02/12/2023
Kann man als Strafrichter*in überhaupt es allen „recht“ machen?
Im Netz kursieren viele Berichterstattungen über eine Richterin, die vor kurzem beim Landgericht Hamburg im Rahmen einer Jugendstrafsache nach Auffassung des Volksmundes im Hinblick auf die Tat die Angeklagten zu einer viel zu „milden“ Strafe verurteilt hat. Die Kritik geht soweit, dass sich nun der Richterverband eingeschaltet hat und darüber berichtet, dass es nicht hinnehmbare persönliche Angriffe gegen die Richterin gibt.
Wann ist eine Strafe gerecht?
Es ist zu bedenken, dass es sich hier um das Jugendstrafrecht handelt. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das vorrangige Ziel im Jugendstrafrecht ist daher nicht die Bestrafung bzw. der Schuldausgleich für begangenes Unrecht, sondern die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit der betroffenen Jugendlichen (§ 2 Abs. 1 JGG).
Viel zu oft erlebe ich in Gerichtsverfahren, dass dieser Gedanke gefühlt nicht zum tragen kommt, sondern die Bestrafung im Vordergrund steht, um eine „Abschreckung“ für andere zu schaffen. Dies ist gerade falsch.
Umso bedenklicher finde ich, wenn „Ferndiagnosen“ über die Angemessenheit von Urteilen gestellt werden, ohne Akteneinsicht zu haben oder gar bei der Verhandlung gewesen zu sein. Allein aufgrund der medialen Berichterstattung werden Urteile als angemessen oder nicht angemessen betrachtet.
Die Neutralität und Unvoreingenommenheit der Richter ist eines der zentralen und grundlegenden Prinzipien eines rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens.
Sollte im Strafverfahren die Neutralität des Richters im Vordergrund stehen oder die Befriedigung der Allgemeinheit hinsichtlich der Angemessenheit von Strafen?
Ich denke jeder, der irgendwann in einer Strafverhandlung vor einem Strafrichter*in sitzen sollte, würde sich das erste wünschen: Neutralität.
Was haltet Ihr für wichtiger? Geht eurer Meinung nach die Berichterstattung zur Hamburger Richterin zu weit?