15/06/2020
Kanzlei
Wir bieten unseren Mandanten eine hoch qualifizierte Beratung in allen Notar- und Rechtsanwaltsangelegenheiten. Sie können sich auf uns verlassen. Deshalb ist für uns Offenheit ein ganz wesentlicher Faktor einer funktionierenden Geschäftsbeziehung. Wir reden Klartext. Denn wir sind keine Rechtsverdreher, sondern Ihre Rechtsvertreter. Nicht immer ist ein Gerichtsverfahren die bessere Lösung. Sollte die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche jedoch scheitern, sind wir auch im gerichtlichen Verfahren jederzeit ein verlässlicher Partner.
Notarielle Tätigkeit
Die Partner Friedrich Harre, Bettina Koch-Fahs und Andrej Pletter sind Notare. Von ihnen werden sämtliche Arten von notariellen Urkundsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen, Vorsorgevollmacht, Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation durchgeführt. Die Notare der Kanzlei sind auch als Rechtsanwälte tätig. Gerade ihre Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen unseren Mandanten im Rahmen der notariellen Tätigkeit vorausschauende und konfliktvermeidende Vertragsgestaltungen.
Anwaltliche Tätigkeit
Die anwaltliche Beratung unserer Mandanten, ggf. auch bundesweit, ist der Schwerpunkt neben der notariellen Tätigkeit. Wir vertreten Sie bei jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht in Deutschland, sowie bei den Sondergerichtsbarkeiten (Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) bis hin zu den entsprechenden Bundesgerichten.
Insbesondere stellen das Arbeitsrecht, das Familien- und Erbrecht sowie das Verkehrsrecht unsere Schwerpunkte dar. Da wir uns als Allgemeinkanzlei verstehen, beraten wir Sie natürlich auch in sämtlichen anderen Rechtsgebieten.
Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Familien- und Erbrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Wohnungseigentums- und Mietrecht