Rechtsanwälte Barthel

Rechtsanwälte Barthel Rechtsberatung. Kompetent. Individuell. Schnell. - Rechtsanwälte Barthel in Köln und Bergheim. Freie Parkplätze sind auf unserem Grundstück vorhanden.

Wir sind für Mandanten in allen Angelegenheiten des Wirtschafts- und Privatrechts tätig. Privatpersonen beraten wir in allen zivil- und strafrechtlichen Fragestellungen. Besondere Schwerpunkte bilden dabei die Bereiche Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Unternehmern bieten wir auch auf allen wirtschaftsrechtlichen Gebieten kompetente Beratung. Dabei konzentrieren wir uns auf di

e Gebiete Forderungseinzug, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht. Unser Anliegen ist es, unsere Mandanten schnell, umfassend und kostengerecht zu beraten. Die Struktur unserer Kanzlei ermöglicht es, auch komplexen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei ist die individuelle und persönliche Betreuung durch unsere - zurzeit vier - Rechtsanwälte gesichert. Der Standort in Köln (Tel.: 0221 / 709030 - 0) befindet sich im Medienzentrum "Am Butzweilerhof" in Köln-Ossendorf, unweit des Autobahnkreuzes Köln-Nord (A1/A57). Die Kanzlei in Bergheim (Tel.: 02271 / 567 66 - 0) liegt direkt gegenüber dem Bahnhof "Bergheim (Erft)", etwa 150m östlich der Fußgängerzone im Stadtzentrum. Unmittelbar vor unserem Büro befindet sich das Ortsschild "Berg-heim Kenten". Der barrierefreie Hauseingang befindet sich auf der rechten Seite.

BO AZ - Eat and Chill
08/02/2025

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Koch-Event bei "Esswahres".
04/05/2024

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Wir verstehen Euch! Wir sprechen – jeweils verhandlungssicher – Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Itali...
17/04/2024

Wir verstehen Euch! Wir sprechen – jeweils verhandlungssicher – Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Ukrainisch, Italienisch, Kroatisch, Bosnisch, Serbisch und Berbisch / Berberisch (Marokkanisch). +492217090300

Teambuilding, Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern..... Bei uns arbeiten Menschen!
22/09/2023

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Ab sofort verstärkt Rechtsanwalt Christian Stranz unsere Teams im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Herzlich Willkommen!
10/12/2022

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Bash Rooms Köln - Team Battle
09/07/2022

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Unbekannter Arzt auf ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungenArbeitsunfähigkeit ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitne...
25/06/2022

Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Arbeitsunfähigkeit ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Liegt der Verdacht nahe, dass ein Arbeitnehmer seine Erkrankung nur vortäuscht, genügen in der Praxis selbst stichhaltige Indizien (z.B. Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber) oftmals nicht, um den hohen Beweiswert, den die Gerichte dem "gelben Zettel" immer noch beimessen, zu widerlegen.

Diese Praxis scheinen nun kriminelle Online-Anbieter erkannt zu haben, indem dort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen online bestellt werden können. Den ausstellenden Arzt gibt es jedoch möglicherweise als zugelassenen Arzt gar nicht, worauf die Ärztekammer Nordrhein hinweist (https://www.aekno.de/presse/nachrichten/nachricht/warnung-unbekannter-arzt-auf-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen).

Arbeitgebern ist in Verdachtsfällen daher anzuraten, neben den übrigen Maßnahmen (z.B. Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung) auch einmal bei den Ärztekammern in Erfahrung zu bringen, ob der ausstellende Arzt dort überhaupt bekannt ist.

Arbeitnehmern muss klar sein, dass das Vortäuschen tatsächlich nicht bestehender Arbeitsunfähigkeit einen (Lohnfortzahlungs-)Betrug darstellen und z.B. auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben kann.

Für eine umfangreiche Aufklärung stehen wir auch in solchen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

09/06/2022
Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Original-UnterschriftIn dem Arbeitsvertrag unseres Mandanten war vorgesehen, dass...
24/02/2022

Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Original-Unterschrift

In dem Arbeitsvertrag unseres Mandanten war vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis bis 31.08.2021 befristet ist. Es sollte also an diesem Tage enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Tatsächlich weigerte sich der Arbeitgeber, unseren Mandanten hiernach weiter zu beschäftigen. Wir erhoben deshalb Klage vor dem Arbeitsgericht Köln.

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG hängt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages u.a. von der Schriftform ab. Schriftform wiederum setzt nach § 126 BGB das Anbringen einer eigenhändigen Unterschrift auf dem Vertragsdokument voraus.

Unser Mandant konnte seine Ausfertigung des Arbeitsvertrages leider nicht mehr auffinden, falls er überhaupt jemals eine solche erhalten hat.

Im Prozess hatten wir daher bestritten, dass sich auf dem beim Arbeitgeber befindlichen Arbeitsvertrag eine Original-Unterschrift des Arbeitgebers befindet. Zugleich hatten wir beantragt, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag im Original vorlegt. Der Arbeitgeber musste daraufhin einräumen, im Zuge seiner papierlosen Büroorganisation das Original des Arbeitsvertrages vernichtet zu haben und nur noch einen Scan des Arbeitsvertrages vorweisen zu können. Somit blieb der Arbeitgeber dafür beweisfällig, dass sich dessen Original-Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag befunden hat.

Das Arbeitsgericht Köln hat die Befristungsabrede daraufhin für unwirksam erklärt (Urteil vom 22.02.2022, Az. 16 Ca 5021/21). Die – im Ergebnis als unwirksam zu wertende – Befristung hat das Arbeitsverhältnis also nicht beendet.

Arbeitgebern wird daher dringend angeraten, die Original-Arbeitsverträge sorgfältig aufzubewahren und zu archivieren.

Arbeitnehmern wird geraten, eine etwaige Befristung rechtzeitig und gewissenhaft überprüfen zu lassen. Nach § 17 TzBfG muss die „Befristungskontrollklage“ (auch „Entfristungsklage“ genannt) innerhalb von drei Wochen ab dem vereinbarten Ende beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Anderenfalls bleibt es dabei, dass die möglicherweise unwirksame Befristung das Arbeitsverhältnis trotzdem wirksam beendet hat.

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Cologne
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Kompetent. Individuell. Schnell.

Wir sind für Mandanten in allen Angelegenheiten des Wirtschafts- und Privatrechts tätig. Privatpersonen beraten wir in allen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Besondere Schwerpunkte bilden dabei die Bereiche Arbeitsrecht, Bankrecht, Baurecht, Mietrecht, Erbrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Unternehmen bieten wir auf allen wirtschaftsrechtlichen Gebieten kompetente Beratung. Dabei konzentrieren wir uns auf die Gebiete Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht und Forderungseinzug. Wir stehen auch als „ausgelagerte Rechtsabteilung“ zur Verfügung, d.h. bieten Beratung und Vertretung auf Zuruf in allen für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern relevanten Rechtsgebieten. Unser Anliegen ist es, unsere Mandanten schnell, umfassend und kostengerecht zu beraten. Die Struktur unserer Kanzlei ermöglicht es, auch komplexen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei ist die individuelle und persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte gesichert. Der Standort in Köln (Tel.: 0221 / 709030 - 0) befindet sich im Medienzentrum "Am Butzweilerhof" in Köln-Ossendorf, unweit des Autobahnkreuzes Köln-Nord (A1/A57). Freie Parkplätze sind auf unserem Grundstück vorhanden. Die Kanzlei in Bergheim (Tel.: 02271 / 567 66 - 0) liegt direkt gegenüber dem Bahnhof "Bergheim (Erft)", etwa 150m östlich der Fußgängerzone im Stadtzentrum. Unmittelbar vor unserem Büro befindet sich das Ortsschild "Bergheim Kenten". Der barrierefreie Hauseingang befindet sich auf der rechten Seite.