Im Jahre 2006 wurde für das "Nicht zu Wohnzwecken genehmigte Lagerhaus aus dem Jahre 1949" eine Baugenehmigung erteilt "ZUR AUFSTOCKUNG EINES EINFAMILIENWOHNHAUSES". Der Bestandschutz ist im Jahre 2005/06 weggefallen, da der Bauherr das Lagerhaus komplett entkernt und verändert hat, obwohl eine GENEHMIGUNG ZU WOHNZWECKEN nicht vorhanden war. Im Juni 2011 hat der Bauherr die Aufstockung vollziehen
lassen. Eine Verlängerung der Baugenehmigung aus dem Jahre 2009 wurde uns vorenthalten, damit die Eigentümergemeinschaft Wolfenbütteler Straße 68 nicht dagegen angehen kann. MIT DER VERGABE DIESER BAUGENEHMIGUNG HAT DIE STADT BRAUNSCHWEIG GEGEN DIE WALLRINGORDNUNG AUS DEM JAHRE 1951 VERSTOSSEN. AN DIESE MÜSSEN SICH ALLE BÜRGER DIESER STADT HALTEN. Die Eigentümer wurden von der Stadt Braunschweig mehr oder weniger genötigt, ihre Genehmigung zu einer RECHTSWIDRIGEN BAUMASSNAHME zu geben. Das kommt einer "Vergewaltigung des Bürgers" gleich. Der Bauherr, der auf die Beschlußfassung der Eigentümergemeinschaft angewiesen war, hielt sich aber nicht daran. Er erledigte alles mit dem Verwalter unserer Eigentümergemeinschaft, der BHS Hausverwaltung Hubert Halbey. Dieser erteilte ihm für alles was mit der Baugenehmigung zusammenhing, Genehmigungen, ohne Beschlussfassungen der Eigentümer. In der Eigentümergemeinschaft Wolfenbütteler Strasse 68 befinden sich 14 Eigentümer. Davon haben lediglich wir als unmittelbare Nachbarn Schritte gegen die rechtswidrige Baugenehmigung unternommen, da die restlichen Eigentümer den Ausführungen des Verwalters und des Verwaltungsbeirates (u.a. ein Oberstaatsanwalt) Glauben schenkten, daß mit der Baugenehmigung alles in Ordnung sei. Alle anderen Eigentümer haben "den Schwanz" eingezogen, obwohl ihr Eigentum durch den Bauherrn zerstört wurde. Gedeckt wurde die Baugenehmigung ebenfalls vom dem Verwaltungsbeirat unserer Eigentümergemeinschaft. Obwohl alle mitbekommen haben, daß der Bauherr die Fassade der Eigentumsanlage zerstört, haben sie geschwiegen bzw. sind wochenlang in Urlaub gefahren, um dem Lärm zu entgehen. Unser Verwalter hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, nachdem in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung alle Eigentümer gegen die Baugenehmigung gestimmt hatten. Dieser Anwalt gab den Eigentümern zu verstehen, daß eine Gerichtsverfahren gegen die Baugenehmigung enorm teuer wäre. Und da die Eigentümer alt, krank, gleichgültig, meist auf Reisen, ohne soziales Verständnis etc. sind, war zu erwarten, daß der Verwalter, der zusammen mit einem Mitglied des Verwaltungsbeirates als Rädelsführer auftritt, die Eigentümer wieder einlullt. Und da das eine Mitglied des Verwaltungsbeirates ein Oberstaatsanwalt ist, ziehen alle Eigentümer noch mehr den Schwanz ein, denn so ein "hoher Beamter" hat doch mindestens Ahnung vom Eigentums- und Nachbarschaftsrecht. So liest es sich aus den Protokollen der Eigentümergemeinschaft. Ein gefundenes Fressen für den Bauherrn, der nicht nur den Verwalter auf seine Seite bekam, sondern auch noch dankend "das Schweigen der Eigentümer" annahm und von da an mit unserem Eigentum machte, was er wollte. Am 26.07.2011 wurde von der Stadt Braunschweig ein Baustop vorgenommen, der noch am gleichen Tag wieder aufgehoben wurde. Wir haben dagegen bei dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine EINSTWEILIGE VERFÜGUNG beantragt, die nach 5 1/2 Monaten vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde. Grund: Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen. Die Baumaßnahmen sind nicht abgeschlossen. Die Stadt Braunschweig hat am 28.07.2011 dem Bauherrn Auflagen zur Beseitigung von Mängeln auferlegt. Bis heute nicht nachgewiesen eine ABSTANDSBAULAST sowie die BRANDSCHUTZTECHNISCHE AUFLAGEN (Einbau von F90-Fenstern). Das bedeutet, daß der Bauherr nochmal Änderungen an seinem Bau vornehmen muß, was die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aufhebt.
Über eine EINSTWEILIGE VERFÜGUNG wird bei den Gerichten innerhalb kürzester Zeit entschieden. Warum hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg über 5 Monate für eine Entscheidung gebraucht? Warum berichtet die Presse nicht über diesen Bauskandal? Alle Versuche von uns einen Pressebericht (auch bezahlt) zu bekommen wurden nicht angenommen. Wir legen uns nicht mit dem OB Hoffmann an. Was verdeckt bei dieser rechtswidrigen Baugenehmigung die Bauverwaltung bzw. OB Hoffmann? Die Mitarbeiter der Bauverwaltung werden zum AMTSMISSBRAUCH durch ihren Arbeitgeber aufgefordert. In der Ratssitzung vom 25.01.2012 bezüglich der BEURLAUBUNG VON BAUDEZERNENTIN MAREN SOMMER wurde, wie zu erwarten, allen Parteien von OB Hoffmann über den Mund gefahren. Immer dabei: seine juristischen Bücher. Und ganz deutlich auf dieser Ratssitzung zu erkennen: DER MENSCH IST EIN HERDENTIER UND LÄUFT JEDEM LEITTIER HINTERHER. Sämtliche Parteien, die ich um Stellungnahme gebeten habe, haben sich nie gemeldet bzw. haben wortwörtlich die Stellungnahme der Stadt Braunschweig übernommen. Und das obwohl sie sich keinerlei Bild von dem Ganzen gemacht haben. Hauptsache vom Tisch. ICH HABE NUNMEHR DAS INNENMINISTERIUM IN HANNOVER EINGESCHALTET. Die Gerichte in Braunschweig, bis hoch zur Oberstaatsanwaltschaft haben mich genötigt, doch Berufung einzulegen gegen etliche Urteile über Jahre hinweg, die wir/ich alle verloren habe. Ziel: "Der werden wir schon den Geldhahn zudrehen". Ich kann der Staatsanwaltschaft sowie allen anderen Gerichten in Braunschweig Rechtsbeugung und Strafvereitelung vorwerfen. Auch unsere Anwälte haben den Schwanz eingezogen. "Wir wissen, daß sie im Recht sind, aber wir können doch nicht gegen die Staatsanwaltschaft angehen"! Bezahlen mußte ich sie trotzdem. Es wäre gut, wenn irgendwann gesetzlich geregelt wird, daß Anwälte nur im Erfolgsfall bezahlt werden, dann würden sie sich mehr den "A***h aufreißen". Kosten dieses Verfahrens bisher:
25.000,-- Euro Gerichtskosten. Nicht einen Prozess gewonnen. Wertverlust unserer Eigentumswohnung um mehr als 70 Prozent: Wer kauft schon eine Wohnung die keine Sonne abbekommt. Und die Sache ist nach wie vor so heiß, daß man die Anspannung merken kann. Alle Recherchen laufen jetzt auf Hochtouren. Dankbar bin ich über Informationen, die mir anonym zugesteckt werden. U.a. z.B., wo sich denn die Juristen und Staatsdiener so treffen, und was dort so abgeht. Ein SKANDAL. WIR SIND IM JAHRE 2006 GEGEN EINE BAUGENEHMIGUNG VORGEGANGEN, WAS ALS BÜRGER DIESES LANDES UNSER RECHT IST. DAS WIR IN EINEN WESPENHAUFEN STECHEN WÜRDEN VON AMTMISSBRAUCH UND RECHTSBEUGUNG, DAMIT HABEN WIR NICHT GERECHNET.