Schwirtzek Rechtsanwälte Fachanwälte

Schwirtzek Rechtsanwälte Fachanwälte Wir beraten und vertreten zu Medizinrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Marken-Urheberrecht, St In der Gesundheitsbranche mit Ärzten, Herstellern, Kassen.

Wir schaffen Rechtssicherheit in der Vertragsgestaltung und Zulassung, national & international.

19/02/2026

Gutes Reiten findet in der Stille statt
Früher war es üblich, dass bei der Arbeit mit den Pferden Stille herrschte. Kein Handy, keine Musik über Kopfhörer und auch im Stall wurde die Arbeit in angemessener Lautstärke erledigt. Reitanlagen waren ein Ort der Ruhe. Das geschah nicht nur aus Rücksicht auf die empfindlichen Pferdeohren und das feinere Gehör des Pferdes. Wie will ich in mein Pferd hineinhorchen, auf jedes Detail achten, Reiten zur Kunst werden, nicht zur Technik verkommen lassen, wenn ständig Ablenkung vorhanden ist? Und die nächste Frage ist: Warum ertragen scheinbar viele Reiter mittlerweile diese Stille nicht?
Ein besonderes Ausmaß dieser scheinbar nicht mehr erträglichen Ruhe finden wir auf Pferdeveranstaltungen. Da werden selbst junge Pferde einer Lautstärke von Musik ausgesetzt, die, wenn man die Augen schließt, sofort an ein Partyzelt denken lässt. Entsprechend reagieren die Pferde: Angespannt strampeln sie, von den Reitern ordentlich festgehalten, um die Flucht zu verhindern, unter dem Beifall des Publikums. Die laute Musik und die Atmosphäre sorgen dafür, dass viele Zuschauer sich mitreißen lassen, anstatt genauer und vor allem, mit fachlicher Sicht, hinzuschauen. Emotionen und Situationen werden von den Profiteuren erzeugt, die die fachliche Sicht auf das Geschehen erfolgreich ausblenden. Die Wirkung auf den reiterlichen Nachwuchs ist ebenfalls fatal. Wir brauchen die Nachwuchsreiter, die nicht glauben, Reiten sei Glanz, Glamour, Sehen und Gesehen werden, sondern die sich in die stille und meistens unsichtbare Arbeit hineinbegeben wollen, Pferd und Reitlehre in Gänze zu erfassen.

Das ist kein Plädoyer dafür, sämtliche Reize vom Pferd fernzuhalten. Wir können aber die Natur des Pferdes nicht verändern und sollten, wenn wir schon das Pferd für uns nutzen, doch wenigstens Rücksicht nehmen und jedes Ausmaß hinterfragen.
Für viele Pferdeleute, wenn man sie fragt, sind die stillen Stunden allein bei den Pferden die Momente, die die schönsten sind, die Kraft geben und an die man sich immer wieder mit einem Lächeln erinnert. Eine Rückbesinnung in diese Richtung ist ein Anfang, durch den Reiten wieder erlebbar zu Kunst und Können wird und nicht zur Effekthascherei.

Zu viele Behandlungsfehler..Reputationsverlust...Wirtschaftsschäden.Es ist Zeit für wirksamens Compliance-Management in ...
31/10/2025

Zu viele Behandlungsfehler..Reputationsverlust...Wirtschaftsschäden.
Es ist Zeit für wirksamens Compliance-Management in Ihrer Praxis oder Klinik.

Wie die aktuellen Meldungen zeigen, ist das Behandlungsfehler-Managment oft unzureichend ausgestaltet. Neben zivilrechtlichen kostspieligen Auseinandersetzungen können Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Verfahren bei den Ärztekammern eingeleitet werden und im Wege der Nebenklage im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Dies bindet unkalkulierbar Zeit und Kosten. Daneben ist zu beobachten, dass Berufshaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen aufgrund von verminderten Ressourcen und längeren Prüfverfahren nicht mehr so zügig in Leistung gehen, weshalb die Kosten für anwaltiche Vertretung / Verteidigung immer öfter von Mandanten vorgeschossen werden müssen.

Durch ein Check-up der Arbeitsabläufe, Behandlungsverträge, Aufklärungen und das Vorhandensein regelmäßiger sicherheitstechnischer Kontrollen sowie zutreffend fachlich geschulten Personals lassen sich Leck´s auffinden und in eine wirksame Risikominimierung formen.

Aus dem aktuellen PKV-Newsletter zitiert:

Im Jahr 2024 hat der Medizinische Dienst etwa 3.700 Behandlungsfehler festgestellt. In rund 2.800 Fällen (76 Prozent) erlitten Patienten dadurch einen gesundheitlichen Schaden, rund 75 gingen tödlich aus. Von einem "immensen Problem" spricht der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer, angesichts dieses Jahresberichts. Da Behandlungsfehler in Deutschland nicht zentral erfasst werden, liegt die Dunkelziffer höchstwahrscheinlich deutlich höher. Er fordert daher eine Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler. Zeit, Handelsblatt

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte die Zahlen "nur die Spitze des Eisbergs" und kritisiert die noch immer fehlende gelebte Fehlerkultur in der ambulant-ärztlichen Versorgung und in den Krankenhäusern. FAZ Die Umsetzung von Maßnahmen für eine größere Patientensicherheit und vor allem ein Ende der Vertuschungskultur, fordert ein SZ-Kommentar (€).

Informieren Sie sich gerne unverbindlich bei uns über unsere Leistungen und Möglichkeiten für Ihre kompetente und maßgeschneiderte Beratung zur internen Verbesserung der Compliance in Ihrem Hause.

Für alle Fragen und Rechtsdienste rund um Compliance und Medizinrecht sind Sie bei den kompetenten Schwirtzek Rechtsanwälten in Berlin an der richtigen Adresse!

Ich war auf der 25. Konferenz der  und durfte zum Thema Arzt und Medien referieren. Hier zu sehen mit Prof. Mag. Anita F...
22/06/2025

Ich war auf der 25. Konferenz der und durfte zum Thema Arzt und Medien referieren. Hier zu sehen mit Prof. Mag. Anita Frauwallner, Dr. Wilfried Stücker, Dr. Yael Adler.

Im Fokus stand der Umgang mit Social Media und Berufsrecht / Heilmittelwerberecht der Ärzte und Heilberufsangehörigen Was ist erlaubt auf Social Media?

Mehr Infos findet ihr auf meiner Website www.schwirtzek-Rechtsanwaelte.de oder www.premedicare.com

06/05/2024

Der III. Zi­vil­se­nat des BGH hat zu­guns­ten eines Krebs­pa­ti­en­ten ent­schie­den, dass ein Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum am­bu­lan­te Be­strah­lun­gen nicht auf Basis einer Pau­schal­preis­ver­ein­ba­rung hätte ab­rech­nen dür­fen. Ent­schei­dend sei, dass das Kli­ni­kum eine ärzt­li­che Leis­tung ab­ge­rech­net habe, so dass die Ge­büh­ren­ord­nung für Ärzte an­wend­bar sei.

Ein an Prostatakrebs erkrankter Patient unterzog sich einer Bestrahlung mittels "Cyberknife". Dabei handelt es sich um eine neuartige Methode, bei der ein Tumor mittels eines Industrielasers gezielt bestrahlt werden kann. Seine Krankenkasse übernahm die Kosten in Höhe von 10.633 Euro für das Verfahren nicht, worauf das Universitätsklinikum (eine Anstalt des öffentlichen Rechts) ihn hingewiesen hatte. Es wurde eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen. Der Krebskranke forderte das Krankenhaus nach fünf ambulanten Behandlungsterminen aber auf, ihm eine ordnungsgemäße Rechnung nach der GOÄ zu stellen. Das Universitätsklinikum rechnete für die Leistungen des behandelnden – angestellten – Arztes auf Basis der Pauschalvereinbarung ab. Der Mann bezahlte diese Rechnung zunächst, verlangte später sein Geld aber zurück. Damit hatte er bis hin zum BGH im Ergebnis Erfolg.

Der III. Zivilsenat des BGH hält, was bislang umstritten war, die GOÄ auch bei Rechnungen für ambulante Leistungen einer juristischen Person (hier einer Uniklinik) für anwendbar, die für die Leistungen eines angestellten Arztes gestellt werden (Urteil vom 04.04.2024 – III ZR 38/23). Da die Pauschalvereinbarung gegen § 2 Abs. 1 u. Abs. 2 GOÄ (Vereinbarungen über abweichende Gebührenhöhe) verstoße, habe die beklagte Klinik das Honorar nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zurückzuzahlen.

GOÄ gilt auch für Krankenhausträger
Der in § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschriebene Anwendungsbereich der GOÄ setzt den Karlsruher Richterinnen und Richtern zufolge nicht voraus, "dass Vertragspartner des Patienten ein Arzt ist, sondern dass die Vergütung für die beruflichen Leistungen eines Arztes geltend gemacht wird". Die GOÄ finde deshalb auch dann Anwendung, wenn der Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person, zum Beispiel einem Krankenhausträger, abgeschlossen werde und ambulante Leistungen durch Ärzte erbracht werden, die lediglich im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses in der Erfüllung ihrer eigenen Dienstaufgaben tätig würden und selbst mit dem Patienten keine Vertragsbeziehung eingingen.

Keine Auswirkungen auf das Ergebnis hatte es, dass der ursprüngliche Hauptvorwurf des Patienten – die Klinik hätte ihn darauf hinweisen müssen, dass andere Kassen die Behandlungen gezahlt hätten – erfolglos blieb: Eine Pflicht des Arztes, den Patienten über die Möglichkeit eines Wechsels der Krankenkasse wirtschaftlich aufzuklären (§ 630c Abs. 3 Satz 1 BGB), bestehe nicht. Patienten müssten nicht darauf hingewiesen werden, dass sie die Kasse wechseln könnten, um Kosten einer bestimmten Behandlung erstattet zu erhalten. Dies überspanne die Reichweite der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht von Ärzten.

BGH, Urteil vom 04.04.2024 - III ZR 38/23

Redaktion beck-aktuell, ns, 3. Mai 2024

06/05/2024

Der BGH prä­zi­siert seine Recht­spre­chung zur Wirk­sam­keit von Ver­trä­gen bei Schwarz­geld­ab­re­den.

Grund­stücks­kauf­ver­trä­ge sind dem­nach nicht grund­sätz­lich nich­tig, wenn bei der Be­ur­kun­dung ein ge­rin­ge­rer Preis an­ge­ge­ben wurde, um Steu­ern zu hin­ter­zie­hen. Bei Werk­ver­trä­gen hat der BGH schon mehr­fach an­ders ent­schie­den.

Wenn Schwarzgeldabreden im Spiel sind, steht die Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrags in Frage. Der BGH hat nun seine Rechtsprechung präzisiert:

Anders als bei Dienst- oder Werkverträgen – bei denen aus § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) eine Nichtigkeit gemäß § 134 BGB abgeleitet wird – bleiben Grundstückskaufverträge wirksam. Erwägungen des SchwarzArbG seien hierauf nicht übertragbar, so das Gericht. Anders läge es nur, wenn die Steuerhinterziehung der einzige Zweck des Rechtsgeschäfts sei, was hier aber nicht der Fall war.

Die Parteien eines Grundstückskaufs hatten beim Kaufpreis geschummelt, um einen Teil der Grunderwerbsteuer zu hinterziehen. Sie ließen ihren Vertrag notariell beurkunden, der Kaufpreis im beurkundeten Kaufvertrag fiel allerdings niedriger aus, als die Parteien tatsächlich – mündlich – vereinbart hatten.

Formunwirksamkeit wurde geheilt
Der BGH wies die Revision des Verkäufers zurück, die Käuferin sei wirksam Eigentümerin geworden. Zwar sei der beurkundete Kaufvertrag mit dem geringeren Kaufpreis als Scheingeschäft gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtig. Jedoch war der BGH – wie das Berufungsgericht – der Auffassung, dass der mündlich geschlossene Vertrag mit dem tatsächlichen Kaufpreis wirksam sei. Der ohne notarielle Beurkundung bestehende Formfehler werde durch die notariell erklärte Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch geheilt.

Der V. Zivilsenat ändert hier zwar nicht seine Rechtsprechung, ordnet aber seine Entscheidungen in das Gefüge der BGH-Rechtsprechung zum Thema Schwarzgeld ein und grenzt insbesondere zur Rechtsprechung des VII. Zivilsenats ab, der sich hauptsächlich mit Werkvertragsrecht befasst und regelmäßig die Nichtigkeit zugrundeliegender Verträge bei Schwarzgeldabreden annimmt. Er stellt klar: Auch wenn der VII. Zivilsenat zwischenzeitlich mehrmals zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz entschieden habe, bewegten sich die Urteile nur im Bereich des Werkvertragsrechts. Für Grundstückskäufe bleibt es bei einer grundsätzlichen Wirksamkeit zugrundeliegender Verträge.

BGH, Urteil vom 15.03.2024 - V ZR 115/22

Redaktion beck-aktuell, dd, 3. Mai 2024

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15/02/2024

✨𝗗𝗶𝗲 𝗪ä𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀-𝗚𝗲𝘀𝘂𝗻𝗱𝗵𝗲𝗶𝘁: 𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗖𝗼𝗺𝗽𝗹𝗶𝗮𝗻𝗰𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝗹ü𝘀𝘀𝗲𝗹 𝘇𝘂 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲𝗺𝘄𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗥𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁𝘂𝗺 𝗶𝘀𝘁!✨

Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen geht zum Arzt: Es schmerzt hier, es schmerzt da…. Man fühlt sich überfordert, ist schlaflos, bekommt keine Luft und ist unbeweglich… 😞

Der Arzt sucht die Ursachen für diese Symptome. Hat er sie gefunden, gibt es eine Therapieanweisung und Unterstützung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen und die Ergebnisse werden in regelmäßigen Abständen überprüft. 🥼

Der Begriff Compliance ist aus der Medizin bekannt, die Therapietreue des Patienten prägt den Begriff Patienten-Compliance.

Compliance bedeutet also, sich an Regeln, Richtlinien und Vorschriften zu halten. Wenn es um unsere Gesundheit geht, bedeutet dies, sich an einen gesunden Lebensstil zu halten, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und ärztliche Empfehlungen zu befolgen.

🛡️Wir sind Schild und Geleit für Ihr Unternehmen

In unserer Legal & Compliance-Beratung ist das der Mandant! Warum ist das wichtig zu verstehen:
In der heutigen Welt bestimmt eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen die Risiken eines Unternehmens. Verwirklicht sich ein Risiko, kann das Unternehmen dadurch erkranken.
Die Wiederherstellung und/oder Erhaltung der des Unternehmens ist der Schlüssel für die wirksame, nachhaltige Erwirtschaftung von Umsätzen, die zu Investitionen und Gewinnen führen. 🔑
Mit Compliance-Maßnahmen für das Unternehmen konzentrieren wir uns auf das, was wirklich zählt - die unternehmerische Gesundheit.

❓Doch wie können wir sicherstellen, dass wir sie schützen und pflegen? Die Antwort liegt in der Risikoanalyse und der Kultur des individuellen Unternehmens.

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14/03/2023

10.000 Euro Schadensersatz wegen Verletzung des DS-GVO-Auskunftsanspruchs
Das Ar­beits­ge­richt Ol­den­burg hat ein Un­ter­neh­men dazu ver­ur­teilt, einem ehe­ma­li­gen Ar­beit­neh­mer aus Art. 82 DS-GVO im­ma­te­ri­el­len Scha­dens­er­satz in Höhe von 10.000 Euro zu zah­len, weil es einem Aus­kunfts­an­spruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO nicht nach­ge­kom­men ist. Be­reits die Ver­let­zung der DS-GVO selbst führe zu einem aus­zu­glei­chen­den im­ma­te­ri­el­len Scha­den, eine nä­he­re Dar­le­gung des Scha­dens sei nicht er­for­der­lich.

Streit um immateriellen Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO
Der Kläger verlangte von seiner ehemaligen Arbeitgeberin, einer Firma für Feuerwerkskörper, bei der er zunächst als Geschäftsführer, später als Vertriebsleiter angestellt war, unter anderem Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO über von der Firma verarbeitete, ihn betreffende personenbezogene Daten sowie eine Kopie der Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DS-GVO. Die Arbeitgeberin verweigerte die Auskunftserteilung. Erst etwa 20 Monate später legte sie im Prozess einzelne Unterlagen vor. Der Kläger machte daher neben der Auskunft aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz in Höhe von monatlich 500 Euro für den Zeitraum der Nichterfüllung der Auskunftspflicht geltend.

ArbG: Norm hat Präventivcharakter
Das ArbG hat dem Kläger einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Die Beklagte hätte ihre Auskunftspflicht gemäß Art. 12 Abs. 3 DS-GVO innerhalb eines Monats erfüllen müssen. Dem sei sie nicht nachgekommen. Der Kläger habe den Schaden auch nicht näher darlegen müssen. Bereits die Verletzung der DS-GVO selbst führe zu einem auszugleichenden immateriellen Schaden. Denn der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DS-GVO habe präventiven Charakter und diene der Abschreckung, so das ArbG unter Berufung auf das Bundesarbeitsgericht (BeckRS 2021, 29622 und BeckRS 2022, 20229). Anders als das BAG, das im dortigen Fall einen Schadensersatz von 1.000 Euro für ausreichend hielt, hält das ArbG hier einen Schadensersatz von 10.000 Euro aufgrund eines deutlich höheren Auskunftsinteresses des Klägers (umfassende Auskunft contra auf Arbeitsaufzeichnungen beschränkte Auskunft) und des langen Zeitraums der Nichterfüllung der Auskunftspflicht für gerechtfertigt.

zu ArbG Oldenburg, Urteil vom 09.02.2023 - 3 Ca 150/21

Redaktion beck-aktuell, 14. Mrz 2023.

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10/12/2022

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Der Sieg der Natur über Errungenschaften der Technologie.
via National geographic

25/11/2022

Bundestag ermöglicht Enteignung für Bau von Gasleitungen
Um wich­ti­ge Bau­pro­jek­te etwa für Gas­lei­tun­gen zu si­chern, sol­len künf­tig in dring­li­chen Fäl­len auch Ent­eig­nun­gen mög­lich wer­den. Der Bun­des­tag hat eine ent­spre­chen­de Er­gän­zung des En­er­gie­si­che­rungs­ge­set­zes be­schlos­sen. Dabei geht es um "be­weg­li­che Sa­chen, die für die Er­rich­tung von Erd­gas­lei­tun­gen oder ver­bun­de­ner In­fra­struk­tur er­for­der­lich sind" - also im Grun­de Bau­ma­te­ria­li­en. Die SPD ver­weist auf die in der Ver­fas­sung ver­an­ker­te Mög­lich­keit von Ent­eig­nun­gen.

Entschädigung der Eigentümer vorgesehen
Dies soll aber nur in dringlichen Fällen möglich sein, und zwar "zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit", heißt es in den Erläuterungen der Gesetzesnovelle. Voraussetzung ist, dass ein normaler Erwerb der fraglichen Güter trotz Bemühungen nicht möglich war. Außerdem muss der Eigentümer entschädigt werden. Auch wer Unterlagen besitzt, die für die Umsetzung eines Infrastrukturprojekts nötig sind, kann verpflichtet werden, diese herauszugeben.

GG sieht Möglichkeit von Enteignungen vor
Der SPD-Abgeordnete Bengt Bergt verwies darauf, dass die Möglichkeit zu Enteignungen in der Verfassung vorgesehen ist: "Das ist also kein sozialistischer Hexenkrams, den wir hier haben, das steht in unserem Grundgesetz." Jeden Tag werde in Deutschland enteignet, etwa für den Bau von Straßen und Schienenwegen. Karsten Hilse von der AfD hingegen sah das Land auf dem "Weg in den Sozialismus".

Redaktion beck-aktuell, 24. Nov 2022 (dpa).

25/11/2022

Notstand und ziviler Ungehorsam rechtfertigen keine Straftaten von Klimaaktivisten
Be­geht ein Kli­ma­ak­ti­vist eine Straf­tat, um auf den Kli­ma­wan­del und die Not­wen­dig­keit so­for­ti­gen Ge­gen­steu­erns auf­merk­sam zu ma­chen, so ste­hen ihm keine Recht­fer­ti­gungs­grün­de zur Seite. Das Ober­lan­des­ge­richt Celle schlie­ßt so­wohl einen recht­fer­ti­gen­den Not­stand als auch eine Recht­fer­ti­gung durch zi­vi­len Un­ge­hor­sam aus. Denn dies liefe auf eine grund­sätz­li­che Le­ga­li­sie­rung von Straf­ta­ten zur Er­rei­chung po­li­ti­scher Ziele hin­aus.

Klimaaktivist zu Geldstrafe verurteilt
Ein Klimaaktivist hatte im Sommer 2021 die Fassade des Zentralgebäudes der Universität in Lüneburg mit Wandfarbe verunstaltet, um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen und zum sofortigem Handeln zu appellieren. Hierdurch entstand ein Sachschaden in Höhe von mehr als 10.000 Euro. Das AG Lüneburg hatte den Angeklagten deshalb der Sachbeschädigung in zwei Fällen für schuldig befunden und eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen vorbehalten.

Weder rechtfertigender Notstand noch ziviler Ungehorsam
Das OLG Celle hat die Verurteilung bestätigt. Die Sachbeschädigung sei nicht aufgrund eines Notstands nach § 34 StGB gerechtfertigt. Es handele sich um eine Symboltat, die keinen unmittelbaren Einfluss auf den Klimawandel habe. Darüber hinaus sei nicht ersichtlich, dass die Gefahr eines Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden könnte. Die Beschädigung des Universitätsgebäudes sei darüber hinaus auch nicht durch "zivilen Ungehorsam" gerechtfertigt. Niemand sei berechtigt, in die Rechte anderer einzugreifen, um auf diese Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen und eigenen Auffassungen Geltung zu verschaffen, unterstreicht das OLG.

Verweis auf legale Alternativen
Wer auf den politischen Meinungsbildungsprozess einwirken möchte, könne dies in Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, seines Petitionsrechts und seines Rechts auf Bildung politischer Parteien tun, nicht aber durch die Begehung von Straftaten. Würde die Rechtsordnung einen Rechtfertigungsgrund akzeptieren, der allein auf der Überzeugung des Handelnden von der Überlegenheit seiner eigenen Ansicht beruhte, liefe dies auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinaus.

zu OLG Celle, Beschluss vom 29.07.2022

Redaktion beck-aktuell, 24. Nov 2022.

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