03/09/2026
Tja. Nachweisen können heißt noch lange nicht gewinnen. 😉
Der BGH hat heute in „Metall auf Metall“ eine Entscheidung gefällt, die für generative KI ziemlich explosiv werden könnte:
Ein geschützter Werkbestandteil wurde nachweislich übernommen. Der BGH sagt sogar ausdrücklich: Ja, das ist ein Eingriff in die Urheberrechte.
Und trotzdem kann die Nutzung zulässig sein – als Pastiche nach § 51a UrhG.
Für KI wird es damit richtig spannend:
Was passiert, wenn eine KI nachweislich Teile eines geschützten Werkes reproduziert?
Bisher könnte man denken: Treffer. Urheberrechtsverletzung.
Künftig könnte die Antwort lauten:
„Ja, reproduziert. Ja, geschützt. Aber Pastiche.“
Und dann fängt der Rechtsstreit womöglich erst richtig an.
Warum das gerade die Diskussion um Memorisation, KI-Outputs und den vermeintlich „gerichtsfesten Nachweis“ von Urheberrechtsverletzungen gehörig durcheinanderbringen könnte, habe ich heute bei AiNJA aufgeschrieben:
👉 https://ainja.de/2026/09/03/bgh-oeffnet-die-pastiche-tuer-und-generative-ki-koennte-hindurchgehen-bgh-urteil-vom-3-september-2026-i-zr-74-22-metall-auf-metall/
Das KI-Urheberrecht ist heute jedenfalls nicht einfacher geworden. 😎