28/11/2018
Stirbt ein Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnis stellt sich u.a. die Frage, wie mit einem eventuell noch vorhandenem Urlaubsanspruch umzugehen ist. Grundsätzlich gilt gem. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz, dass Urlaub abzugelten ist (sog. Urlaubsentgelt), wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Wird ein Arbeitsverhältnis also z.B. durch Kündigung beendet, hat der Arbeitgeber noch vorhandenen Urlaubsanspruch abzugelten. [ 250 more words ]
Urlaubsentgelt | Urlaub | Arbeitnehmer | Arbeitsverhältnis | Tod | Erben | EuGH | Arbeitsvertrag | Mindesturlaub | Urlaubsanspruch |