Kanzlei Grebe - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht

Kanzlei Grebe - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht Nach einer Trennung sind es nicht nur die juristischen Aspekte, die eine Rolle spielen. Sprechen Sie mich gezielt auf benötigte Fachleute an.

In Erster Linie müssen Sie und Ihre Kinder mit der neuen Situation auch erst umgehen lernen. In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, den getrennt lebenden Ehepartner oder Elternteil mit an einen Tisch zu holen. Noch bevor sich die Fronten verhärtet haben, so zeigt meine Erfahrung, sind viele Menschen in der Lage mit der nötigen Moderation die eigenen Dinge selbstverantwortlich in die Hand z

u nehmen. In geeigneten Fällen versuchen wir daher immer eine einvernehmliche Lösung einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen. Sollte eine einvernhemliche Lösung allerdings nicht möglich sein, so unterstütze ich Sie auf dem Weg durch das gerichtliche Verfahren individuell als verlässliche Anwältin an Ihrer Seite. Damit ich Sie auch in Hinblick auf nichtjuristischen Aspekte professionell unterstützen kann, habe ich mir ein ausgewogenes Netzwerk von Experten zusammengestellt, die in den Bereichen, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen, schnell und unkompliziert helfen können. Meine bestehenden Kooperationen können Sie hier einsehen. Sollten Sie zu verschiedenen Problemen ein spezielles Coaching in Anspruch nehmen wollen, so können Sie mich auch diesbezüglich gerne ansprechen. Neben dem Trennungs- und Scheidungsmanagement beraten ich Sie bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Zu meinen Tätigkeitsbereichen im Familienrecht zählen zudem u.a.:
■Vorsorgeplanung für junge Familien
■Elterngeld
■Prüfung von bestehenden Eheverträgen
■Versorgungsausgleich
■Vermögensauseinandersetzung
■Zugewinnausgleich
■elterliche Sorgerecht
■Umgangsrecht
■Unterhaltsrecht
■Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen
■Beratung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
■Lebenspartnerschaften
■Gewaltschutzangelegenheiten
■Elternunterhalt
■Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Endlich geht es wieder los! Erster auswärtiger Gerichtstermin nach Corona. 😁👍
30/06/2021

Endlich geht es wieder los! Erster auswärtiger Gerichtstermin nach Corona. 😁👍

Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie bestehen !Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kinde...
04/09/2020

Gerichtlich geregelter Umgang bleibt trotz Corona-Pandemie bestehen !

Ein familiengerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit dem anderen, ebenfalls sorgebrechtigten Elternteil darf nicht verweigert werden, indem lediglich auf die Kontak-tbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus hingewiesen wird. Dazu ist vielmehr eine gerichtliche Entschtscheidung des Familiengerichts notwendig. Auch der einfache Verweis auf eine freiwillige Quarantäne reicht nicht aus. Ob das Kind ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne unterstellt werden soll, müssen beide Elternteile gemeinsam beschließen. Gegen einen Elternteil, der den Umgang gleichwohl nicht gewährt, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Das stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, in einem Beschluss vom 08.07.2020, (Az. 1 WF 102/20) klar.

Reden statt RosenkriegNach diesem Motto begleite ich nun seit vielen Jahren Paare, die beschlossen haben, sich zu trenne...
18/08/2020

Reden statt Rosenkrieg
Nach diesem Motto begleite ich nun seit vielen Jahren Paare, die beschlossen haben, sich zu trennen und die den Wunsch haben, sich ohne zermürbende Anwaltsschlacht und ohne Gerichte über die Punkte, die nach einer Trennung geregelt werden müssen, zu einigen.
Was sich so einfach anhört, ist in der Realität häufig dennoch eine große Herausforderung. Natürlich weiß der Kopf meistens, was richtig wäre, aber der Bauch spielt da häufig nicht mit. Es fühlt sich einfach nicht fair an, was der andere Partner vorschlägt. Und überhaupt wissen viele einfach nicht, was ihnen zusteht und welche Möglichkeiten es gibt, auf die man sich verständigen könnte.
Nichts wäre schlimmer als wen man hinterher feststellt, dass man „über den Tisch gezogen“ wurde. Das Gefühl des Triumphes bei dem anderen Partner für den Fall, dass man sich mit zu wenig zufriedengegeben hat, um den Konflikt zu vermeiden, ist für viele eine unerträgliche Vorstellung.
Es reicht eben nicht, irgendeine Vereinbarung zu treffen, es muss eine Vereinbarung sein, die sich auch noch nach 3 oder 10 Jahren fair und richtig anfühlt.
Dieses Ziel erreichen die Paare aber nur dann, wenn sie die bestmögliche Lösung für beide Partner und auch für die gemeinsamen Kinder erarbeiten. Dafür müssen die Karten vollständig auf den Tisch und das Visier runtergelassen werden.
Damit das möglich ist, müssen auch die Emotionen, die von Wut über Enttäuschung und Trauer alles beinhalten können, zugelassen wurden. Vieles durfte bislang nicht ausgesprochen werden und wurde unterdrückt. Aber mit dem Gefühl, auf einem Schnellkochtopf zu sitzen, der kurz vor der Explosion steht, verhandelt es sich eben nicht wirklich gut.
Meist reicht es schon, ein wenig Dampf aus dem Topf zu lassen, um wieder klar denken zu können.
Ich helfe den Paaren dabei, den Schnellkochtopf in den Griff zu bekommen und eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Ich kläre auf über die juristischen Möglichkeiten, sich zu einigen und zeige Wege auf, die hinterher zu einer juristisch tragfähigen Lösung führen.
Die Partner können dabei auf meine Erfahrung aus fast 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Bereich des Familienrechtes zurückgreifen.
Jeder Partner weiß hinterher, wo er eventuell Zugeständnisse gemacht hat oder wo er vom Partner mehr bekommt als ihm nach dem Gesetz eigentlich zustehen dürfte. Es ist ein Geben und ein Nehmen und das bei völliger Transparenz.

Wichtig ist, dass hinterher das Gesamtpaket stimmt !

Bei Interesse erläutere ich gerne den konkreten Ablauf und informiere auch über die zu erwartenden Kosten.

Heute Morgen mal wieder zu Gast im ZDF zum Thema "Frauen in der Armutsfalle". Diesmal ungewöhnlich dank Corona via Skype...
04/08/2020

Heute Morgen mal wieder zu Gast im ZDF zum Thema "Frauen in der Armutsfalle". Diesmal ungewöhnlich dank Corona via Skype.

Rechtsanwältin Carmen Grebe zeigt Auswege aus der Armutsfalle für geschiedene Frauen auf.

Hilfe für Familien zu Corona-Zeiten!Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 soll Familien in dieser schw...
03/08/2020

Hilfe für Familien zu Corona-Zeiten!
Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 soll Familien in dieser schwierigen Zeit geholfen werden finanzielle Engpässe auszugleichen und den erhöhten Betreuungsaufwand etwas abzufedern.
Was wurde also beschlossen?
Für jedes Kind, das in mindestens einem Kalendermonat im Jahr 2020 einen Anspruch auf Kindergeld hat, wird zusätzlich ein Kinderbonus in Höhe von 300 € gezahlt.
Für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erfolgt die Auszahlung im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro. Besteht der Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat im Jahr 2020 erfolgt die Auszahlung gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt.
Der einmalige Kinderbonus ist unterhaltsrechtlich wie Kindergeld zu behandeln, sodass die Möglichkeit besteht im September einmalig 100 € und im Oktober einmalig 50€ auf den Barunterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen.
Auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus allerdings nicht angerechnet.

10/07/2020

Kurz und knapp über die Voraussetzungen und Kosten einer einvernehmlichen Scheidung informiert

10/07/2020

Kurz und knapp über die Voraussetzungen und Kosten einer einvernehmlichen Scheidung informiert

Heute hat das OLG Düsseldorf die ab dem 01.01.2020 geltende neue Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben. Die Tabellensätze...
16/12/2019

Heute hat das OLG Düsseldorf die ab dem 01.01.2020 geltende neue Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben.
Die Tabellensätze für minderjährige Kinder sind dabei deutlich angestiegen, während die Tabellenstruktur und die Einkommensgruppen unverändert geblieben sind.
Auch der Bedarf volljähriger Kinder ist dieses Jahr wieder minimal angehoben worden. Der Bedarf für Studenten mit eigenem Haushalt wird nicht mehr durch die Übernahme des BAföG-Höchstsatzes gebildet.
Zudem sind die Selbstbehalte angepasst worden.

Hier kann die neue Tabelle eingesehen werdenhttp://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Es ändert sich ab kommenden Monat daher für fast alle, die Unterhalt zahlen oder Unterhalt erhalten, etwas, so dass sich ein Blick in die neue Tabelle auf jeden Fall lohnt.

Gänseessen des Kölner Anwaltvereins 😃
14/11/2019

Gänseessen des Kölner Anwaltvereins 😃

08/11/2019
25/09/2019

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