04/11/2022
Die Aufklärungspflicht im Strafprozess
Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, § 244 StPO.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Aufklärungspflicht oder der so genannte Ermittlungsgrundsatz besagt, dass die Ermittlung des wahren Sachverhalts das zentrale Anliegen des Strafprozesses ist- bzw. sein sollte. Je weniger gesichert ein Beweisergebnis erscheint, desto größer ist der Anlass, weitere Beweismöglichkeiten zu nutzen.
Nun gibt es auch Fälle, in denen es geboten ist, als Strafverteidiger Beweismittel in die Verhandlung einzubringen. Sei es, weil das Gericht bspw. schlichtweg die Beweismittel nicht kennt oder diese für die Beweiswürdigung nicht als erforderlich erachtet. Hier kommt das strafprozessuale unabdingbare Werkzeug in Betracht: der Beweisantrag. Ein Beweisantrag ist ein ernsthaftes, unbedingtes oder an eine Bedingung geknüpftes Verlangen eines Prozessbeteiligten, über eine die Schuld- oder Rechtsfolgenfrage betreffende Behauptung durch eine bestimmte, nach der StPO zulässige Beweismittel Beweis zu erheben (BGH 1, 29,31).
Für die Strafverteidigung sind die Stellung von Beweisanträgen nach m.A. unabdingbar, wenn feststeht, dass das Gericht nicht sämtliche Beweismittel ausgeschöpft hat/ausschöpfen will.
Wie sieht es bei euch aus? Habt Ihr das Gefühl, dass die Aufklärungspflicht regelmäßig von den Gerichten gewahrt ist?