Anwaltshaus Langenstraße24

Anwaltshaus Langenstraße24 Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Anwaltshaus Langenstraße24, Rechtsanwalt/-anwältin für Vertragsrecht, AlbrechtStr. 18, Bremen.

12/09/2025
Herzlichen Glückwunsch den World Champions Lukrecija und Yigit
04/06/2023

Herzlichen Glückwunsch den World Champions Lukrecija und Yigit

06/05/2023

Liebe Baltic Soul-Family,

der Baltic Soul Weekender #17 steht in den Startlöchern und wir lassen nachher doppelt die Korken knallen: ALLE APARTMENTS sind jetzt offiziell AUSVERKAUFT! 🎉 Keine Sorge, für alle Kurzentschlossenen unter euch gibt es noch letzte Tages- und Wochenendtickets – see you on the floor! 🪩

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📸: Fabian Lippke » Fotograf

28/11/2022

BGH: 3er-BMW und Porsche Cabriolet sind doch gleich?
Eine Porschefahrerin musste für ihre Urlaubsreise zum Gardasee auf ihren Zweitwagen, einen 3er-BMW, zurückgreifen. Die Zufahrt zu der Garage wurde durch die Schädigerin blockiert, weshalb das Porsche-Cabriolet zu Hause bleiben musste. Das schmeckte der Fahrerin natürlich nicht und sie verlangte Schadensersatz. Immerhin sei der Fahrspaß im Porsche viel größer. Außerdem hätte sie mit ihrem Porsche eine viel größere Bewunderung und Hochachtung erfahren als mit dem 3er-BMW. Die badischen Richter konnten der Argumentation allerdings nichts abgewinnen und sahen es nicht als Zumutung an, auch mal mit dem kleinen Bayern an den Gardasee zu fahren. Dem Fahrgefühl, der Wertschätzung und dem Prestige des Porschefahrens misst der BGH jedenfalls keinen erstattungsfähigen Wert zu.

23/02/2022

Kurzarbeit - und was ist mit Urlaub
Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG ist es gerechtfertigt, den Urlaubsanspruch unterjährig neu zu berechnen, wenn durch Kurzarbeit ganze Arbeitstage ausgefallen sind. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Urlaubswerktage (nach Vertrag oder BUrlG) x Tage mit Arbeitspflicht des AN geteilt durch Gesamtzahl an Werktagen im Jahr.

19/11/2021

3-G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG neue Fassung:

Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen danach Arbeitsstätten, „in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können“, nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Nachweise erfolgen über Kontrollen oder durch Hinterlegung beim Arbeitgeber. Schnelltests haben einen Tag, PCR-Tests zwei Tage Geltung.

Die Arbeitsstätte darf betreten werden, um dort unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Testangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen. Der Arbeitgeber muss auch Tests für die Mitarbeiter bereitzustellen.

Der Arbeitgeber kann auch ein freiwilliges Impfangebot abgeben.

Wir wünschen unseren Mandanten, Kooperationspartnern und Freunden trotz der schwierigen Lage besinnliche Weihnachtsfeier...
24/12/2020

Wir wünschen unseren Mandanten, Kooperationspartnern und Freunden trotz der schwierigen Lage besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich entspannteres Jahr 2021. Auch dieses Jahr haben wir statt Weihnachtskarten und kleinen Geschäftspräsenten gespendet. Die Spende ging an ein Projekt von PLAN, das die Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung zum Ziel hat. Für weitere Informationen:

„Die unabhängige und konfessionell nicht gebundene Organisation überzeugt mich durch ihre nachhaltigen Selbsthilfe-Projekte, die nicht nur einem einzelnen Kind, sondern der ganzen Gemeinde zugutekommen. Deshalb engagiere ich mich für Plan.“

12/06/2019

Die ersten zwölf Jahre seit Gründung unserer Kanzlei sind inzwischen Geschichte. Dass dem ersten Dutzend noch einige weitere folgen werden, davon gehen wir sicher aus. Aber nach vielen Jahren der erfolgreichen Zusammenarbeit ist auch Zeit für Veränderungen. So freuen wir uns, mitteilen zu können, dass die Kanzlei ab dem 01.08.2019 in unseren eigenen Räumen in der Albrechtstr. 18 weitergeführt wird. Dem Ortswechsel muss auch ein Wechsel des Kanzleinamens folgen. Und wenn schon ein neues Logo, dann auch wirklich neu. Und so wird aus dem anwaltshaus langenstraße24 die Kanzlei stubbmann+rupprecht mit folgendem Logo:

21/12/2018

Liebe Mandanten, wie schon im letzten Jahr haben wir wieder von Weihnachtspost Abstand genommen und statt dessen mit einer Spende die Wikimedia Foundation unterstützt. In Zeiten von Fake-News, Influencer-Marketing und verdeckter Werbung liegt es uns sehr am Herzen, mit unserem finanziellen Beitrag auch in Zukunft die Unabhängigkeit dieser Informationsplattform zu unterstützen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Fest und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches neues Jahr.

Adresse

AlbrechtStr. 18
Bremen
28203

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+49 421 1652811

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