14/01/2025
Ich plädiere für eine nüchterne Sichtweise. Entschieden wurde über eine - bundesweit bislang alleinstehende - Regelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz, nach der die Veranstalter für polizeilichen Mehraufwand im Zuge von Großveranstaltungen zur Kasse gebeten werden.
Betrachtet man die Begegnungen der (1. und 2.) Bundesliga, ist Veranstalterin und damit Gebührenschuldnerin die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH. Die Vereine unterliegen keiner behördlichen Gebührenanforderung.
Es bleibt nun abzuwarten, ob andere Bundesländer dem bremischen "Vorbild" folgen und entsprechende Gebührengesetze schaffen. Zumindest in Sachsen-Anhalt herrscht noch Schweigen.
Außerdem wäre es im Ergebnis denkbar, dass die DFL im eigenen Kosteninteresse auf die Drosselung von Polizeieinsätzen hinwirkt. Das wäre aus Fansicht sehr zu begrüßen.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass im Rahmen von Fußballspielen anfallende Kosten für Polizeieinsätze an die Vereine weitergegeben werden können. Damit endet ein über viele Jahre geführter Rechtsstreit.
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat. Fußballfans im ganzen Land sind bereits jetzt Woche für Woche mit massiven Polizeieinsätzen konfrontiert. Völlig unkontrolliert bestimmt die Polizei dabei selbst, wie viele Einsatzkräfte sie in und um die Stadien einsetzt. Dass die daraus entstehenden Kosten nun an die Vereine weitergegeben werden können, halten wir weiterhin für völlig falsch."
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