28/04/2026
💼„𝐃𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐰𝐚𝐫 𝐬𝐨 𝐧𝐞𝐭𝐭 𝐚𝐦 𝐓𝐞𝐥𝐞𝐟𝐨𝐧…“ – 𝐚𝐛𝐞𝐫 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭!
Gerade nach einem Verkehrsunfall denken viele: „Gutachter? Anwalt? Nicht nötig, die Versicherung regelt das schon.“ ⚠️ Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Gerichte wie OLG Frankfurt, AG Siegburg oder der BGH machen klar:
✅ Auch bei scheinbar einfachen Schäden ist die Anwaltseinschaltung oft erforderlich.
✅ Geschädigte haben immer das Recht auf einen eigenen Schadengutachter – auch wenn die Versicherung schon einen stellt.
✅ Wer selbst die Schadensbehebung steuert, bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.
➡️ Den kompletten Beitrag lesen Sie hier: https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/schadenabwicklung-versicherer-hat-angerufen-die-waren-so-nett-am-telefon-die-argumente-fuer-richtigen-weg-f173043