21/09/2021
Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist kann zur Versagung des Entgeltfortzahlungsanspruches führen.
Mit Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses exakt den Zeitraum bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer in der Beweislast ist, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Gelingt dem Arbeitnehmer der Beweis nicht, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Gern beraten wir euch zu dieser rechtlichen Thematik als auch zu euren weiteren Rechten und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer Kündigung stehen.