Dr. Abramowski & Dr. Nowak Rechtsanwaltskanzlei

Dr. Abramowski & Dr. Nowak Rechtsanwaltskanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak in Braunschweig bieten Beratung und Vertretung in den Spezialgebieten Arbeitsrecht und Beamtenrecht.

Mit der Erfahrung jahrzehntelanger Fallbearbeitung unterstützen wir insbesondere Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Beamte.

Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesuchtUnsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit drei Rechtsanwälten sucht...
17/04/2026

Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit drei Rechtsanwälten sucht ab sofort eine engagierte Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d). Wir bieten Ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld in einer innenstadtnahen und ruhig gelegenen Kanzlei mit einem kleinen, persönlichen Team sowie eine sehr gute Vergütung.

Ferner suchen wir ab sofort vertretungsweise eine Büro- und Schreibkraft zur Verstärkung unserer Mitarbeiter.

Bewerbungen bitte an: [email protected]
Kontakt: Dr. Oliver Nowak

Bildquelle: freepik.com

Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesuchtUnsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit drei Rechtsanwälten sucht...
17/04/2026

Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) gesucht

Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit drei Rechtsanwälten sucht ab sofort eine engagierte Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d). Wir bieten Ihnen ein angenehmes Arbeitsumfeld in einer innenstadtnahen und ruhig gelegenen Kanzlei mit einem kleinen, persönlichen Team sowie eine sehr gute Vergütung.

Alternativ suchen wir ab sofort vertretungsweise eine Büro- und Schreibkraft zur Verstärkung unserer Mitarbeiter.

Bewerbungen bitte an: [email protected]
Kontakt: Dr. Oliver Nowak

Bildquelle: freepik.com

WUSSTEN SIE SCHON…dass eine unwirksame Befristung dazu führt, dass Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet besteht?Beachten Si...
09/03/2026

WUSSTEN SIE SCHON…

dass eine unwirksame Befristung dazu führt, dass Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet besteht?

Beachten Sie aber in jedem Fall, dass spätestens drei Wochen nach dem Ende der Befristung Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden muss. Sonst gilt die Befristung trotzdem als wirksam. Die Klage kann jedoch bereits jederzeit zuvor erhoben werden, sodass Sie nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ruven Kueß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

21/08/2025

RECHTSANWALTSFACHANGESTELLE/R (m/w/d)

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n in Teilzeit für unsere Kanzlei! Hinsichtlich des Zeitrahmens und der Einteilung der Arbeitszeit sind wir flexibel und richten uns nach Ihren Vorstellungen.
Auf Kinderbetreuung nehmen wir natürlich gern Rücksicht.

WER SIND WIR?
Die Kanzlei ist innenstadtnah, ruhig und unsere drei Rechtsanwälte sind vor allem im Arbeitsrecht tätig. Wir sind direkt an der Oker und am Löwenwall gelegen. Unsere Mandantschaft besteht überwiegend aus Arbeitnehmern und Betriebsräten.
Unser Sekretariat ist offen, fröhlich und herzlich und würde sich über ein neues Teammitglied sehr freuen!

WAS SUCHEN WIR?
Für unsere Kanzlei suchen wir ab sofort Verstärkung in Teilzeit.
Das wären Ihre Aufgaben:
- Entgegennahme von Telefonaten, Besetzung des Empfangs
- Vereinbarung von Terminen
- Führen des Terminkalenders, Überwachung von Terminen und Fristen
- Absenden von Schreiben und Schriftsätzen aller Art
- Anlegen und Führen von Akten
- Bearbeitung der Post
- Bearbeitung von Angelegenheiten im Mahnwesen und in der Zwangsvollstreckung
- Kostenberechnung

WAS BIETEN WIR?
- Flexible Gestaltung der Arbeitszeit hinsichtlich Umfang und Lage
- eine freundliche, schön und zentral gelegene Kanzlei
- Förderung von Qualifikationen, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen

WAS SIE MITBRINGEN
- Freundliches Auftreten und Zuverlässigkeit
- abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestelle/r
- sehr gute Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse
- gute PC-Kenntnisse

Bei Interesse bewerben Sie sich gern an [email protected] oder per Post an Rechtsanwaltskanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak, Adolfstraße 52, 38102 Braunschweig

Call now to connect with business.

WUSSTEN SIE SCHON…dass der Arbeitgeber keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen darf, wenn der Betrieb oder Betriebs...
17/06/2025

WUSSTEN SIE SCHON…

dass der Arbeitgeber keine betriebsbedingte Kündigung aussprechen darf, wenn der Betrieb oder Betriebsteile auf einen neuen Inhaber übergehen? Es handelt sich in diesem Fall um einen sogenannten Betriebsübergang. Gemäß § 613a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist gemäß § 613a Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam, egal ob diese von dem alten oder dem neuen Inhaber ausgesprochen wird.

Ruven Kueß
Rechtsanwalt

WUSSTEN SIE SCHON…… dass Krankheit in bestimmten Fällen einen Kündigungsgrund darstellen kann? Hierbei ist zwar stets de...
09/01/2025

WUSSTEN SIE SCHON…

… dass Krankheit in bestimmten Fällen einen Kündigungsgrund darstellen kann? Hierbei ist zwar stets der Einzelfall zu betrachten. Jedoch gilt als „Faustformel“, dass entweder Kurzerkrankungen von über sechs Wochen jährlich für drei Jahre in Folge oder eine Langzeiterkrankung, deren Heilung in den nächsten zwei Jahren nicht zu erwarten ist, eine Kündigung begründen können. Es kommt allerdings immer darauf an, ob der Arbeitgeber darlegen kann, dass auch in Zukunft in erheblichem Maße mit erheblichen Ausfallzeiten zu rechnen ist.

Ruven Kueß
Rechtsanwalt

Bildquelle: Foto von cottonbro studio: https://www.pexels.com/de-de/foto/ein-kranker-mann-wischt-sich-mit-einem-taschentuch-die-nase-ab-4113971/

WUSSTEN SIE SCHON……dass entgegen der landläufigen Auffassung, die uns häufig begegnet, eine Kündigung während einer Kran...
06/12/2024

WUSSTEN SIE SCHON…

…dass entgegen der landläufigen Auffassung, die uns häufig begegnet, eine Kündigung während einer Krankschreibung genauso möglich ist wie bei einem gesunden Arbeitnehmer? Die Krankschreibung selbst hindert den Arbeitgeber also nicht an der Kündigung.

Die einzige Ausnahme hiervon ist das Verbot, einem Arbeitnehmer deshalb zu kündigen, weil er sein Recht geltend macht, im Krankheitsfall nicht arbeiten zu müssen. Die Gerichte stellen hieran jedoch hohe Anforderungen und eine darauf gestützte Kündigungsschutzklage kann z. B. dann gelingen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz der Krankschreibung ausdrücklich zur Arbeit auffordert und dann bei Weigerung die Kündigung ausspricht.

Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann sogar in bestimmten Fällen einen Kündigungsgrund darstellen (krankheitsbedingte Kündigung).

Ruven Kueß
Rechtsanwalt

Bildquelle: myshoun auf Pixabay

WUSSTEN SIE SCHON…… dass der Arbeitsgeber eine außerordentlich fristlose Kündigung grundsätzlich innerhalb von zwei Woch...
04/11/2024

WUSSTEN SIE SCHON…

… dass der Arbeitsgeber eine außerordentlich fristlose Kündigung grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen aussprechen muss, nachdem er von dem kündigungsrelevanten Vorfall erfahren hat (§ 626 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch)? Wird die fristlose Kündigung später ausgesprochen, ist sie bereits wegen des Fristversäumnisses unwirksam. Die wichtigsten Fälle, die die Frist um wenige Wochen verlängern können, sind zum Einen Ermittlungstätigkeiten des Arbeitgebers (insb. die Anhörung des Arbeitnehmers) und zum Anderen die Zustimmungserteilung des Integrationsamts bei schwerbehinderten Arbeitnehmern.

Wichtig ist zu wissen, dass es auf die Kenntnis der kündigungsberechtigten Person ankommt. Es genügt also regelmäßig nicht bspw. die Kenntnis eines Kollegen oder nicht kündigungsberechtigten Vorgesetzten, damit die Zweiwochenfrist zu laufen beginnt.

Mit freundlichen Grüßen
Ruven Kueß
Rechtsanwalt

Bildquelle: https://stock.adobe.com/de/search/free?k=zeit&search_type=usertyped&asset_id=457974995

WUSSTEN SIE SCHON…… dass die Kündigungsgründe in der Regel nicht in dem Kündigungsschreiben mitgeteilt werden müssen? Di...
28/10/2024

WUSSTEN SIE SCHON…

… dass die Kündigungsgründe in der Regel nicht in dem Kündigungsschreiben mitgeteilt werden müssen? Die Kündigung muss zwar schriftlich erfolgten (§ 623 und § 126 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Ausdruck „schriftlich“ heißt hierbei mit eigenhändiger Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person auf einem Blatt Papier.

Aber die Gründe müssen nicht in dem Kündigungsschreiben selbst angegeben werden. Erst vor Gericht muss der Arbeitgeber die Kündigungsgründe offenlegen.

Die wichtigste Ausnahme gilt für die Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit. Gemäß § 22 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz sowie § 22 Abs. 3 Pflegeberufegesetz muss deren Kündigung ebenfalls „schriftlich“, aber zudem unter Angabe der Kündigungsgründe, erfolgen. Fehlt die Angabe der Kündigungsgründe, ist die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam. Auf die Unwirksamkeit kann man sich aber nur berufen, wenn die Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach ihrem Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird (§ 4 Kündigungsschutzgesetz).

Mit freundlichen Grüßen
Ruven Kueß
Rechtsanwalt

Bildquelle: https://stock.adobe.com/de/search/free?k=k%C3%BCndigung&search_type=usertyped&asset_id=332219100&content_id=332219100

WUSSTEN SIE SCHON…..dass der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbei...
02/07/2024

WUSSTEN SIE SCHON…
..dass der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses entsteht (§ 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch)? Vor Ablauf von sechs Monaten können auch Schwerbehinderte ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Vorsicht ist aber geboten bei einer Kündigung „wegen“ der Schwerbehinderung, da dies zu einer Entschädigung aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) führen kann, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 02.06.2022 zum Aktenzeichen 8 AZR 191/21 klarstellte.

Ruven Kueß
Rechtsanwalt

Bildquelle: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

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Dienstag 08:30 - 13:00
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Mittwoch 08:30 - 13:00
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Donnerstag 08:30 - 13:00
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