Rechtsanwalt Harald Klemm

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29/04/2015

Vorkaufsrecht des Mieters
Wird der vorkaufsberechtigte Mieter einer Wohnung nicht vom Inhalt eines Kaufvertrages informiert und erfährt er erst nach Erfüllung des Kaufvertrages davon, kann er als Schadenersatz die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem vereinbarten Preis verlangen, auch wenn er das Vorkaufsrecht nicht mehr ausgeübt hat (BGH, Urteil v. 15.06.2015).

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Chemnitz
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