Leones Rechtsanwälte

Leones Rechtsanwälte Kompetente und engagierte Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des Immobilien- und Baurechts. Warum LEONES? Wir freuen uns auf Sie.

Als Zusammenschluss der seit Jahren erfolgreich kooperierenden Kanzleien Dr. Sattler & Kollegen sowie Hartmann & Gluma aus Bochum, bieten wir kompetente und engagierte Beratung und Interessenvertretung auf sämtlichen Gebieten des Immobilien- und Baurechts. Aufgrund unserer Spezialisierung verfügen wir über tiefgreifende Kenntnisse und Erfahrungen zu allen Themenkomplexen, die im Zusammenhang mit d

er Errichtung von Bauwerken, dem Erwerb, dem Verkauf, der Finanzierung und baulichen Änderung sowie der Nutzung von Immobilien auftreten. LEONES ist der lateinische und spanische Begriff für „Löwen“. Wir haben uns entschlossen, unserer Kanzlei eine einprägsame, leicht zu merkende und positiv besetzte Bezeichnung zu geben, die sich bewusst nicht darauf beschränkt, die Namen einiger Partner aufzuzählen. Mit dem Löwen assoziieren wir Eigenschaften wie „Stärke“ und „Durchsetzungsfähigkeit“, aber auch „Besonnenheit“ und „Aufrichtigkeit“; allesamt solche, die wir auch für uns in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich davon überzeugen, dass wir unseren Kanzleinamen verdienen.

25/08/2021

Unsere hauptberuflichen Büromitarbeiterinnen werden seit Jahren erfolgreich durch studentische Aushilfskräfte unterstützt. Eine sehr geschätzte Mitarbeiterin verließ uns jetzt , nachdem sie ihr Examen absolviert hat.

Die Tätigkeit betrifft zahlreiche Aufgaben, die im Kanzleibetrieb regelmäßig anfallen, bspw. Aktenan- und -ablage, Telefondienst, einscannen und kopieren von externen Akten, Terminvergabe etc. Bei Interesse und Eignung freuen wir uns, wenn Sie auch Elemente der Sachbearbeitung übernehmen.

Wir nutzen die Aushilfstätigkeit, um uns gegenseitig kennenzulernen, und zwar auch mit Blick auf eine mögliche künftige Zusammenarbeit nach Abschluss des Studiums.

Anforderungsprofil:

- vorzugsweise Jurastudium

- Bewerber*innen aus anderen Studiengängen, wenn Erfahrungen im Büromanagement bestehen

- 36 Stunden im Monat (= 12,50 € auf Minijobbasis)

- zeitliche Flexibilität

Ansprechpartner ist RA Florian Thiele
Bewerbungen erbitten wir ausschließlich per Email

Jetzt stellt sich die Frage, welches Honorar verlangt werden kann, wenn eine (wirksame) Vereinbarung über dessen Höhe fe...
04/07/2019

Jetzt stellt sich die Frage, welches Honorar verlangt werden kann, wenn eine (wirksame) Vereinbarung über dessen Höhe fehlt. Nach § 632 Abs. 2 BGB ist die übliche Vergütung geschuldet, sofern eine solche existiert. Üblich war bislang in diesen Fällen der Mindestsatz. Man könnte argumentieren dass der europarechtswidrige Mindestsatz nicht über die Hintertüt wieder eingeführt werden darf. Anderseits dürfte er nun mal faktisch jedenfalls im Rahmen des Üblichen liegen, so dass es gut vertretbar ist, ihn anzusetzen. Dann hätte das EuGH-Urteil nur Auswirkungen auf jene Fälle, in denen eine Honorarvereinbarung getroffen wurde, die bislang wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstpreise unwirksam waren. Diese Vereinbarungen dürften nun Geltung erlangen.

RA Dr. Michael Sattler, RA und FA für Bau- und Architektenrecht

Die deutschen Preisbestimmungen für Architekten- und Ingenieurshonorare sind unwirksam, entschied der EuGH.

19/12/2018

Bochum Innenstadt - Referendar(in) - gerne auch im frühen Stadium der Ausbildung - auf Minijobbasis für 20 Stunden (300 €) im Monat gesucht

Wir sind eine auf das Immobilien- und Baurecht spezialisierte Kanzlei mit 6 Anwältinnen und Anwälten. Zur Unterstützung der Berufsträger durch Recherche und die Formulierung von Schriftsatzentwürfen suchen wir einen Referendar (m/w/d) zum baldmöglichen Eintritt. Wenn die "Chemie" stimmt, besteht selbstverständlich die Option, die Anwaltsstation bei uns zu absolvieren.

Weitere Infos unter www.leones.legal

Bewerbungen und Rückfragen erbitten per Email.

08/09/2017

Das neue Bauvertragsrecht mit zahlreichen Änderungen im Interesse des Verbraucherschutzes, aber auch zur Regelung weiterer Konstellationen, die bisher gesetzlich ungeregelt waren, z.B. im Architekten- oder Bauträgerrecht, tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Eine höchst lesenswerte Übersicht findet sich in dem Aufsatz des Kollegen Dr. Zahn in der aktuellen Ausgabe des Anwaltsblattes.

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/aufsaetze/neues-bauvertragsrecht

Unser Büro in der 4. Etage des Gebäudes Bongardstraße 25 in der Bochumer Innenstadt. Es gibt einen Fahrstuhl.
21/07/2016

Unser Büro in der 4. Etage des Gebäudes Bongardstraße 25 in der Bochumer Innenstadt. Es gibt einen Fahrstuhl.

Adresse

Bongardstraße 25
Bochum
44787

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+492346105770

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