Gunkel & Partner - Rechtsanwälte

Gunkel & Partner - Rechtsanwälte Wer zu seinem Recht kommen will - kommt zu uns. 7 spezialisierte Rechtsanwälte kümmern sich zuver Ihre Rechtsanwälte
GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER

Wir beraten Sie vertrauensvoll und kompetent in Ihren Rechtsfragen. Niemand ist allwissend, deshalb erfordert fachliche Kompetenz immer Spezialisierung. Mit dieser Kompetenz haben wir unser Team ausgestattet und sind mit 11 spezialisierten Rechtsanwälten für Ihre Rechtsfragen bestens gewappnet. Seit 1996 sind wir bereit an Ihrer Seite zu stehen, wenn es um Ihr Recht geht. Wir sind für Sie da und beraten Sie im ersten Gespräch kostenlos.

OLG Jena, Urteil vom 26.01.2024 - 9 U 364/181. Zu den Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Wegfall der Erfolgsauss...
29/02/2024

OLG Jena, Urteil vom 26.01.2024 - 9 U 364/18

1. Zu den Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Wegfall der Erfolgsaussicht eines Rechtsstreits nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.*)

2. Einheitlichkeit des Streitgegenstands einer Schadensersatzklage wegen anwaltlicher Beratungspflichtverletzung in Bezug auf die Einleitung und Fortführung eines aussichtslosen bzw. aussichtslos gewordenen Rechtsstreits.*)

3. Der Annahme der Aussichtlosigkeit der Rechtsverfolgung steht es hier nicht entgegen, dass sich der Bundesgerichtshof in einschlägigen Urteilen in Parallelverfahren nicht ausdrücklich mit der Vereinbarkeit seiner Entscheidung mit dem Unionsrecht auseinandergesetzt hat.*)

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Abwälzung der Baustellenkoordination = Eingriff in die VOB/B!OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2023 - 10 U 22/231. Sieht e...
28/02/2024

Abwälzung der Baustellenkoordination = Eingriff in die VOB/B!

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2023 - 10 U 22/23

1. Sieht eine vom Auftraggeber in einen Bauvertrag neben der VOB/B einbezogene Klausel vor, dass der Auftragnehmer sich mit weiteren Auftragnehmern abzustimmen hat, um eine gegenseitige Gefährdung und die Gefährdung Dritter zu vermeiden, liegt eine Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B (2012) vor, die zu Lasten des Auftraggebers als Verwender zu einer Inhaltskontrolle der VOB/B nach § 307 BGB führt.*)

2. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz gem. § 6 Abs. 6 VOB/B (2012) für durch Verzögerungen entstandene zusätzliche Bauleitertätigkeiten geltend, bedarf es zur Schlüssigkeit des anspruchsbegründenden Vortrags einer bauablaufbezogenen Darstellung, dass bei ungestörtem Bauablauf die Arbeiten ohne Zusatzaufwand hätten erledigt werden können und aufgrund welcher Verzögerungen welche vorgesehenen Arbeiten nicht oder später durchgeführt werden konnten und wie sich dies ausgewirkt hat.*)

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Recht zur fristlosen Kündigung wegen erheblicher Störung des HausfriedensDie Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses kann...
26/02/2024

Recht zur fristlosen Kündigung wegen erheblicher Störung des Hausfriedens

Die Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses kann eine Lärmbelästigung durch regelmäßige nächtliche Feiern sowie lautstarke Streitigkeiten nicht rechtfertigen. Vielmehr besteht gemäß § 569 Abs. 2 BGB ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 - 533 C 159/221. Ob ein Verstoß gegen die Mülltrennung einen Kündigungsgrun...
23/02/2024

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 - 533 C 159/22

1. Ob ein Verstoß gegen die Mülltrennung einen Kündigungsgrund darstellt, erscheint fraglich.

2. Jedenfalls bei geringen Müllmengen ist dies aber zu verneinen.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Das Oberlandesgerichts Zweibrücken hat entschieden, dass ein Bauunternehmen die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtun...
22/02/2024

Das Oberlandesgerichts Zweibrücken hat entschieden, dass ein Bauunternehmen die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Material­preis­steigerungen verweigern kann, wenn es eine Formularklausel in den Bauvertrag eingebracht hat, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Genehmigung zum Betrieb einer Cocktailbar umfasst nicht Betrieb einer Sh**ha-Bar. Die baurechtliche Genehmigung zum Betr...
21/02/2024

Genehmigung zum Betrieb einer Cocktailbar umfasst nicht Betrieb einer Sh**ha-Bar. Die baurechtliche Genehmigung zum Betrieb einer Cocktailbar umfasst nicht den Betrieb einer Sh**ha-Bar. Die zuständige Behörde kann daher eine sofortige Nutzungsuntersagung wegen fehlender Genehmigung der Nutzungsänderung aussprechen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

**habar **ha

VGH Bayern, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 ZB 22.20901. Die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift und insbesonder...
20/02/2024

VGH Bayern, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090

1. Die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift und insbesondere des Abstandsflächenrechts allein genügt nicht, damit sich das der Bauaufsichtsbehörde zustehende Ermessen auf bauaufsichtliches Einschreiten auf Null reduziert.

2. Eine Ermessensreduzierung ist regelmäßig nur anzunehmen, wenn die von der rechtswidrigen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreicht und die Abwägung mit dem Schaden des Bauherrn ein deutliches Übergewicht der nachbarlichen Interessen ergibt.

3. Ein Rechtsanspruch besteht insbesondere, wenn eine unmittelbar, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit droht oder sonstige unzumutbare Belästigungen abzuwehren sind.

4. Das Entschließungsermessen ist nicht bereits dann auf eine Pflicht zum Einschreiten reduziert, wenn es sich nicht nur um geringfügige Beeinträchtigungen handelt.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Fehlende Genehmigung rechtfertigt Nutzungsuntersagung.Die Änderung der Nutzung einer Orangerie hin zu einem dauerhaften ...
16/02/2024

Fehlende Genehmigung rechtfertigt Nutzungsuntersagung.
Die Änderung der Nutzung einer Orangerie hin zu einem dauerhaften Wohnzimmer bedarf der baurechtlichen Genehmigung. Fehlt diese, kann dies eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

BGH, Urteil vom 11.01.2024 - III ZR 15/23Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer von der S...
15/02/2024

BGH, Urteil vom 11.01.2024 - III ZR 15/23

Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer von der Straßenbaubehörde angeordneten Verkehrsregelung (§ 45 Abs. 2 StVO), in deren Mittelpunkt ein Durchfahrtverbot steht, Verkehrsschilder (hier: Umleitungsankündigung) aufstellen, handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne. Ihre persönliche Haftung gegenüber einem durch das Verkehrsschild Geschädigten scheidet daher gem. Art. 34 Satz 1 GG aus (Bestätigung und Fortführung von BGH, IBR 2019, 493).*)

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

AG Schöneberg, Urteil vom 13.09.2023 - 770 C 65/221. Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen gegenüber verpflichtet, fr...
14/02/2024

AG Schöneberg, Urteil vom 13.09.2023 - 770 C 65/22

1. Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen gegenüber verpflichtet, fremdes Sondereigentum nicht durch ein Verhalten zu beeinträchtigen, das den Vereinbarungen oder Beschlüssen widerspricht.

2. Soweit entsprechende Vereinbarungen und Beschlüsse fehlen, ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, Beeinträchtigungen zu unterlassen, aus denen einem anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht.

3. Nur ein Sondereigentümer, der die bestehende Schallschutzsituation durch bestimmte Maßnahmen selbst verschlechtert, kann auf Störungsbeseitigung in Anspruch genommen werden.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Bei generellem Ausschluss von Einfriedungsmauern im Bebauungsplan der Gemeinde besteht auch kein Anspruch Ausnahmegenehm...
12/02/2024

Bei generellem Ausschluss von Einfriedungsmauern im Bebauungsplan der Gemeinde besteht auch kein Anspruch Ausnahmegenehmigung

Eine Stützmauer zur Stabilisierung einer Aufschüttung auf einem Wohngrundstück kann auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan der Gemeinde zur Grünerhaltung des Baugebiets grundsätzlich Einfriedungsmauern ausschließt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Stellplätze führen zu unzumutbaren Lärm­beeinträchtigungen für NachbarnDas Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat ...
08/02/2024

Stellplätze führen zu unzumutbaren Lärm­beeinträchtigungen für Nachbarn

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Baugenehmigung zur Errichtung eines Studentenwohnheims mit Stellplätzen auf einem Grundstück in Koblenz-Metternich rechtswidrig ist, da die genehmigten Stellplätze zu unzumutbaren Lärm­beeinträchtigungen für einen Nachbarn führen.

Wir sind für Sie da:

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur

Gunkel & Partner

Detmolder Str. 120a

33604 Bielefeld

0521 1369987

Adresse

Detmolder Str. 120a
Bielefeld
33604

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 17:30
Dienstag 08:30 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 17:30
Donnerstag 08:30 - 17:30
Freitag 08:30 - 15:30

Telefon

+495211369987

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Gunkel & Partner - Rechtsanwälte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Gunkel & Partner - Rechtsanwälte senden:

Teilen

Herzlich Willkommen

Wer zu seinem Recht kommen will, braucht kompetente Anwälte an seiner Seite. Mit insgesamt elf Rechtsanwälten stehen Ihnen bei GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER die richtigen Fachleute für alle wichtigen Rechtsfragen zur Verfügung – ob es um Ihr Unternehmen, Ihre Immobilie oder Ihr privates Recht geht. Auf diesen Seiten finden Sie mit wenigen Klicks den richtigen Ansprechpartner für Ihr spezielles Anliegen. Natürlich können Sie uns auch einfach anrufen unter 0521/1369987 und unverbindlich einen Termin vereinbaren. Wir sind für Sie da. Ihre Rechtsanwälte bei GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER IMPRESSUM Hinweis gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) Kommunikationsdaten Anwaltskanzlei GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER Detmolder Str. 120a D-33604 Bielefeld Partnerschaftsgesellschaft eingetragen beim Partnerschaftsregister Amtsgericht Essen Registernummer: PR 2124 Telefon: +49 (521) 13 69 98 7 Telefax: +49 (521) 13 69 98 6 E-Mail: [email protected] Internet: www.gunkel-partner.eu Inhaltlich verantwortlich: Hans Peter Gunkel Rechtsanwälte Zuständige Aufsichtsbehörde Rechtsanwaltskammer Hamm Ostenallee 18 59063 Hamm Telefon: +49 (2381) 985000 Telefax: +49 (2381) 985050 E-Mail: [email protected] Internet: www.rak-hamm.de Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde in Deutschland verliehen. Berufliche Regelungen Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen: der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Die aktuellen Fassungen der Gesetze finden Sie unter www.brak.de/seiten/06.php Alle Texte, Bilder, Grafiken, Multimediadateien sowie das Layout der Website von Gunkel & Kunzenbacher unterliegen den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht. Eine Weiterverwertung in welcher Form auch immer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Rechtsanwalt Hans Peter Gunkel. Berufshaftpflichtversicherungen HDI Gerling Firmen und Privat Vers. AG Betrieb Standort Hannover Postfach 2127 30021 Hannover Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum AXA Versicherung AG Niederlassung Düsseldorf Rolandstrasse 44 40476 Düsseldorf Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Haftung für die Inhalte Die Webseiten von Gunkel & Kunzenbacher werden permanent gepflegt. Sie werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Gunkel & Kunzenbacher übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Distanzierungserklärung Die auf Web-Seiten der von Gunkel & Kunzenbacher zu findenden Hyperlinks sind nicht als Empfehlung zu verstehen. Die Genauigkeit und Richtigkeit der auf den verlinkten Seiten enthaltenen Informationen wird von von Gunkel & Kunzenbacher nicht überprüft. Gunkel & Kunzenbacher sind nicht für die Inhalte der verlinkten Seiten verantwortlich. Für Schäden, die aus der Verwendung dieser Informationen entstehen, übernehmen Gunkel & Kunzenbacher keinerlei Verantwortung. Erklärung zum Datenschutz von GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER Wir verpflichten uns mit dieser Erklärung, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die unsere Website nutzen, und die persönlichen Daten, die uns unsere Besucher überlassen, vertraulich zu behandeln. Verschiedene Angebote unserer Website (z.B.: Nutzung des Kontakt-Formulares und Abonnement des Newsletters) erfordern die Eingabe von persönlichen Daten wie den Namen oder die E-Mail-Adresse. Die erfassten Informationen werden ausschließlich dazu genutzt, um mit Ihnen in Kontakt zu treten. Persönliche Daten unserer Nutzer werden nicht an Dritte weitergegeben. Wir erstellen keine personalisierten Nutzerprofile unserer Nutzer. Lediglich allgemeine Informationen (z.B. Statistiken über die zeitliche Verteilung von Seitenabrufen) über die Zugriffe auf unserer Website werden zur technischen und inhaltlichen Überprüfung gespeichert, welche aber keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Allgemeine Statistiken wie Nutzerzahlen, Anzahl der Seitenabrufe oder Anzahl der Newsletterabonnenten werden teilweise an Werbekunden und Interessierte weitergegeben. Änderungen der Datenschutzerklärung werden an dieser Stelle bekannt gegeben. Sofern wir Ihre Daten für andere als hier angegebene Zwecke verwenden wollen, werden wir Sie um Erlaubnis bitten. Somit ändert sich nur mit Ihrer Zustimmung der Nutzungsbereich dieser Daten. Nürnberg, den 13. 11 2013