Fachanwaltskanzlei René Vogel

Fachanwaltskanzlei René Vogel Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht vertrete ich die Interessen meiner Mandantschaft außergerichtlich und vor Gericht.

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Übrigens - der Osterhase muss „Brandenburger“ sein. Nur hier sind Ostersonntag und Pfingstsonntag gesetzlich als Feierta...
04/04/2026

Übrigens - der Osterhase muss „Brandenburger“ sein. Nur hier sind Ostersonntag und Pfingstsonntag gesetzlich als Feiertage vorgesehen.
 
Arbeitsrechtlich stellt sich die Frage, ob in den anderen Bundesländern für Arbeit an diesen Tagen Feiertagszuschlag oder nur Sonntagszuschlag zusteht, sofern solche Zulagen vereinbart sind.
 
Ein Backwarenhersteller aus NRW zahlte immer einen tariflichen Feiertagszuschlag von 200 %. Plötzlich war damit Schluss. Weil dies dort keine gesetzlichen Feiertage sind, gab´s nur noch den Sonntagszuschlag von 50 Prozent.
 
Ein Mitarbeiter witterte ein „faules Ei“ und klagte. Das Bundesarbeitsgericht (10 AZR 130/19) sah dies in letzter Instanz genauso. Wenn im Tarifvertrag von „Ostern“ und „Pfingsten“ die Rede ist, sind damit sind nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur die Montage gemeint, sondern vor allem der Sonntag. Und das auch, wenn diese im jeweiligen Bundesland keine gesetzlichen Feiertage sind. Hätten die Sonntage von der Zuschlagsregelung ausgeschlossen werden sollen, so hätte das explizit im Tarifvertrag benannt werden müssen.
 
Wir wünschen Euch allen fleißigen Osterhasen und einen frühlingshaften Start in die Feiertage.

In Potsdam startet am 01. April das Sommersemester. Für viele Studenten wartet nach dem Hörsaal nicht das Bett, sondern ...
14/03/2026

In Potsdam startet am 01. April das Sommersemester. Für viele Studenten wartet nach dem Hörsaal nicht das Bett, sondern der Minijob. Zu Unrecht werden geringfügig Beschäftigte oft als Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ behandelt.

Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung auch im Arbeitsrecht. Heißt: Minijobber haben die gleichen Rechte wie Vollzeitschaffende.
Es gilt der gleiche Mindestlohn wie für Vollzeitbeschäftigte. Für Minderjährige, Azubis und Praktikanten können Ausnahmen gelten, da hier Orientierung und Ausbildung im Vordergrund stehen, nicht der Verdienst.

Bereits nach einem Monat im Minijob entsteht auch ein Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage ergibt sich aus den wöchentlichen Arbeitstagen. Wer 15 Stunden an 5 Tagen arbeitet einen höheren Anspruch als derjenige, der 15 Stunden an 3 Tagen malocht. Wie in einem regulären Job auch gilt eine 6-monatige Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch.

In Betrieben mit dauerhaft mehr als 10 Vollbeschäftigten greift auch für Minijobber der gesetzliche Kündigungsschutz. Die Kündigungsfrist richtet sich auch im hier nach der Länge der Betriebszugehörigkeit und liegt bei mindestens vier Wochen. Allenfalls in der Probezeit kann eine zweiwöchige Kündigungsfrist ausreichen.

Da das BAföG mit der Inflation nicht ansatzweise schritthält sind junge Erwachsene häufig auf zusätzliches Einkommen neben dem Studium angewiesen. Ausnutzen lassen sollte sich aber niemand! Das Gute ist, für Studenten gibt es bei einigen Versicherern günstige Rechtsschutztarife.

Unser Autor: stud. jur. Lenny Rülke – Praktikant in der Fachanwaltskanzlei René Vogel

Am Sonntag ist Internationaler Frauentag. Seit 115 Jahren steht der 08. März für Frauenrechte. Doch wie ist es um die Gl...
07/03/2026

Am Sonntag ist Internationaler Frauentag. Seit 115 Jahren steht der 08. März für Frauenrechte. Doch wie ist es um die Gleichstellung bestellt? Stichwort „equal pay“. Ist es rechtens, wenn ein Kollege am Monatsende mehr als seine Kollegin hat?

Es gilt der Grundsatz: Kein Unterschied beim Entgelt!

So weit so klar – ABER: Entscheidend ist, ob die Personen die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass für den Vergleich auch ein einzelner Spitzenverdiener als Bezugsperson ausreicht.

Verdient also ein Kollege aus der Belegschaft bei gleicher Arbeit deutlich mehr, kommt ein Anspruch der Kollegin auf Angleichung der Bezüge in Betracht. Dabei zählen auch Vorteile wie Aktienpakete oder Dienstwagen.

Liegen Indizien vor, trägt der Arbeitgeber die Beweislast. Das heißt, der Betrieb muss liefern, und zwar objektive Rechtfertigungsgründe für die unterschiedliche Vergütung. Ob vermeintliche Zusatzqualifikationen und angebliche Erfahrungen ausreichen oder nur vorgeschoben sind, muss im Zweifel das Arbeitsgericht abklären.

Liegt keine Rechtfertigung vor, muss eine Anpassung erfolgen – gegebenenfalls auch rückwirkend. Auch Schadensersatz ist möglich. ALLERDINGS: Arbeitsverträge enthalten oft Ausschlussklauseln, die Nachzahlungsansprüche begrenzen können. In jedem Fall sollten sich Betroffene am besten fachanwaltlich beraten lassen, statt Ungerechtigkeiten hinzunehmen.

Denn alle Frauen verdienen eine gerechte Bezahlung! In diesem Sinne – einen schönen Frauentag.

Unser Autor: stud. jur. Lenny Rülke – Praktikant in der Fachanwaltskanzlei René Vogel - Bild: KI-generiert

Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für ein herzliches Danke:für Euer und Ihr Vertrauen, für anspruch...
24/12/2025

Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für ein herzliches Danke:
für Euer und Ihr Vertrauen, für anspruchsvolle Mandate und für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die uns jeden Tag motiviert, unser Bestes zu geben.

Mit Blick auf 2026 sind wir stolz, eine echte Weiterentwicklung unserer Beratungskompetenz verkünden zu dürfen:
Am 18.12. 2025 wurde Rechtsanwalt Rene‘ Vogel von der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg auch der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Damit erweitert sich unser fachanwaltlich abgedecktes Spektrum zum Jahreswechsel maßgeblich über Verkehrsrecht und Sozialrecht hinaus.
Denn klar ist: Gute Beratung wächst mit den Herausforderungen unserer Mandantschaft.

Auch im kommenden Jahr stehen wir mit Engagement, juristischer Expertise und persönlichem Einsatz bereit – lösungsorientiert, digital, menschlich und verlässlich.

Wir wünschen allen entspannte Weihnachtstage, stille Momente zum Aufatmen und einen kraftvollen, erfolgreichen Start ins neue Jahr.
Herzlich das Team der Fachanwaltskanzlei René Vogel

Digital. Dynamisch. Dein neuer Arbeitsplatz!Die Fachanwaltskanzlei René Vogel sucht ab sofort unbefristet eine:n Rechtsa...
13/11/2025

Digital. Dynamisch. Dein neuer Arbeitsplatz!

Die Fachanwaltskanzlei René Vogel sucht ab sofort unbefristet eine:n Rechtsanwaltsfachangestellte:n (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Tauche ein in ein modernes, digitales Umfeld, in dem Teamgeist und Innovation großgeschrieben werden – und wo leistungsgerechte Vergütung orientiert am öffentlichen Dienst Standard ist.

Du bist ein Organisationstalent, hast idealerweise Erfahrung in der vorbereitenden Buchführung und behältst auch in turbulenten Zeiten den Überblick? Dann starte jetzt deine Karriere bei uns!

Alle Details findest du unter:
www.fachanwaltskanzlei-brandenburg.de/jobs

Was uns antreibt? Zufriedene Mandanten, die am Ende auch das Wohl unseres Kanzleihundes Strolchi nicht vergessen.😀💪🐶    ...
24/05/2025

Was uns antreibt? Zufriedene Mandanten, die am Ende auch das Wohl unseres Kanzleihundes Strolchi nicht vergessen.😀💪🐶

Nun mal die Lauscher gespitzt und hergehört - Stifte gespitzt und fix Bewerbungsmappe gepackt - Denn: Meine Fachanwaltsk...
20/03/2025

Nun mal die Lauscher gespitzt und hergehört - Stifte gespitzt und fix Bewerbungsmappe gepackt - Denn: Meine Fachanwaltskanzlei des Vertrauens sucht DICH! Digital. Dynamisch. Unbefristet. In Teil- oder Vollzeit. Du bist gelernte/-r Rechtsanwaltsfachangestellte:r (m/w/d), ein Organisationstalent, hast idealerweise Erfahrung in der vorbereitenden Buchführung und behältst auch in turbulenten Zeiten den Überblick? Dann bewirb Dich jetzt und tauche ein in ein modernes, digitales Umfeld, in dem Teamgeist und Innovation großgeschrieben werden – und wo leistungsgerechte Vergütung orientiert am öffentlichen Dienst Standard ist. Starte jetzt deine Karriere bei uns! Alle Details findest du unter:
www.fachanwaltskanzlei-brandenburg.de/jobs 📢Los geht’s: Teilen, weitersagen und auf bald, Eure Edda.

🐶📜 “Wuff, ich leg mein Pfötchen drauf – das ist ein Top-Job!” 🐾⚖️ Hallo Leute, ich bin’s eure Lotti und ich war für euch...
13/03/2025

🐶📜 “Wuff, ich leg mein Pfötchen drauf – das ist ein Top-Job!” 🐾⚖️ Hallo Leute, ich bin’s eure Lotti und ich war für euch als tierischer Karriereberater in der Fachanwaltskanzlei René Vogel unterwegs! 🕵️‍♂️🐕 Mein Urteil? Diese Kanzlei sucht Verstärkung – und das solltet ihr euch nicht entgehen lassen. Gesucht wird ein:e Rechtsanwaltsfachangestellte:r (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit – mit fairer Vergütung, modernem Arbeitsumfeld, echtem Teamgeist und ganz viel Tierliebe. 💼✨

Was ihr (außer Leckerlis) mitbringen solltet?

✅ Organisationstalent

✅ Buchführungskenntnisse

✅ Den Überblick behalten – selbst in stürmischen Zeiten

Alle Details zur Stelle findet ihr hier:

📍 [https://www.fachanwaltskanzlei-brandenburg.de/jobs]

Bewerbt euch schnell – bevor ich selbst den Job übernehme! 😎🐾 Eure Lotti

Digital. Dynamisch. Dein neuer Arbeitsplatz! Die Fachanwaltskanzlei René Vogel sucht ab sofort unbefristet eine:n Rechts...
12/03/2025

Digital. Dynamisch. Dein neuer Arbeitsplatz! Die Fachanwaltskanzlei René Vogel sucht ab sofort unbefristet eine:n Rechtsanwaltsfachangestellte:n (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Tauche ein, in ein modernes, digitales Umfeld, in dem Teamgeist und Innovation großgeschrieben werden – und wo leistungsgerechte Vergütung orientiert am öffentlichen Dienst Standard ist. Du bist ein Organisationstalent, hast idealerweise Erfahrung in der vorbereitenden Buchführung und behältst auch in turbulenten Zeiten den Überblick? Dann starte jetzt deine Karriere bei uns! Alle Details findest du unter:
www.fachanwaltskanzlei-brandenburg.de/jobs

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Regeln für Hundehalter im Land Brandenburg. 🚨 Bislang mussten nur schwere und große Hu...
29/01/2025

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Regeln für Hundehalter im Land Brandenburg. 🚨

Bislang mussten nur schwere und große Hunde mittels eines Mikrochip-Transponders gekennzeichnet und beim Ordnungsamt angezeigt werden. Diese Pflicht gilt seit dem 01. Juli 2024 auf alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, ausgeweitet. Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Für Hundehalter, die ihren Vierbeiner bisher lediglich steuerlich angemeldet haben, bedeutet dies, dass folgende Informationen an das Ordnungsamt mitzuteilen sind:

➡️Angaben zum Hundehalter: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse ✏️

➡️ Angaben zum Hund: Rasse, Geschlecht, Fellfarbe, Wurftag/Alter, besondere Kennzeichen, Gewicht, Größe, Chipnummer, Rufname und ggf. Zuchtname.✏️

Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ab dem 1. Februar 2025 (Ende der Übergangsfrist) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. 💸🚨

Adresse

Steinstraße 63 A
Brandenburg An Der Havel
14776

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00

Telefon

+4933818042211

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