Rechtsanwältin Barbara Vitt

Rechtsanwältin Barbara Vitt Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Barbara Vitt in Bonn. "Seit 1984 als Anwältin tätig - Seit 1994 eigene Kanzlei in Bonn" Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Ich biete Beratung, Auskunft und Vertretung in Familiensachen (u.a. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn) und im Erbrecht (u.a. Testamentserstellung, Unternehmensnachfolge) an. Desweiteren bin ich schwerpunktmäßig im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, privatem Baurecht tätig. In diesem Bereich fertige ich Verträge an und überprüfe bestehende.

20/08/2021

E-Bikes oder E-Fahrräder freuen sich immer größerer Beliebtheit.

Wann kann der Käufer beim Auftreten von technischen oder optischen Mängeln Rechte ausüben?.

Viele Käufer sind der Auffassung, es gäbe ein generelles Rückgaberecht im Einzelhandel, etwa bei Nichtgefallen der Ware oder Kaufreue.

Bei Anwesenheitsgeschäften im Ladenlokal gibt es kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Im Textilbereich tauschen Händler allenfalls freiwillig die Ware um. Bei E-Bikes ist eine solche käuferfreundliche Praxis bislang unbekannt.

Anders sieht es bei Fernabsatzgeschäften aus. Das sind Geschäfte, die vollständig über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder Webseiten abgewickelt werden.

Hier wird dem Käufer von Gesetzes wegen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt.

Da E-Bikes häufig online angeboten werden, wird das Widerrufsrecht entsprechend häufig zu prüfen sein.

Tritt ein Mangel am E-Bike auf, das im Ladenlokal erworben wurde, hat der Verkäufer das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung.
Der Verkäufer haftet für nahezu alle Mängel, die binnen sechs Monaten nach dem Kauf aufgetreten sind.

Nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer beweisen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren.

Viele Käufer haben an einem mangelhaften E-Fahrrad kein Interesse. Sie fragen sich daher, ob und wann sie sich vom Vertrag lösen können.

Der Verkäufer darf zunächst zweimal nachbessern. Lehnt er die Nachbesserung ab oder schlägt diese zweimal fehl, kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Wer Beratungsbedarf zum mangelhaften E-Bike hat, wende sich an mich. Ich helfe gerne.

31/05/2021

Wichtig! Wichtig!
Immer wieder muss ich bei meinen Handwerker-Mandanten feststellen, dass sie einem bedeutenden Irrtum unterliegen: Sie sind bei einem Vertragsschluss nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches der Ansicht, dass die Verjährung ihres Werklohns mit Rechnungstellung beginnt. Dies ist nicht richtig. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch auf Werklohn entsteht. Der Anspruch entsteht mit Abnahme der Arbeit des Handwerkers, nicht mit Rechnungsstellung. Bei einer Abnahme im Jahre 2018 tritt Verjährung am 31.12.2021, also dieses Jahr, ein. Wer seine Rechnung für abgeschlossene und abgenommene Leistungen im Jahre 2018 noch nicht erstellt hat, sollte dies also rasch tun und ggfl. eine Werklohnklage einreichen, um die Verjährung des Anspruchs zu verhindern.

Adresse

Oxfordstraße 20-22
Bonn
53111

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwältin Barbara Vitt erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwältin Barbara Vitt senden:

Teilen

Kategorie