22/02/2026
Kindersitze sind sehr wichtige sicherheitsrelevante Gegenstände.
Sie schützen unsere Kinder vor Verletzungen im Falle eines Autounfalls. Die Hersteller raten dazu, nach jedem Verkehrsunfall diese sicherheitsrelevanten Gegenstände auszutauschen und neue Kindersitze zu beschaffen. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind diese Kosten für die neuen Sitze dann von der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Was ist aber, wenn der Kindersitz schon älter ist? Muss man da etwa Abzüge hinnehmen? Oder bekommt man die vollen Kosten ersetzt? Viele Versicherung kürzen diese Position und nehmen dabei zum Teil drastische Abzüge von bis zu 70 % vor. Dies ist nicht rechtens, so entschied das Amtsgericht Coburg und sprach einer vierköpfigen Familie vollumfänglichen Schadensersatz zu. (17C 1124/25 vom 02.02.2026)
Habt ihr auch solche Probleme bei der Schadensregulierung?
Dann kommt einfach vorbei und lasst euch beraten. Wir unterstützen gern – nicht nur bei Kindersitzen.