Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel

Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel, Fachanwalt/-anwältin für Mietrecht, Jacobistraße 25, Burg bei Magdeburg.

Ich plädiere für eine nüchterne Sichtweise. Entschieden wurde über eine - bundesweit bislang alleinstehende - Regelung i...
14/01/2025

Ich plädiere für eine nüchterne Sichtweise. Entschieden wurde über eine - bundesweit bislang alleinstehende - Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz, nach der die Veranstalter für polizeilichen Mehraufwand im Zuge von Großveranstaltungen zur Kasse gebeten werden.

Betrachtet man die Begegnungen der (1. und 2.) Bundesliga, ist Veranstalterin und damit Gebührenschuldnerin die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH. Die Vereine unterliegen keiner behördlichen Gebührenanforderung.

Es bleibt nun abzuwarten, ob andere Bundesländer dem bremischen "Vorbild" folgen und entsprechende Gebührengesetze schaffen. Zumindest in Sachsen-Anhalt herrscht noch Schweigen.

Außerdem wäre es im Ergebnis denkbar, dass die DFL im eigenen Kosteninteresse auf die Drosselung von Polizeieinsätzen hinwirkt. Das wäre aus Fansicht sehr zu begrüßen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass im Rahmen von Fußballspielen anfallende Kosten für Polizeieinsätze an die Vereine weitergegeben werden können. Damit endet ein über viele Jahre geführter Rechtsstreit.

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat. Fußballfans im ganzen Land sind bereits jetzt Woche für Woche mit massiven Polizeieinsätzen konfrontiert. Völlig unkontrolliert bestimmt die Polizei dabei selbst, wie viele Einsatzkräfte sie in und um die Stadien einsetzt. Dass die daraus entstehenden Kosten nun an die Vereine weitergegeben werden können, halten wir weiterhin für völlig falsch."

➡️ https://fanhilfe-magdeburg.de/startseite

Fun fact: Die polizeiliche Vor-Einlasskontrolle durften damals selbst diejenigen nicht passieren, die ihr Cape noch gar ...
28/11/2022

Fun fact: Die polizeiliche Vor-Einlasskontrolle durften damals selbst diejenigen nicht passieren, die ihr Cape noch gar nicht angezogen hatten. Die Dinger waren anscheinend so gefährlich, dass sie sogar unausgepackt draußen bleiben mussten.😉

Eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme! Das gab ich als mitgereister Fanhilfe-Vertreter bereits vor Ort zu bedenken, stieß leider aber auch und gerade beim polizeilichen Einsatzleiter auf taube Ohren.

Die Polizei twitterte ein Foto von Fans vor einem Fußballspiel, um über Verzögerungen beim Einlass zu informieren. Das war so aber nicht in Ordnung.

Heute wieder in ehrenamtlicher Mission unterwegs: DAV-Mitgliederversammlung.
11/11/2022

Heute wieder in ehrenamtlicher Mission unterwegs: DAV-Mitgliederversammlung.

Der Mieter muss für selbst verursachte Schäden an der Mietsache aufkommen, egal wie lange das schädigende Ereignis zurüc...
06/10/2022

Der Mieter muss für selbst verursachte Schäden an der Mietsache aufkommen, egal wie lange das schädigende Ereignis zurückliegt. Der Ersatzanspruch des Vermieters verjährt erst sechs Monate, nach dem er die Mietsache zurückerhalten hat, in keinem Fall schon vorher.

Hier lesen Sie die ganze Meldung bei beck-aktuell.

Heute wieder ein paar Schlaumachstunden für den geneigten Fachanwalt.🤓
30/09/2022

Heute wieder ein paar Schlaumachstunden für den geneigten Fachanwalt.🤓

Das Wort "notwendig" steht nicht umsonst im Gesetz.
19/08/2022

Das Wort "notwendig" steht nicht umsonst im Gesetz.

Ein mutmaßlicher Sprayer wehrte sich erfolgreich gegen die Anfertigung von Fingerabdrücken und Lichtbildern. Die Maßnahmen waren unverhältnismäßig.

17/08/2022

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Der Magdeburger Anwaltverein e.V. repräsentiert die in Magdeburg und den umliegenden Landkreisen niedergelassene Anwaltschaft.

Und stetig mehrt der Anwalt sein Wissen. Heute Fortbildung im Arbeitsrecht zum Thema: Prozessführung und aktuelle Rechts...
08/07/2022

Und stetig mehrt der Anwalt sein Wissen. Heute Fortbildung im Arbeitsrecht zum Thema: Prozessführung und aktuelle Rechtsprechung.👨‍🎓🤓

Unterwegs in ehrenamtlicher Mission und zur Fortbildung  . Und ein paar neue Kugelschreiber gab es auch schon.🙂
24/06/2022

Unterwegs in ehrenamtlicher Mission und zur Fortbildung . Und ein paar neue Kugelschreiber gab es auch schon.🙂

15/06/2022

😂

Termin am LSG. Der Beginn verzögert sich, da der Zug, mit dem die Gegenseite anreist, auf der Strecke stehengeblieben is...
10/05/2022

Termin am LSG. Der Beginn verzögert sich, da der Zug, mit dem die Gegenseite anreist, auf der Strecke stehengeblieben ist: Signalstörung.

Also warten - Zeit, die Akte nochmal durchzugehen. Ah, jetzt kann es wohl losgehen...😄

21/03/2022

Seit dem 20.03.2022: Keine Fortgeltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Die bisherige in § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes enthaltene 3G-Regelung, nach der Arbeitgeber und Beschäftigte bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen mussten, gilt seit gestern nicht mehr.

Ohne diese gesetzliche Grundlage sind Arbeitgeber nicht mehr befugt, eigene betriebliche 3G-Zugangsregelungen anzuordnen. Der demgegenüber teilweise vertretenen Auffassung, stattdessen gebe nun die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung dem Arbeitgeber die Möglichkeit, im Rahmen eines betrieblichen Hygienekonzepts weiterhin einen 3G-Zutrittsnachweis fordern zu können, ist nicht zu folgen.

Da diese Maßnahme in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungfreiheit eingreift, bedarf sie zu ihrer Rechtfertigung einer gesetzlichen Grundlage. Eine Rechtsverordnung genügt hierfür nicht. Zudem will und kann die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nur sog. Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz ermöglichen. Hierfür werden in der Verordnung beispielhaft Testangebote, innerbetriebliche Kontaktreduzierungen und die Bereitstellung von Gesichtsmasken, also allesamt Maßnahmen weit unterhalb der Eingriffsschwelle einer 3G-Zugangsregelung genannt.

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes im Rahmen des Hygienekonzeptes den Impf- bzw. Genesenenstatus seiner Beschäftigten nicht mehr mit einbeziehen darf. Folglich entfällt auch unter diesem Blickwinkel die Befugnis des Arbeitgebers, sich eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest vorlegen zu lassen, sofern der Beschäftigte über keinen Impf- bzw- Genesenennachweis verfügt.

Adresse

Jacobistraße 25
Burg Bei Magdeburg
39288

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