bestätigt, dass die Beklagten ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Das Urteil stärkt den Persönlichkeitsschutz Betroffener, ohne den Informantenschutz pauschal auszuhöhlen. Es zeigt vielmehr auf, dass bei besonders schweren Vorwürfen und erkennbaren Manipulationsrisiken eine ernsthafte Zuverlässigkeitsprüfung unverzichtbar ist.“

https://www.hoecker.eu/news/bgh-weist-nichtzulassungsbeschwerde-zur%C3%BCck-frankfurter-olg-urteil-wegen-angeblicher-rechtsextremer-chatnachrichten-rechtskr%C3%A4ftig

12.05.2026Lücken in der Presse sind unzulässig: HÖCKER gewinnt vor dem Bundesgerichtshof für Bauunternehmer gegen Antifa...
12/05/2026

12.05.2026
Lücken in der Presse sind unzulässig: HÖCKER gewinnt vor dem Bundesgerichtshof für Bauunternehmer gegen Antifa-Verein

Wir haben vor dem Bundesgerichtshof eine weitere Leitentscheidung im Presserecht erstritten – diesmal zu einer Frage, die bisher kaum ausdifferenziert wurde: Wann ist eine bewusst unvollständige Berichterstattung unzulässig?

Nach der Entscheidung des BGH gelten für die Presse härtere Spielregeln:

Anlass des Streits ist ein Pressebericht eines Antifa-Vereins über einen Bauunternehmer. Der Bericht stellte einseitig und manipulativ nur negative Fakten dar, dies mit dem Ziel, den Unternehmer fälschlich in einen rechten politischen Kontext zu rücken. Entlastende Informationen ließ der Antifa-Verein in seinem Bericht bewusst weg.

Der BGH hat heute bestätigt: Eine solche selektive Berichterstattung ist unzulässig, wenn eine vollständige Darstellung den Betroffenen in einem günstigeren Licht erscheinen lassen hätte.

Klar ist: Die Presse darf tendenziös berichten. Die Grenze ist aber überschritten, wenn ihr bekannte Fakten schlicht weggelassen werden, weil sie nicht ins Bild passen.

Besonders interessant: Der BGH hat auch zur Wissenschaftsfreiheit Stellung genommen. Wer bewusst unvollständig berichtet, kann sich nicht auf dieses Grundrecht berufen – denn wissenschaftliches Arbeiten setzt Ergebnisoffenheit voraus. Wer von vornherein nur eine Seite zeigt, arbeitet nicht wissenschaftlich.

Wie freuen uns auf die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung (Az. VI ZR 346/24).

Die Welt zitiert Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:

«Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gelten für Berichte neue Spielregeln: Die Presse darf zwar tendenziös berichten. Die Grenze ist aber überschritten, wenn ihr bekannte Fakten schlicht weggelassen werden, weil sie nicht ins Bild passen», teilte Drews Anwalt, Carsten Brennecke, nach dem Urteil mit.

https://www.welt.de/regionales/sachsen/article6a031322c7b823fd84be0585/bauunternehmer-klagt-gegen-antifa-verein-bgh-kippt-urteil.html

https://www.hoecker.eu/news/l%C3%BCcken-in-der-presse-sind-unzul%C3%A4ssig-h%C3%B6cker-gewinnt-vor-dem-bundesgerichtshof-f%C3%BCr-bauunternehmer-gegen-antifa-verein

14.04.2026Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen - Vernichtende Urteilsbegründung im Verfahr...
14/04/2026

14.04.2026
Die Kernaussagen im Bericht zum Potsdam-Treffen sind glatt gelogen - Vernichtende Urteilsbegründung im Verfahren
gegen Correctiv

Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zum Potsdam-Treffen „Gemeinplan gegen Deutschland“ geklagt und gewonnen.

Das Landgericht Berlin II hat Correctiv die Kernaussagen des Berichts, die für deutschlandweite Empörung und Demonstrationen gesorgt haben, als Falschbehauptungen verboten (n.rk.).

Die jetzt ergangene Urteilsbegründung ist für die sogenannte „Recherche“ Correctivs vernichtend. Denn das Gericht bestätigt: Correctiv hat in seiner Potsdam-Geschichte gelogen. Nach dem Verbot bleibt von dem Bericht am Ende nichts Substantielles übrig:

Welche Aussagen wurden Correctiv verboten?

Falsche Kernaussage Nummer 1: Ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern

Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass die Aussage „Es bleiben zurück:… ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden wird. Und das zurecht: Zahlreiche Medien haben unter Berufung auf den Correctiv-Bericht unreflektiert und ungeprüft falsch berichtet, dass in Potsdam tatsächlich die Ausweisung Deutscher geplant worden sei. Das glaubten auch die Leser. Daher gingen hunderttausende Menschen im Irrglauben auf die Straße, ihre gut integrierten Nachbarn mit Migrationshintergrund sollten ausgewiesen werden.

Das Landgericht Berlin stellt fest, dass die Behauptung, in Potsdam sei die Ausweisung Deutscher geplant worden, unstreitig falsch ist. Noch nicht einmal Correctiv hatte sich vor Gericht damit verteidigt, dass in Potsdam tatsächlich Ausweisungspläne besprochen wurden. Man habe gar keine Tatsachen berichtet – so Correctiv – sondern nur Meinungen geäußert.

Die Kernaussage zu Ausweisungsplänen wurde Correctiv als Falschbehauptung verboten.

Verbotene Aussage Nummer 2: Verfassungswidriger „Masterplan“

Correctiv hat berichtet, der in Potsdam besprochene „Masterplan“ sei verfassungswidrig: „also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“. Auch diese Abwertung wurde Correctiv verboten.

Denn für eine solche Abwertung gibt es laut Landgericht Berlin gar keine sachliche Rechtfertigung. Nichts, was in Potsdam gesagt wurde, erlaube diese völlig aus der Luft gegriffene Einordnung.

Falsche Kernaussage Nummer 3: „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ in Sellners Vortrag

Correctiv wurde die Behauptung verboten, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben. Leser und Medien haben das so verstanden, dass Sellner vorschlug, unliebsame Deutsche auszubürgern.

Auch diese Meldung wurde Correctiv verboten. Sie ist laut Landgericht Berlin unzulässig, egal, ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung verstanden wird. Denn die Behauptung, Sellner habe eine Ausbürgerungsidee geäußert, sei falsch: Sellner habe sich in Potsdam unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst. Auch eine solche Meinungsäußerung sei daher unzulässig, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sei.

Falsche Kernaussage Nummer 4: Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen

Correctiv hat in einem Folgebericht die Behauptung von Erik Ahrens verbreitet, Gerrit Huy habe in Potsdam den Vorschlag vorgebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, Zitat: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘.“

Die Aussage kann laut Landgericht so verstanden werden, dass Frau Huy die Empfehlung ausgesprochen habe, den „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ mit mehrfacher Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Verbreitung dieser Behauptung wurde Correctiv und Erik Ahrens verboten. Auch diese Behauptung sei unwahr, da Frau Huy unstreitig keine Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erteilt habe.

Auch Correctivs Schutzbehauptung wird verboten

Correctiv hat sich nach Kritik an der irreführenden Wirkung seiner Kernaussagen damit herausgeredet, dass man keine Tatsachen sondern nur Meinungen geäußert habe. Man dürfe doch wohl die Meinung äußern, dass das in Potsdam Gesagte Ausweisungsplänen gleich stehe.

Das Landgericht Berlin erteilt dieser Schutzbehauptung eine Absage: Es stellt klar, dass die Aussage, von Potsdam bleibe ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern zurück, auch dann unzulässig ist, wenn Correctiv sie als bloße Bewertung, also als Meinungsäußerung berichtet hätte. Denn für eine solche übertriebene Einordnung gebe es unter Berücksichtigung des Potsdam tatsächlich Besprochenen gar keine Grundlage, Zitat:

„Denn die als Meinungsäußerung zu behandelnde Wertung, das von Herrn Sellner vorgestellte Konzept der „Remigration“ habe die rechtsförmige und erforderlichenfalls durch staatlichen Zwang durchzusetzende Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen, wäre „aus der Luft gegriffen“, da ihr wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte.“

Damit ist klar: Correctiv kann sich auch nicht mehr damit herausreden, „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ sei eine zulässige Meinung.

Gericht wirft Correctiv Methoden der Lückenpresse vor

Das Landgericht Berlin wirft Correctiv vor, die Leser durch eine bewusst unvollständige Darstellung getäuscht zu haben. Den Lesern sei vorenthalten worden, dass Martin Sellner im Rahmen des Treffens sogar ausdrücklich erklärte, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gerade nicht zur zwangsweisen Ausreise verpflichtet werden könnten. Mit anderen Worten: Martin Sellner hat in Potsdam klargestellt, dass eine Ausweisung deutscher Staatsbürger seiner Auffassung nach gar nicht möglich ist und Correctiv hat diese Aussage schlicht unter den Tisch fallen lassen. Möglicherweise setzte Correctiv auf Lücke, weil dem Leser sonst klar geworden wäre, dass Correctivs Spekulationen zu Ausweisungsplänen völlig haltlos sind.

Urteil des Landgerichts Berlin ist eine Ohrfeige für Correctiv

Das Verbot verbietet alle Kernaussagen des Correctiv-Berichts, die für Aufsehen und Demonstrationen gesorgt haben: Angebliche Ausweisungspläne Deutscher, angebliche Ausbürgerungspläne, angebliche Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft zu entziehen und die Legende, der dortige „Masterplan“ sei verfassungswidrig gewesen.

Das Gericht stellt klar, dass die in Potsdam besprochenen Pläne nicht als verfassungswidrig bewertet werden dürfen. Damit ist die Legende Correctivs, es habe in Potsdam verfassungswidrige Remigrationspläne gegeben, ebenfalls als haltlose Irreführung entlarvt worden.

Außerdem wirft das Gericht Correctiv eine Täuschung der Leser vor: Correctiv habe wesentliche Umstände verschwiegen und damit bewusst unvollständig berichtet.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:

„Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten. Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt. Correctiv wurden als einseitige Meinungsmacher, als manipulative Politaktivisten enttarnt, die mit Journalismus nichts gemein haben.

Der angerichtete Schaden strahlt weit über Correctiv hinaus: Die Glaubwürdigkeit der Medien, die die falsche Legende ungeprüft weiter verbreitet haben, wurde beschädigt. Es liegt nun an diesen Medien, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Dazu gehört ein selbstkritischer Umgang mit der vorschnellen ungeprüften Verbreitung von Nachrichten.

Correctiv hat als Quelle für echte Journalisten ausgedient.“

https://www.hoecker.eu/news/die-kernaussagen-im-bericht-zum-potsdam-treffen-sind-glatt-gelogen-vernichtende-urteilsbegr%C3%BCndung-im-verfahren-gegen-correctiv

18.03.2026Teilnehmerin des Potsdam-Treffens Gerrit Huy gewinnt gegen Correctiv: Landgericht Berlin verbietet die Kernaus...
18/03/2026

18.03.2026
Teilnehmerin des Potsdam-Treffens Gerrit Huy gewinnt gegen Correctiv: Landgericht Berlin verbietet die Kernaussagen des Berichts "Geheimplan gegen Deutschland" zu angeblichen Ausweisungs- und Ausbürgerungsplänen

Nun hat sich eine Teilnehmerin des sog. Potsdam-Treffens erfolgreich gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts „Geheimplan gegen Deutschland“ gewehrt. Das Landgericht Berlin hat Correctiv die zentralen Kernaussagen der Berichterstattung verboten (n.rk.).

Welche Aussagen wurden Correctiv verboten?

Verboten wurde die von uns als Falschbehauptung angegriffene Kernaussage des Berichts mit der Behauptung, dass in Potsdam ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern besprochen wurde:

"Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.

Verboten wurde zudem eine weitere von uns als Falschbehauptung angegriffene Kernaussage des Berichts, nämlich die Behauptung, dass Martin Sellner in seinem Vortrag die Idee geäußert habe, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund auszubürgern:

„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“.

Warum stellt dieser Sieg einen Wendepunkt in der Berichterstattung zum Potsdam-Treffen dar?

Immer wieder sind wir für den Teilnehmer des Treffens Dr. Ulrich Vosgerau gegen Correctiv erfolgreich vorgegangen und haben gerichtlich Falschbehauptungen im Bericht zum Potsdam-Treffen "Geheimplan gegen Deutschland" verbieten lassen:

Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Landgericht Berlin haben Correctiv in ihren Entscheidungen Falschbehauptungen zu Äußerungen des Teilnehmers Dr. Ulrich Vosgerau untersagt.

Correctiv hat darauf aber immer beschwichtigend entgegnet, es seien nur Nebensächlichkeiten angegriffen worden. Gegen die Kernaussagen des Berichts hätten die Teilnehmer nicht geklagt.

Nun haben wir aber für die Teilnehmerin Gerrit Huy gegen die Kernaussagen des Berichts geklagt und diese wurden verboten. Damit ist die Correctiv-Berichterstattung in ihrem Fundament gerichtlich entkräftet worden:

Die Meldungen, mit denen Correctiv Tausenden Deutschen Angst gemacht hat, weil Correctiv sie glauben ließ, dass in Potsdam die Ausweisung und Ausbürgerung Deutscher geplant worden sei und sie so zu Demonstration auf die Straße getrieben hat, sind nun vom Tisch, untersagt, gerichtlich verboten.

Weitere Falschbehauptung des Correctiv-Kronzeugen verboten:

Darüber hinaus wurde zu Gunsten von Frau Huy eine weitere Falschbehauptung verboten: Correctiv versuchte, seine Berichterstattung vor Gericht mit einer Versicherung des vermeintlichen Kronzeugen Erik Ahrens zu verteidigen. Dessen Versicherung hat Correctiv auch in einem Bericht verbreitet. Die Versicherung von Ahrens enthielt aber eine weitere Falschbehauptung: Frau Huy habe in Potsdam der Vorschlag gemacht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft wieder weg zu nehmen.

Diese Falschbehauptung wurde in der nachstehenden Form sowohl gegen Correctiv als auch gegenüber Ahrens verboten:

„Die Bundestagabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen“.“

Verbot betrifft die zentralen Kernaussagen des Correctiv-Berichts:

Correctiv verteidigte sich immer damit, die Teilnehmer hätten bislang nur Nebensächlichkeiten angegriffen. Auch diese Ausrede zählt nicht mehr: Der Chefredakteur von Deutschlands wichtigstem juristischen Fachmagazin, der Legal Tribune Online, Dr. Felix Zimmermann, hat den Prozess in Berlin verfolgt und er fasst den Prozessverlauf, wie auch das gegen Correctiv ergangene Verbot in seinem Beitrag wie folgt zusammen:

Correctiv verliert Streit um Kernaus­sage in Potsdam-Bericht

Doch nicht zu verkennen ist auch, dass allen voran die vom LG Berlin II verbotene Aussage “'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” keine Nebensächlichkeit, sondern – ob nun Meinung oder Tatsache – eine Kernaussage des Berichts ist. Handelt es sich doch um das zentrale wirkmächtig formulierte Resümee der Correctiv-Recherche, womit die gesamten vorherigen Erkenntnisse gebündelt werden.

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke: „Aus Sicht der Teilnehmer war immer klar, dass es sich bei den irreführenden Kernaussagen Correctivs nach dem Verständnis des Lesers um falsche Tatsachenbehauptung handelt. Correctiv versuchte, sich immer damit herausreden, man habe nicht falsch berichtet, sondern nur zulässige Meinungen verbreitet. Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde die von Correctiv aufgebauschte Potsdam-Legende demaskiert: Erstmals hat ein Gericht die von uns als Falschbehauptungen angegriffenen Kernaussagen des Berichts verboten. Von den Kernaussagen des Berichts ist damit nichts mehr übrig geblieben.“

Die Pressemitteilung des Landgerichts Berlin ist hier abrufbar: https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2026/pressemitteilung.1653487.php

https://www.hoecker.eu/news/teilnehmerin-des-potsdam-treffens-gerrit-huy-gewinnt-gegen-correctiv-landgericht-berlin-verbietet-die-kernaussagen-des-berichts-geheimplan-gegen-deutschland-zu-angeblichen-ausweisungs-und-ausb%C3%BCrgerungspl%C3%A4nen

Legal 500: HÖCKER erneut eine der führenden Kanzleien in „Media - Press and Publishing Law“ 2026Unsere Kanzlei wird im a...
19/02/2026

Legal 500: HÖCKER erneut eine der führenden Kanzleien in „Media - Press and Publishing Law“ 2026

Unsere Kanzlei wird im aktuellen Kanzleiranking von LEGAL 500 erneut als eine der führenden Kanzleien im Presse- und Veröffentlichungsrecht in Deutschland gelistet.

Marktstimmen zur Kanzlei:

+++ “Ralf Höcker: very creative, the best for offensive media work. Carsten Brennecke: very reliable and careful.”

+++ “This practice stands out for its exceptional expertise and client-focused approach. In-house colleagues should know that the team is not only technically brilliant, but also has a remarkable ability to communicate complex legal issues in an understandable way.”

Seit 2003 arbeiten wir daran, die Interessen unserer Mandanten stetig noch besser und effektiver zu vertreten. Wir freuen uns sehr, dass der Markt dies anerkennt. Wir danken allen Mandanten, Inhouse-Juristen und Wettbewerbern für die positiven Nennungen unseres Teams auch wieder in diesem Jahr. Außerdem danken wir den Hochschulen, an denen unsere Anwälte lehren, sowie den PR-, Management- und (Krisen-)Kommunikations-Agenturen, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Last not least ein großes „Danke“ an die zahlreichen Strafverteidiger, Anwaltskollegen und Netzwerk-Partner, die uns laufend an ihre Mandanten im Presse- und Äußerungsrecht empfehlen.

Auf eine weiterhin großartige Zusammenarbeit!



https://www.legal500.com/rankings/ranking/c-germany/media/press-and-publishing/18355-hocker

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Legal 500: HÖCKER once again one of the leading law firms in “Media - Press and Publishing Law” 2026

Our law firm is once again listed as one of the leading law firms in press and publishing law in Germany in the current LEGAL 500 law firm ranking.

Market opinions on the firm:

+++ “Ralf Höcker: very creative, the best for offensive media work. Carsten Brennecke: very reliable and careful.”

+++ “This practice stands out for its exceptional expertise and client-focused approach. In-house colleagues should know that the team is not only technically brilliant, but also has a remarkable ability to communicate complex legal issues in an understandable way.”

Since 2003, we have been working to represent the interests of our clients even better and more effectively. We are delighted that the market recognizes this. We would like to thank all our clients, in-house lawyers, and competitors for the positive mentions of our team again this year. We would also like to thank the universities where our lawyers teach, as well as the PR, management, and (crisis) communications agencies with whom we have been working trustfully for many years. Last but not least, a big “thank you” to the numerous criminal defence lawyers, fellow lawyers, and network partners who continuously recommend us to their clients in press and freedom of expression law.

Here's to continued great cooperation!



https://www.legal500.com/rankings/ranking/c-germany/media/press-and-publishing/18355-hocker

10.02.2026Unbelehrbar: Online-Händler zahlt 10.000 Euro Strafe für wiederholte Grundpreis-VerstößeDas LG Köln hat entsch...
10/02/2026

10.02.2026
Unbelehrbar: Online-Händler zahlt 10.000 Euro Strafe für wiederholte Grundpreis-Verstöße

Das LG Köln hat entschieden, dass ein Online-Händler von Spülmaschinentabs nach zwei vorangegangenen Ordnungsmittelverfahren nun wegen neuer Verstöße 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen muss (Beschl. v. 11.12.2025, Az. 81 O 67/15 SH III).

Der Fall begann mit einer einstweiligen Verfügung des LG Köln im Jahr 2015, in der dem Online-Händler untersagt wurde, Waschmittel ohne die gesetzlich vorgeschriebene Grundpreisangabe anzubieten. Trotz dieser klaren Vorgabe ignorierte der Online-Händler das Verbot und verstieß erneut gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Im Jahr 2016 wurde ein erstes Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro verhängt. Doch auch diese Sanktion konnte das Unternehmen nicht zur Einhaltung der Vorschriften bewegen. Im Jahr 2022 folgte eine zweite Geldstrafe von 7.500 Euro aufgrund weiterer Verstöße.

2025 hatte der Händler in seinem Online-Shop sowie bei Angeboten Amazon und eBay erneut keine ordnungsgemäßen Preisangaben, so dass es zu einem dritten Ordnungsmittelverfahren kam.

Der Online-Händler verteidigte sich damit, dass die Verstöße auf einen unvorhersehbaren technischen Fehler während der Systemmigration auf Shopware 6 zurückzuführen seien. Er bestritt vorsätzliches Handeln und verwies auf umfassende Compliance-Maßnahmen. Das LG Köln wies diese Argumentation jedoch zurück. Das Gericht stellte klar, dass es dem Online-Händler obliege, die von ihm angebotenen Produkte hinreichend zu kontrollieren, insbesondere bei einer Systemmigration, die eine intensive Kontrolle erforderlich mache. Der Händler hatte sich zwar auf seine allgemeinen Compliance-Maßnahmen berufen, konnte jedoch nicht nachweisen, wie konkret die anlassbezogene Kontrolle während der Migration durchgeführt wurde. Angesichts der zuvor verhängten Ordnungsgelder traf den Online-Händler eine besondere Sorgfaltspflicht, um weitere Verstöße zu verhindern. Das Gericht setzte das Ordnungsgeld auf 10.000 Euro fest, da der Händler weiterhin keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Preisangabenverordnung ergriffen hatte.

Rechtsanwältin Katharina Leye: „Das Gericht hat mit der hohen Strafe von 10.000 Euro ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Verstöße gegen die PAngV – insbesondere in wettbewerbsrechtlich sensiblen Bereichen wie Preisangaben und Transparenz für Verbraucher – ernst genommen werden und dass wiederholte Verstöße zu hohen Ordnungsgeldern führen können, die dem Verletzer weh tun.“

https://www.hoecker.eu/news/unbelehrbar-online-h%C3%A4ndler-zahlt-10-000-euro-strafe-f%C3%BCr-wiederholte-grundpreis-verst%C3%B6%C3%9Fe

23.01.2026Erfolg vor Gericht: Saarländischer Rundfunk ändert Berichterstattung und entfernt zentrale VorwürfeFür unseren...
23/01/2026

23.01.2026
Erfolg vor Gericht: Saarländischer Rundfunk ändert Berichterstattung und entfernt zentrale Vorwürfe

Für unseren Mandanten Herrn Johannes Engel, den ehrenamtlichen CDU-Beigeordneten der Stadt Blieskastel, haben wir einen presserechtlichen Erfolg gegen den Saarländischen Rundfunk (SR) erzielt. Gegenstand des Verfahrens war ein Online-Beitrag des SR vom 13.11.2025, der auch unter tagesschau.de veröffentlicht worden war, welcher den Mandanten mit schwerwiegenden Vorwürfen in Verbindung brachte.

Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren geschlossenen Vergleich vom 08.01.2026 hat der SR mehrere zentrale und besonders hervorgehobene Passagen in seiner Berichterstattung geändert. So ist eine prominent platzierte Unterüberschrift, die den Eindruck einer Aktenmanipulation erweckt hatte, durch eine sachliche Beschreibung des tatsächlichen Vorgangs ersetzt worden. Darüber hinaus sind weitere Überschriften und Textpassagen angepasst worden, die zuvor einen unmittelbar kausalen Zusammenhang zwischen internen Vorgängen in der Stadtverwaltung und der Person unseres Mandanten hergestellt hatten. Ein wesentlicher Kernpunkt unserer Argumentation war neben der Unwahrheit der erhobenen Vorwürfe, dass unser Mandant zu diesen Vorwürfen vor der Veröffentlichung gar nicht oder nur in unzureichendem Maß angehört worden war. Die Vorwürfe sind nun aus dem Bericht entfernt.

Rechtsanwälte Dr. Marcel Leeser und Rafael Sarlak:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen besonderen Auftrag zur sorgfältigen, ausgewogenen und fairen Berichterstattung. Wer mit zugespitzten Überschriften arbeitet und schwerwiegende Vorwürfe in den Raum stellen will, muss zuvor sauber recherchieren und die Betroffenen umfassend anhören. Dass der SR seine Berichterstattung nun in zentralen Punkten geändert hat, spricht für sich. Qualitätsjournalismus misst sich nicht an Schlagzeilen, sondern an Genauigkeit. Der Fall unterstreicht einmal mehr, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht außerhalb der presserechtlichen Grenzen steht.“

https://www.hoecker.eu/news/erfolg-vor-gericht-saarl%C3%A4ndischer-rundfunk-%C3%A4ndert-berichterstattung-und-entfernt-zentrale-vorw%C3%BCrfe

HÖCKER sucht Verstärkung im Öffentlichen (Äußerungs-) Recht und VerfassungsrechtWenn der Staat seine Kompetenzen übersch...
21/01/2026

HÖCKER sucht Verstärkung im Öffentlichen (Äußerungs-) Recht und Verfassungsrecht

Wenn der Staat seine Kompetenzen überschreitet, wenn Pressemitteilungen staatlicher Stellen Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz oder Minister nicht sachlich oder nicht neutral agieren, dann suchen Betroffene unseren Schutz und unsere Hilfe.

Werde Teil unseres Teams und unterstütze mit, unsere Mandanten vor Rechtverletzungen durch den Staat zu bewahren und derartige Verstöße rechtlich zu verfolgen!

Du hast Verfassungsbeschwerden, Organklagen und Normenkontrollverfahren nicht nur im Studium mit Begeisterung gelernt, sondern willst diese Verfahren auch in der Praxis kennenlernen und führen, auch dann solltest Du Dich jetzt bei uns bewerben!

Sende Deine Bewerbung gerne an [email protected] oder direkt an [email protected]!

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01.01.2026HÖCKER ernennt Dr. René Rosenau zum Salary PartnerZum 01.01.2026 wurde Dr. René Rosenau zum Salary Partner ern...
06/01/2026

01.01.2026
HÖCKER ernennt Dr. René Rosenau zum Salary Partner

Zum 01.01.2026 wurde Dr. René Rosenau zum Salary Partner ernannt.

Dr. René Rosenau ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät deutsche und ausländische Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Urheberrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Presse- und Äußerungsrecht. In diesem Bereich ist er sowohl präventiv, etwa bei der Beantwortung von Presseanfragen, als auch reaktiv, beispielsweise durch die Abmahnung rechtswidriger Presseberichterstattung, tätig. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere bekannte Persönlichkeiten aus der Social Media-Szene.

Prof. Dr. Ralf Höcker: „Engagiert, durchsetzungsstark und fachlich on point – als Anwalt möchte ich ihn nicht auf der Gegenseite haben. Umso mehr freue ich mich, Dr. René Rosenau im eigenen Team zu wissen. Ich gratuliere ihm zu seiner Ernennung zum Salary Partner und wünsche ihm viel Erfolg, Freude und Inspiration auf seinem weiteren Weg.“

https://www.hoecker.eu/blog/hoecker-ernennt-dr-rene-rosenau-zum-salary-partner/

HÖCKER WÜNSCHT ALLEN EIN FROHES WEIHNACHTSFEST 💚
23/12/2025

HÖCKER WÜNSCHT ALLEN EIN
FROHES WEIHNACHTSFEST 💚

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Friesenplatz 1
Cologne
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