Fachanwalt für Familienrecht Michael Jocksch

Fachanwalt für Familienrecht Michael Jocksch Ihr Fachanwalt für Familienrecht im Herzen von Braunschweig. Ich berate Sie gern und vertrete Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Ich vertrete Ihre Interessen im Familienrecht. Als Rechtsanwalt mit zwei Staatsexamen und einem qualifizierten Werdegang sorge ich dafür, dass Sie sich bei mir gut vertreten und aufgehoben fühlen können. Geboren im Jahr 1967 studierte ich nach meiner Schullaufbahn an der Georg-August-Universität in Göttingen und der Universität Hamburg. An der Georg-August-Universität konnte ich dann mein erstes S

taatsexamen erlangen. Das Referendariat schloss ich im Anschluss mit dem zweiten Staatsexamen erfolgreich im OLG Hamm/Westfalen ab und erwarb somit die Zulassung als Anwalt. Von 1997 bis 2011 war ich in der Kanzlei mit Sitz in Wolfenbüttel und anschließend mit Kanzleisitz in Braunschweig tätig. Seit Dezember 2019 gehöre ich zum Team der Anwaltskanzlei Babke-Hauk & Jocksch und vertrete vor Ort Ihre individuellen Interessen mit Erfahrung und Fachkenntnis. In meiner beruflichen Laufbahn konnte ich einige Qualifikationen zum Fachanwalt erwerben, was das Leistungsspektrum, welches ich Ihnen anbieten kann, erheblich vergrößert. Folgende Qualifikationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Fachanwalt für Familienrecht (seit 2006)
Fachanwalt für Strafrecht (seit 2010)
Fachanwalt für Steuerrecht (seit 2014)

Diese Kompetenzen werden durch Fortbildungen immer aktuell gehalten und mit entsprechender Expertise ausgestattet. Seit 2021 kann ich zudem als zertifizierter Verfahrensbeistand für Sie tätig sein.

Auf zum Kanzleiausflug nach Oslo
18/09/2025

Auf zum Kanzleiausflug nach Oslo

Hausbesuch
10/09/2025

Hausbesuch

15/06/2025

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat kürzlich mit Beschluss vom 4. April 2025 (Az. 1 UF 136/24) entschieden, dass im Rahmen eines deutlich erweiterten Umgangs mit Minderjährige Kindern durch den nichtbetreuenden Elternteil eine Herabsenkung des zu zahlenden Kindesunterhaltes in Betracht kommt.

Diesem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kindesvater betreute die drei gemeinsamen und im Haushalt der Kindesmutter lebenden minderjährigen Kinder 14-tägig jeweils von Mittwoch nach der Schule bis Schulbeginn am darauf folgenden Montagmorgen, mithin an fünf von 14 Tagen.
Dies entspricht einem Anteil von gut 35 %, mithin etwas mehr als einem Drittel der Betreuungszeit.

Das Oberlandesgericht Braunschweig ging daher davon aus, dass aufgrund dieses erhöhten Betreuungsanteils des Kindesvaters davon ausgegangen werden kann, dass der sogenannte Barunterhaltsbedarf (Kindesunterhalt) der drei Kinder jeweils zu einem Anteil von 15 % durch den Kindesvater während seiner Betreuungszeit durch die Betreuung als sogenannten Naturalunterhalt abgedeckt wird. Insoweit schlussfolgerte das Oberlandesgericht Braunschweig, dass der durch den Kindesvater zu zahlende Kindesunterhalt um drei Einkommensgruppen der jeweiligen Düsseldorfer Tabelle herab zu senken sei.

Kurzum:

Das Oberlandesgericht Braunschweig honoriert hier eine umfangreichere mit Betreuung durch den Kindesvater in dem dieser im Umkehrschluss einen entsprechend geringeren Kindesunterhalt zu zahlen hat.

______
Quelle:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/062887e6-78e7-4db3-97c5-5576bb2b1fc5

13/05/2025

Ich darf Sie nunmehr herzlich Willkommen heißen in meiner neuen Kanzlei im Rebenring 35 in 38106 Braunschweig.

Auf nach Hamburg zum Familiengericht. Heute: Vaterschaftsanfechtung
07/03/2025

Auf nach Hamburg zum Familiengericht. Heute: Vaterschaftsanfechtung

Freispruch beim Landgericht Düsseldorf!
06/02/2025

Freispruch beim Landgericht Düsseldorf!

Bei unverheirateten Paaren erhält die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht für das Kind.❌ Der Vater...
13/09/2024

Bei unverheirateten Paaren erhält die Mutter mit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht für das Kind.

❌ Der Vater erhält derzeit das gemeinsame Sorgerecht durch eine Zustimmung der Mutter oder durch die Heirat der Mutter.
🚫 Weigert sich die Mutter, mit dem Vater das Sorgerecht zu teilen, muss der Vater einen Antrag auf gemeinsame Sorge (§ 1626a Abs: 2 S.1 BGB) stellen.
❗ Erst durch ein Gesetz aus dem Jahre 2013 wurde überhaupt die Möglichkeit eingeräumt, gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.

Benötigen Sie in diesem Fachgebiet rechtlichen Beistand? Wir helfen Ihnen!

📞 (05 31) 4738220
📧 [email protected]
💻 https://www.familienrechtsanwaelte-bs.de/

Mit dem Wort Adoption wird zumeist die Annahme eines Kindes assoziiert, auch wenn die Adoption eines Volljährigen in Deu...
14/08/2024

Mit dem Wort Adoption wird zumeist die Annahme eines Kindes assoziiert, auch wenn die Adoption eines Volljährigen in Deutschland immer geläufiger wird.
Damit die Adoption eines Volljährigen rechtlich anerkannt wird, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei einer solch juristisch komplexen Materie wie der Adoption eines Volljährigen stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Mit unserem Team Familienrecht beraten wir Sie gerne zu den rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen einer Adoption und unterstützen Sie selbstverständlich auch gerne im Adoptionsverfahren.

Lernen Sie uns kennen!

Anwaltskanzlei Babke-Hauk & Jocksch
Kaiserstr. 7
38100 Braunschweig

💻 https://www.familienrechtsanwaelte-bs.de/

Vaterschaftsanerkennungen sind heute keine Seltenheit mehr. Ob in Bezug auf das Umgangs- und Sorgerecht oder die Unterha...
15/07/2024

Vaterschaftsanerkennungen sind heute keine Seltenheit mehr. Ob in Bezug auf das Umgangs- und Sorgerecht oder die Unterhaltspflichten – ein solcher Schritt hat allerdings stets erhebliche Konsequenzen, auch erbrechtlicher Natur. Um sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, ist im Vorfeld eine umfassende Rechtsberatung dringend zu empfehlen. ☝️

Unsere Kanzlei Babke-Hauk & Jocksch in Braunschweig bietet umfassende Unterstützung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Anwälte verfügen über ausgezeichnete Fachkompetenz und das notwendige Einfühlungsvermögen, um diese emotional fordernde Situation für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten und sicherzustellen, dass das Anerkennungsverfahren reibungslos abläuft.

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Dienstag 08:00 - 13:00
15:00 - 17:00
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