12/06/2026
Und unabhängig davon, ob du im In- oder Ausland erkrankst,nach Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, musst du nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich auch eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie ihrer voraussichtlichen Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorlegen sowie im weiteren Verlauf, wenn deine Arbeitsunfähigkeit länger dauert, als in der Bescheinigung angegeben, eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen! 💡