Fachanwaltskanzlei Simon Daniel Schmedes

Fachanwaltskanzlei Simon Daniel Schmedes Ihre Fachanwaltskanzlei in Brandenburg an der Havel für:
Straf- und Arbeitsrecht

12/04/2026

Im Fall des mutmaßlichen Kindesmissbrauchs im Maßregelvollzug Brandenburg Havel ist die Kündigung der ärztlichen Leitung vom Tisch.
Das Arbeitsgericht teilte am Freitag mit, die vom Gesundheitsministerium Brandenburg ausgesprochenen fristlosen Kündigungen seien gegenstandslos.
Der Anwalt der beiden Ärzte Simon Daniel Schmedes teilte angesichts des vereinbarten Vergleichs mit, seine Mandanten seien bereit, ihre Tätigkeiten fortzusetzen.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 10.04.2026, 19:30 Uhr

Ein frisches Tattoo ist für viele ein Ausdruck von Persönlichkeit, kann aber auch arbeitsrechtliche Risiken mit sich bri...
27/03/2026

Ein frisches Tattoo ist für viele ein Ausdruck von Persönlichkeit, kann aber auch arbeitsrechtliche Risiken mit sich bringen. ⚖️

👉 Der Fall:�Eine Arbeitnehmerin ließ sich tätowieren. Kurz darauf kam es zu einer Entzündung, worauf sie sich krank meldete. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, tatsächlich zu Recht (Urt. v. 22.05.2025 - 5 Sa 284 a/24).

Die rechtliche Einordnung:�Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nur, wenn kein eigenes Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit zutrifft.�Gerichte sehen eine Tätowierung als bewusst eingegangenes Risiko, da Komplikationen wie Infektionen oder Entzündungen medizinisch bekannt sind und in ca. 5% der Fälle auftreten.

Was heißt das konkret für Euch?�❗ Kein Anspruch auf Gehalt im Krankheitsfall in Folge einer Tattoovierung�❗ Finanzielle Einbußen trotz Krankschreibung�❗ Eigenverantwortung bei nicht medizinisch notwendigen Eingriffen

Praxistipp:�Plant Tattoos möglichst in euren Urlaub oder in einer Phase, in der keine beruflichen Verpflichtungen bestehen, so geht man auf Nummer sicher.

Und wie sieht es mit Piercings aus?�Die gleiche rechtliche Bewertung kann auch für Piercings gelten. Kommt es nach dem Stechen zu Komplikationen und dadurch zu einer Arbeitsunfähigkeit, kann auch hier die Entgeltfortzahlung entfallen, da ebenfalls ein bewusstes Risiko eingegangen wurde.


Foto von Yohann LIBOT auf Unsplash

Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber kündigt, obwohl die Pflichtverletzung nicht bewiesen ist.In der ...
01/03/2026

Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber kündigt, obwohl die Pflichtverletzung nicht bewiesen ist.
In der Regel besteht „nur“ ein dringender Tatverdacht, häufig zum Arbeitszeitbetrug, Diebstahl oder Abrechnungsbetrug.

👉 Abgrenzung zur Tatkündigung:
Bei der Tatkündigung ist das Fehlverhalten bewiesen.
Bei der Verdachtskündigung genügt ein schwerwiegender Verdacht, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen:

✔️ Dringender Verdacht einer erheblichen Pflichtverletzung

✔️ Objektive Tatsachenbasis
Bloße Vermutungen oder Gerüchte reichen nicht.

✔️ Zwingende Anhörung des Arbeitnehmers
Ohne vorherige Anhörung ist jede Kündigung unwirksam.

❗Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer bei der Äußerung eines Verdachts über ein schweres Fehlverhalten bei einer Anhörung richtig?

Bei einer Anhörung sollte gegenüber dem Betrieb zunächst Fristverlängerung und zugleich die Einräumung der Möglichkeit eine schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen verlangt werden.
Keinesfalls sollten Erklärungen dann ohne inhaltliche Überprüfung durch einen Fachanwalt erfolgen.

Verdachtskündigungen sind aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen häufig unwirksam.
Was viele nicht wissen: Selbst wenn sich später die Unschuld herausstellt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 7 KSchG).

➡️Tipp: Innerhalb von 3 Wochen des Zugangs der Kündigung, Kündigungsschutzklage durch einen Anwalt erheben.
Stellt sich die Kündigung dann als unwirksam heraus, besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Damit ergibt sich dann u.A. auch ein Anspruch auf Nachzahlung von Gehältern.

Weitere Informationen findet Ihr auf unserer Webseite www.ra-schmedes.de/arbeitsrecht

⚖️Die Vorwürfe wiegen schwer: Im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel soll ein verurteilter Pädophiler Roland G. übe...
08/02/2026

⚖️Die Vorwürfe wiegen schwer: Im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel soll ein verurteilter Pädophiler Roland G. über fünf Jahre die zum Tatzeitpunkt minderjährige Tochter seiner Freundin sexuell missbraucht haben.

Genau diesen Vorwurf bestreitet allerdings die fristlos gekündigte Klinikleitung. „Es gibt Zweifel, ob es vorstellbar erscheint, dass diese Handlungen so stattgefunden haben könnten, vor dem Hintergrund, dass bei jedem Besuch die Mutter anwesend war“, so Anwalt Simon Schmedes. Er vertritt den entlassenen Chefarzt der Einrichtung, Ingolf P., und seine Stellvertreterin Anja D.

Eine mögliche Gefahr durch den verurteilten Sexualstraftäter sei nicht gegeben gewesen, der seit 2008 im Maßregelvollzug an Einzel- und Gruppentherapien, explizit auch für Sexualstraftäter, teilgenommen habe. Parallel seien ihm „triebdämpfende Medikamente“ verabreicht worden.
„Aus der Krankenakte (…) geht zu keinem Zeitpunkt hervor, dass es Hinweise gibt, dass der Patient die Besuche des Mädchens in Begleitung seiner Mutter nutzte, um dieses sexuell zu missbrauchen.“

➡️Ingolf P. und Anja D. wehren sich aber nicht nur gegen die Anschuldigung, ihre ärztliche Meldepflicht verletzt oder ein Risiko für das mutmaßliche Opfer ignoriert zu haben. Beide haben Zweifel, ob der Missbrauch tatsächlich stattgefunden hat.

Als Argument führt Schmedes die Beschaffenheit der Besucherräume an, in denen es zum Missbrauch gekommen sein soll. Bis auf eine enge Toilette, nur mit einer dünnen Tür vom Rest des Raumes getrennt, gebe es auf den 14 Quadratmetern keine uneinsichtigen Ecken.

❗️Roland G. hätte also keine Möglichkeit gehabt, die Tat ohne Wissen der Mutter zu begehen. Personal sei an der Tür des hellhörigen Raumes ständig „in unmittelbarer Nähe“ gewesen.

Ob seine Schilderungen „plausibel“ sind, sei fraglich. Er soll mehrfach geäußert haben, nicht zeitnah entlassen werden zu wollen. Ein falsches Geständnis könnte ihn davor bewahren. Zudem soll G. eine „gutachterlich bestätigte verzerrte Wahrnehmung“ aufweisen.

➡️Am 10. April wird die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Potsdam fortgesetzt.



Foto von ye-jinghan auf unsplash.com

❄️ Was habe ich zu befürchten?Schneechaos, Blitzeis, ausgefallene Busse und Bahnen, viele Arbeitnehmer fragen sich aktue...
18/01/2026

❄️ Was habe ich zu befürchten?

Schneechaos, Blitzeis, ausgefallene Busse und Bahnen, viele Arbeitnehmer fragen sich aktuell:�Muss ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich zu spät komme?

👉 Grundsatz:�Im Arbeitsrecht gilt das sogenannte Wegerisiko. Arbeitnehmer sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, unabhängig davon, wie der Arbeitsweg aussieht.

❗ Aber:�Eine Verspätung führt nicht automatisch zu Abmahnung oder Kündigung. Entscheidend ist, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden trifft.

✅ Keine Konsequenzen, wenn:
• ein plötzlicher Wetterumschwung eintritt
• es zu unerwartetem Blitzeis kommt
• der ÖPNV kurzfristig ausfällt
• der Winterdienst überraschend versagt
➡️ Wer alles Zumutbare getan hat, um pünktlich zu erscheinen, handelt nicht schuldhaft.

⚠️ Kritisch wird es, wenn:
• Schnee & Glätte vorher angekündigt waren
• kein zusätzlicher Zeitpuffer eingeplant wurde
• bekannte Problemstrecken ignoriert werden
• der Arbeitgeber nicht informiert wird
🔁 Wiederholtes Zuspätkommen kann zunächst eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

💡 Praxistipps vom Fachanwalt für Arbeitsrecht:�- Im Winter früher losfahren�- Wetterberichte ernst nehmen�- Alternativrouten einplanen�- Arbeitgeber unterwegs/sofort informieren

📌 Unsicher, ob eine Abmahnung rechtmäßig ist?�Wir prüfen Euren Fall und setzen Eure Rechte durch.



Foto von Bechir Kaddech auf unsplash.com

„Man hat Todesangst, wenn plötzlich flüssiger Stahl umherfliegt.“ Der Stranggießer Michael F. (46) erinnert sich an das ...
14/12/2025

„Man hat Todesangst, wenn plötzlich flüssiger Stahl umherfliegt.“ Der Stranggießer Michael F. (46) erinnert sich an das infernalische Geschehen an jenem Tag im Mai 2025, im Brandenburger Elektrostahlwerk, als ein Düsendurchbruch zum Auslaufen von flüssigem Stahl auf die darunterliegende Kabeltrasse führte.
Durch die mehrere Tausend Grad heiße Masse kommt es rasch zu gleißenden Flammen, Funkenschlag, Rauch und Detonationsgeräuschen.

Mit einem Wasserschlauch versuchen Riva-Mitarbeiter, den Brand unter Kontrolle zu bekommen.
F. wird durch einen Vorgesetzten das Mobiltelefon entwendet, in der Annahme, er habe den Brand filmen wollen. Tatsächlich habe sein Mandant das Handy bereithalten wollen, um zwecks Rettung von Leib und Leben einen Notruf abzusetzen, sagt sein Anwalt Simon Daniel Schmedes.

Als Michael F. das Handy schließlich mit einem Hitzeschaden am Gehäuse zurückerhält, soll er seinen Vorgesetzten schlimm bedroht haben. Unter anderem soll er gedroht haben, seinen Vorgesetzten „fertigzumachen“: Er würde Leute kennen, die das regeln würden.

Wenige Wochen darauf kündigt Riva dem Brandenburger mit Verweis auf sein Fehlverhalten.

Doch der bestreitet die Vorwürfe, klagt gegen seine Kündigung, kritisiert betriebliche
Defizite beim Arbeitsschutz: Mitarbeiter, die den Notruf nicht wählen sollen, unzureichende arbeitsmedizinische
Betreuung, etc,
Gleichzeitig führt er ein medizinisches Gutachten ins Feld. Es attestiert Michael F. eine stressbedingte Amnesie sowie allgemeine Symptome einer psychischen Nachbelastung durch die extreme Ausnahmesituation beim Brand im Stahlwerk.

Beim Stahlkonzern hält man das jedoch für wenig glaubwürdig.
Das Vergleichsangebots von Riva lehnt Michael F. ab, der seit 14 Jahren im Stahlwerk arbeitet. „Ich will auf jeden Fall weiter beschäftigt werden“.

Der Fall soll nun vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg landen.



Photo by Morteza Mohammadi on unsplash.com

Quelle: „Nach Brand im Brandenburger Stahlwerk: Riva kündigt
langjährigem Mitarbeiter“ Moritz Jacobi, Märkische Allgemeine Zeitung, 28.11.2025

💶 Wie hoch ist meine Abfindung und was bleibt am Ende übrig?Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Es gi...
30/11/2025

💶 Wie hoch ist meine Abfindung und was bleibt am Ende übrig?

Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt keine feste Formel, aber als Richtwert gilt häufig:
�👉 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Je stärker Eure Verhandlungsposition, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Diese hängt insbesondere davon ab:

- wie gut Eure Chancen in einer Kündigungsschutzklage stehen,

- ob der Arbeitgeber einen Sozialplan oder Interessenausgleich umsetzen muss,

- ob Ihr durch einen Fachanwalt oder Gewerkschaften unterstützt werdet,

- und ob besondere Schutzrechte bestehen (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsamt).

Steuern & Abgaben:�Eine Abfindung ist steuerpflichtig, aber in der Regel sozialabgabenfrei, wenn sie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird.
Um die Steuerlast zu mindern, kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) greifen. Sie verteilt die Steuer rechnerisch auf fünf Jahre das senkt häufig die Progression.

➡️Tipp: Der Zuflusszeitpunkt spielt steuerlich eine große Rolle. Es kann sinnvoll sein, die Auszahlung in ein Jahr mit geringerem Einkommen zu verlagern aber nur nach fachlicher Prüfung.

💡 Unsere Empfehlung: Lasst Abfindungsangebote immer anwaltlich und steuerlich prüfen, bevor ihr unterschreibt. Eine kluge Verhandlung und saubere Vertragsgestaltung sparen oft mehrere Tausend Euro.

⚖️ Wir unterstützen Euch bei Verhandlungen, Berechnung und rechtssicherer Gestaltung Eurer Abfindung.

💍 Warum Ihr den Arbeitgeber über eure Hochzeit informieren solltetFlitterwochen vorbei, zurück im Job und jetzt? Viele d...
19/11/2025

💍 Warum Ihr den Arbeitgeber über eure Hochzeit informieren solltet

Flitterwochen vorbei, zurück im Job und jetzt? Viele denken: „Privatsache!“
Doch die Heirat kann auch arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen haben.

Arbeitgeber sollten wissen, in welcher Steuerklasse sich Mitarbeitende befinden. Nach einer Hochzeit ändert sich die Steuerklasse automatisch und das wirkt sich direkt auf die Lohnabrechnung aus.

➡️Rein rechtlich besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, aber steuerlich sehr wohl: Ohne die Mitteilung kann der Arbeitgeber die korrekte Steuerklasse nicht berücksichtigen, was zu fehlerhaften Abrechnungen führen kann.

Außerdem kann die Ehe in bestimmten Fällen auch bei Kündigungsschutz und Sozialplänen eine Rolle spielen, etwa wenn Unterhaltspflichten oder Familienstand berücksichtigt werden.

💡 Unser Tipp:
Meldet Eure Änderung des Familienstands rechtzeitig und lasst Euch beraten, welche arbeits- und steuerrechtlichen Auswirkungen eine Heirat haben kann.



Photo by Celine Dregget on unsplash.com

💼 Abfindung nach Kündigung – wer hat Anspruch und was ist zu beachten?Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch, sondern in ...
07/11/2025

💼 Abfindung nach Kündigung – wer hat Anspruch und was ist zu beachten?

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch, sondern in den meisten Fällen ist es das Ergebnis von Verhandlungen oder einem Vergleich. Sie wird gezahlt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung finden meist, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.
Wann gibt es eine Abfindung?��👉 Wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, um das Arbeitsverhältnis freiwillig zu beenden.
👉 Wenn der Arbeitgeber bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung nach § 1a KSchG anbietet etwa bei betriebsbedingter Kündigung.
👉 Wenn im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Einigung (Vergleich) oder durch Urteil gem. §§9, 10 KSchG, wenn einer Partei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
👉 Oder wenn ein Sozialplan besteht, etwa bei größeren Betriebsänderungen oder Massenentlassungen. In diesem Fall sind Abfindungen häufig verbindlich geregelt.

Was Ihr beachten solltet:
• Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden (§ 4 KSchG). Wer diese Frist versäumt, verliert meist die Chance auf eine Abfindung.

• Bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn Ihr ohne wichtigen Grund zustimmt.

• Unterschreibt niemals spontan, lasst den Vertrag oder das Abfindungsangebot rechtlich prüfen.

💡 Unser Tipp: Ob Einzelverhandlung, Aufhebungsvertrag oder Sozialplan wir prüfen Eure Ansprüche und verhandeln Eure Abfindung professionell.

🚨 Aus für die BBV-Feuerverzinkung in Kirchmöser 🚨Der Industriestandort Kirchmöser verliert ein weiteres Werk: Nachdem di...
15/09/2025

🚨 Aus für die BBV-Feuerverzinkung in Kirchmöser 🚨

Der Industriestandort Kirchmöser verliert ein weiteres Werk: Nachdem die BBV Baustahl- und Blechverarbeitung bereits geschlossen worden ist, soll schon Ende September 2025 die BBV-Feuerverzinkung ebenfalls schließen.

👷‍♂️ Betroffen: Rund 35 Beschäftigte, einige davon kurz vor der Rente. Besonders bitter ist, dass fünf Kollegen gerade erst aus der geschlossenen Baustahl- und Blechverarbeitung übernommen worden sind, die jetzt auch gehen müssen.

📉 Grund: Offiziell gibt es keine klare Begründung, die Konzernmutter „Meiser“ will sich aber stärker auf Standorte in Süddeutschland konzentrieren.

🏭 Tradition: Jahrzehntelang wurden hier vor allem Leitplanken gefertigt und verzinkt. Mit der Schließung endet ein wichtiges Kapitel Industriegeschichte in Kirchmöser. Für die Region bedeutet das nicht nur den Verlust von Arbeitsplätzen, sondern auch den Wegfall einer traditionsreichen Produktionsstätte, die eng mit der Entwicklung des Standorts verbunden war.

➡️Für die 35 Beschäftigten stellt sich jetzt die Frage: Wie verhalte ich mich richtig und was gibt es zu beachten?
Der Gesetzgeber macht bei Stilllegung eines solchen Werkes zum Schutz der betroffenen Mitarbeiter enge Vorgaben.
Dabei ist es entscheidend seine Rechte zu kennen, um richtig zu handeln.

➡️Tipp:
Wenn ihr gegen die Kündigung rechtlich vorgehen wollt, müsst ihr binnen drei Wochen Klage erheben.

Mehr zum Thema findet ihr auf unserer Webseite www.ra-schmedes.de

⚖️ Kein Gehalt bei Zweifeln an der Krankschreibung! ⚖️Viele Arbeitnehmer verlassen sich auf den „gelben Schein“: Grundsä...
08/09/2025

⚖️ Kein Gehalt bei Zweifeln an der Krankschreibung! ⚖️

Viele Arbeitnehmer verlassen sich auf den „gelben Schein“: Grundsätzlich ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankschreibung“) die Lohnfortzahlung gesichert. Doch Vorsicht, das ist nicht immer so!

🔎 Aktueller Fall (LAG Chemnitz, Az. 6 Sa 43/23):
Ein angestellter Architekt kündigte seine Stelle und reichte gleichzeitig eine Krankschreibung ein, passgenau bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber zweifelte daran und verweigerte die Lohnfortzahlung.

➡️ Das Landesarbeitsgericht Chemnitz gab dem Arbeitgeber recht:
• Grund: Die Krankschreibung fiel exakt auf die Restlaufzeit der Kündigungsfrist.
• Hinzu kamen widersprüchliche Diagnosen und eine unzureichende Rückdatierung der Erstbescheinigung.

📌 Rechtliche Folge:
Wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen, muss der Arbeitnehmer zusätzliche Nachweise für seine Erkrankung erbringen. Gelingt das nicht, darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

💡 Unser Tipp:
• Arbeitgeber haben das Recht, Atteste kritisch zu prüfen, insbesondere, wenn zeitliche Auffälligkeiten (z. B. „passgenaue“ Krankschreibung direkt nach Kündigung) vorliegen.
• Um die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, raten wir an, den behandelnden Arzt als Sachverständigen Zeugen zu benennen. Dieser ist von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, um die Diagnose zu bestätigen.
• Im Streitfall entscheidet das Gericht, ob die Zweifel berechtigt sind.

➡️ Fazit: Eine Krankschreibung ist kein „Freifahrtschein“. Gerichte prüfen genau, ob sie plausibel ist. Arbeitnehmer sollten daher im Zweifel zusätzliche Belege (z. B. ärztliche Befunde) aufbewahren und nicht zu leichtfertig mit einer Krankschreiben umgehen.

Mehr zum Thema findet ihr auf unserer Webeseite www.ra-schmedes.de

Adresse

Bauhofstrasse 56
Brandenburg An Der Havel
14776

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 19:00
Dienstag 08:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 19:00
Donnerstag 08:00 - 19:00
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

+49338152970

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Fachanwaltskanzlei Simon Daniel Schmedes erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Fachanwaltskanzlei Simon Daniel Schmedes senden:

Teilen