17/03/2022
Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022:
Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung Bürger:innen unterstützen, um insbesondere die erheblich gestiegenen Preise für Mobilität zu berücksichtigen.
Geplant sind folgende Maßnahmen:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022.
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 auf 10.347 Euro
- Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler:innen ab dem 21. Kilometer