Prof. Großkopf

Prof. Großkopf Rechtsanwalt aus Köln. Professor an der KatHO NRW. Fachbereich Gesundheitswesen.

Wer akademisch qualifizierte Pflegekräfte gewinnen will, muss wissen, worauf sie tatsächlich achten. 🩺Forschende der Uni...
02/09/2026

Wer akademisch qualifizierte Pflegekräfte gewinnen will, muss wissen, worauf sie tatsächlich achten. 🩺

Forschende der Universität Bielefeld haben dafür 1.856 Pflegekräfte in 22 Krankenhäusern befragt, darunter 282 mit Bachelor-Abschluss, und zusätzlich 19 Interviews geführt.

Bemerkenswert finde ich, wie einig sich beide Gruppen bei der Teamarbeit sind: 91,1 Prozent der Bachelor-Absolventen und 89,6 Prozent der Pflegekräfte mit Berufsausbildung halten sie für sehr wichtig. Beim Gehalt trennen sich die Wege. Eine der Qualifikation entsprechende Vergütung nennen 82,6 Prozent der Akademiker sehr wichtig, gegenüber 52,7 Prozent der Kolleginnen und Kollegen mit Berufsausbildung.

Für die Bindung zählen daneben Akzeptanz und Rollentransparenz, das Engagement der Führungsebene und individuelle Karrierewege. Ein Studium schafft Kompetenzen. Ob sie im Haus ankommen, entscheidet sich an der Frage, welche Rolle ihnen dort zugewiesen wird. 💭

https://www.rechtsdepesche.de/pflegestudium-krankenhaeuser-bachelor/

01/09/2026

Wie stark wird die Zwei-Klassen-Medizin durch die neusten Kürzungen im Gesundheitswesen wirklich? Diskutiert mit uns die Auswirkungen auf Ärzte und Patienten!

Pflege gelingt selten an einer einzigen Stelle. Sie entsteht im Zusammenspiel von Angehörigen, Pflegediensten, Ärzten, K...
01/09/2026

Pflege gelingt selten an einer einzigen Stelle. Sie entsteht im Zusammenspiel von Angehörigen, Pflegediensten, Ärzten, Kliniken und Beratungsstellen, und genau dort liegt in der Praxis häufig das Problem.

Niedersachsen erprobt dafür seit dem 1. September einen neuen Weg. In den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim entstehen als gemeinsames Modellvorhaben nach § 123 SGB XI sogenannte „Connected Caring Communities“. Feste Ansprechpersonen sollen den Unterstützungsbedarf ermitteln und die notwendigen Hilfen koordinieren, damit Parallelstrukturen und Informationslücken gar nicht erst entstehen.

Bemerkenswert finde ich die Größenordnung: In beiden Landkreisen leben knapp 38.000 Pflegebedürftige, mehr als die Hälfte von ihnen wird zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Sozialminister Andreas Philippi spricht davon, Pflege künftig auf mehrere Schultern zu verteilen.

Ob das gelingt, wird wissenschaftlich begleitet. Davon hängt ab, ob aus einem Modellvorhaben später Regelversorgung wird. 💭

https://www.rechtsdepesche.de/caring-communities-modellvorhaben/

Auf eine Einrichtung, die mit einer Verbesserung rechnet, kommen acht, die mit einer Verschlechterung rechnen. Diese Rel...
31/08/2026

Auf eine Einrichtung, die mit einer Verbesserung rechnet, kommen acht, die mit einer Verschlechterung rechnen. Diese Relation aus der aktuellen Umfrage der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft beschreibt die Stimmungslage in der Langzeitpflege ziemlich genau. ⚖️

26,9 Prozent der Geschäftsführenden erwarten für 2026 ein negatives Ergebnis, 39,5 Prozent eine weitere Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Es ist der schlechteste Wert seit Beginn der jährlichen Erhebungen im Jahr 2010.

Was mich daran beschäftigt, ist die Zwickmühle dahinter. Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, Tariflöhne zu zahlen. Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht zugleich vor, die bisherigen Tariftreue-Regelungen vorübergehend auszusetzen und die Steigerungen der Pflegevergütung zu begrenzen. Die Differenz bliebe bei den Einrichtungen.

Vorstandsvorsitzender Heiner Scheffold spricht von dunklen Schatten, die das Gesetz vorauswirft. Hinzu kommt, dass 81,1 Prozent der Einrichtungen nur schwer Pflegefachkräfte gewinnen. Ab dem 7. September wird der Entwurf im Bundestag weiter beraten. 🩺

https://www.rechtsdepesche.de/pflegeeinrichtungen-finanziell-schlecht/

Im zweiten Teil meines Gesprächs mit Prof. Dr. Manuel Cornely geht es um die Frage, die sich stellt, sobald das Lipödem ...
30/08/2026

Im zweiten Teil meines Gesprächs mit Prof. Dr. Manuel Cornely geht es um die Frage, die sich stellt, sobald das Lipödem als Kassenleistung behandelt werden kann: Wer stellt eigentlich die Diagnose?

Der Gemeinsame Bundesausschuss lässt dafür nur bestimmte Facharztgruppen zu. Cornely schätzt, dass bundesweit rund 5.000 Ärztinnen und Ärzte infrage kommen. Ihnen gegenüber steht eine Zahl von Betroffenen, die niemand genau kennt, denn die Schätzungen zur Häufigkeit reichen von einem bis zehn Prozent der weiblichen Bevölkerung. Diese wenigen Fachleute sind damit die Gatekeeper auf dem Weg zur Operation.

Nachdenklich stimmt mich auch der Blick auf die Vergütung. Werden einzelne Operationssitzungen abgerechnet, entsteht ein Anreiz, einen Eingriff auf mehr Sitzungen zu verteilen als medizinisch nötig. Cornely, der Arme und Beine üblicherweise in drei Sitzungen behandelt, nennt eine Aufteilung auf zehn oder 20 Eingriffe in drastischer Klarheit eine Körperverletzung. ⚖️

https://www.rechtsdepesche.de/lipoedem-kassenleistung-neuen-probleme/

80 Prozent der Befragten haben den Eindruck, dass Privatversicherte schneller einen Arzttermin bekommen als gesetzlich V...
29/08/2026

80 Prozent der Befragten haben den Eindruck, dass Privatversicherte schneller einen Arzttermin bekommen als gesetzlich Versicherte. Diese Wahrnehmung sollte man ernst nehmen, denn sie beschreibt weniger ein Terminproblem als ein Gerechtigkeitsproblem. ⚖️

Die Zahlen stammen aus einer YouGov-Umfrage im Auftrag der Siemens-Betriebskrankenkasse mit 2.032 Befragten. 71 Prozent finden nur schwer einen freien Termin, 74 Prozent wünschen sich mehr Übersicht, 73 Prozent würden dafür auch ein zentrales Online-Portal nutzen.

Aufschlussreich ist die Grenze, die die Befragten ziehen: 87 Prozent halten eine Vergabe nach medizinischer Dringlichkeit für sinnvoll, 90 Prozent wollen die Wahl ihrer Ärztin oder ihres Arztes aber weiterhin selbst treffen. Genau in diesem Spannungsfeld bewegt sich das geplante Primärversorgungssystem mit seiner digitalen Ersteinschätzung.

https://www.rechtsdepesche.de/aerztesuche-uebersicht-freie-arzttermine/

Wie viel Spielraum lässt eine vertragsärztliche Zulassung, wenn sich die Wirtschaftlichkeit verschiebt?Das GKV-Beitragss...
28/08/2026

Wie viel Spielraum lässt eine vertragsärztliche Zulassung, wenn sich die Wirtschaftlichkeit verschiebt?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt extrabudgetäre Vergütungen zurück in die Gesamtvergütung und bindet die Honorarentwicklung stärker an die Grundlohnrate. Die Sorge vieler Praxen ist nachvollziehbar. Der rechtliche Rahmen bleibt dennoch klar: § 19a Abs. 1 Ärzte-ZV verpflichtet zur vollzeitigen vertragsärztlichen Tätigkeit mit mindestens 25 Wochenstunden für gesetzlich Versicherte. Eine zusätzliche Privatsprechstunde ist möglich, sie darf den Versorgungsauftrag aber nicht zur bloßen Form machen.

Besonders aufmerksam macht mich der scheinbar harmlose Satz, in der Privatsprechstunde gehe es schneller. Das Bundessozialgericht hat deutlich gemacht: Trägt die Praxis die kostenpflichtige Alternative selbst in die Behandlung hinein, ist die Entscheidung des Patienten nicht mehr frei. Es warnt vor einer faktischen Diskriminierung gesetzlich Versicherter. ⚖️

Die Grenze verläuft dort, wo die gesetzliche Krankenversicherung nur noch eine Versorgung zweiter Klasse erhält.

https://www.rechtsdepesche.de/kassenmedizin-gkv-spargesetz-aerzte/

27/08/2026

Steht Ihr Unternehmen vor Herausforderungen durch die Pflegereform 2027? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie im Falle von Leistungseinschnitten haben!

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