Heinz & v. Rothkirch

Heinz & v. Rothkirch Rechtsanwälte und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht Impressum: http://medien-kanzlei.eu/index.php/impressum/

In der Sozietät Heinz & v.

Rothkirch ist die medien- und wirtschaftsrechtliche Kompetenz der Rechtsanwälte Oliver Heinz, Michael v. Rothkirch und Johanna Berendt gebündelt. Unsere Kanzleiphilosophie ist die einer branchen- und fachkompetenten "Anwaltsboutique" für unsere nationale und internationale Mandantschaft:
wir halten unser Tätigkeitsfeld im Hinblick auf einen höchstmöglichen Spezialisierungsgrad bewusst klein, um

die hohen Ansprüche unserer überwiegend gewerblichen Klientel aus allen Sparten der Entertainment- und Medienwirtschaft (Musik, Film, TV, Veranstaltungswirtschaft, Print- und Onlinemedien) optimal zu bedienen. Hierfür kooperieren wir eng mit Experten z.B. aus den Bereichen Steuerrecht, Lizenzprüfung und Corporate Financing.

20/03/2018

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin gesucht

HEINZ & v. ROTHKIRCH ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums. Wir beraten Unternehmen und Personen im In- und Ausland in den Bereichen
Urheberrecht- und Medienrecht
Presserecht
Entertainmentrecht (Musikrecht, Eventrecht, Filmrecht etc)
Markenrecht
Designrecht
Wettbewerbsrecht
Datenschutzrecht

Für unsere Sozietät suchen wir kurzfristig eine Anwaltskollegin oder einen Anwaltskollegen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung am Standort Bremen. Wir bieten ein attraktives, modernes Tätigkeitsumfeld, ein angemessenes Gehalt und geben interessierten Bewerbern die Gelegenheit zum Erwerb der praktischen Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich des Urheber- und Medienrechts, ggfs. auch des IT-Rechts oder des Gewerblichen Rechtsschutzes. Wir erwarten Vorkenntnisse in den genannten Rechtsgebieten, sichere Englischkenntnisse und eine Affinität zu neuen Technologien und Medien. Erste Berufserfahrungen sind erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung.

 /oPop
18/08/2017

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14/02/2017

Rechtsanwalt / Rechtsanwältin gesucht
HEINZ & v. ROTHKIRCH ist spezialisiert auf das Recht des geistigen Eigentums. Wir beraten Unternehmen und Personen im In- und Ausland in den Bereichen

Urheberrecht- und Medienrecht
Presserecht
Entertainmentrecht (Musikrecht, Eventrecht, Filmrecht etc)
Markenrecht
Designrecht
Wettbewerbsrecht
Datenschutzrecht

Für unsere Sozietät suchen wir kurzfristig eine Anwaltskollegin oder einen Anwaltskollegen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung am Standort Bremen. Wir bieten ein attraktives, modernes Tätigkeitsumfeld und geben interessierten Bewerbern die Gelegenheit zum Erwerb der praktischen Voraussetzungen für den Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich des Urheber- und Medienrechts, ggfs. auch des IT-Rechts oder des Gewerblichen Rechtsschutzes. Wir erwarten Vorkenntnisse in den genannten Rechtsgebieten, sichere Englischkenntnisse und eine Affinität zu neuen Technologien und Medien. Erste Berufserfahrungen sind erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung.

15/11/2016

Bahnbrechendes Urteil zur Vergütung von Musikverlagen?

Das Kammergericht (entspricht dem Oberlandesgericht in Berlin) hat am 14.11.2016 in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die GEMA gegenüber den klagenden Urhebern nicht berechtigt war, die von der GEMA vereinnahmte Vergütung um sogenannte Verlegeranteile zu kürzen. Dies gelte, wenn die Urheber ihre Rechte zuerst auf die GEMA übertragen und erst danach einen Musikverlagsvertrag abgeschlossen hätten. Etwas Anderes könne, so das Kammergericht weiter, dann gelten, wenn die Urheber zugunsten der Verleger konkrete Zahlungsanweisungen getroffen hätten oder ihre Entgeltansprüche an die Verleger zumindest teilweise abgetreten hätten.

Die GEMA ist zunächst zur Auskunft und Rechnungslegung über die an die Verleger gezahlten Anteile verpflichtet worden. Ob den Urhebern auch ein Zahlungsanspruch zusteht, ist zunächst offen geblieben. In welchem Umfang sich das Urteil auf bestehende Musikverlagsverträge und auf das Geschäftsmodell der Musikverlage im Rahmen der Wertschöpfung mit Musikurheberrechten auswirken wird, kann erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung näher beurteilt werden.

Wenn Sie Fragen zu einem Musikverlagsvertrag oder einer Abrechnung haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

und es geschehen noch Zeichen und Wunder...
01/11/2016

und es geschehen noch Zeichen und Wunder...

Meilenstein für Musikurheber: GEMA und YouTube unterzeichnen Lizenzvertrag. Damit erhalten 70.000 GEMA-Mitglieder endlich eine Entlohnung für die Nutzung ihrer Musikwerke.
Zur Pressemitteilung: http://bit.ly/2eWw1pA.

Auch retten will gelernt sein: Erste-Hilfe-Kurs mit den Kollegen aus dem Hause Rosenboom Menges Klindwort
20/09/2016

Auch retten will gelernt sein: Erste-Hilfe-Kurs mit den Kollegen aus dem Hause Rosenboom Menges Klindwort

Audio-Logos, Brand Sounds, Klangmarken - zu diesen und vielen anderen Themen aus dem Bereich der akustischen Markenführu...
27/06/2016

Audio-Logos, Brand Sounds, Klangmarken - zu diesen und vielen anderen Themen aus dem Bereich der akustischen Markenführung gibt es ein spannendes Buch, an dessen Neuauflage wir mitgewirkt haben. Musik und Sounds in der Werbung – welchen rechtlichen Schutz gibt es im Audio-Branding? in: Kai Bronner, Rainer Hirt: Audio-Branding

Audio-Branding: Entwicklung, Anwendung, Wirkung akustischer Identitäten in Werbung, Medien und Gesellschaft

Temperamentvoller Auftakt der 11.   mit Erika Stucky aus dem Partnerland Schweiz. Morgen von 11-14 Uhr wieder "Musikrech...
21/04/2016

Temperamentvoller Auftakt der 11. mit Erika Stucky aus dem Partnerland Schweiz. Morgen von 11-14 Uhr wieder "Musikrechts-Sprechstunde" in der Attorney's Corner in Halle 7.1

  2. Arbeitsphase, diesmal in Sondershausen in Thüringen.
23/11/2015

2. Arbeitsphase, diesmal in Sondershausen in Thüringen.

i2b meet up "Neue Musikmärkte erschließen"
03/11/2015

i2b meet up "Neue Musikmärkte erschließen"

Adresse

Hohenlohestraße 9
Bremen
28209

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