31/07/2021
1 Minute - Rechte und Pflichten eines Zeugen
Stell dir vor, du bekommst eine Ladung zur Zeugenvernehmung von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Musst du dann aussagen oder kannst du das Schreiben einfach ignorieren?
Wenn man Zeuge in einem strafrechtlichen Verfahren ist, hat man grundsätzlich die Pflicht, zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Dies gilt nicht, wenn die Ladung zur Zeugenvernehmung nur von der Polizei, also nicht von der Staatsanwaltschaft, in ihrem Auftrag oder durch ein Gericht erfolgt ist.
Auch muss man als Zeuge nicht aussagen, wenn man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat und von diesem Gebrauch macht. Das Zeugnis - sprich die gesamte Aussage verweigern - kann man, wenn man mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert ist (§ 52 StPO).
Nahe Angehörige sind zum Beispiel:
• Eltern und Großeltern
• Ehepartner und Verlobte
• Kinder und Enkelkinder
Geschwister
Tanten und Onkel
Daneben kann man die Beantwortung einzelner Fragen verweigern (sog. Auskunftsverweigerungsrecht, § 55 StPO). Dies darf man, wenn man sich oder einen nahen Angehörigen durch die Beantwortung der Fragen der Gefahr aussetzt wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Es gilt im Strafrecht: Niemand muss sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten.
Wenn man aber als Zeuge aussagt, ist man verpflichtet die Wahrheit zu sagen und wird deshalb hierüber belehrt (§ 57 StPO). Das heißt, man muss den Sachverhalt genau so schildern wie man ihn in Erinnerung hat und darf weder etwas weglassen, hinzudenken noch abändern. Andernfalls kann man sich strafbar machen, zum Beispiel wegen:
• falsche unendliche Aussage, § 153 StGB
• Meineid, § 154 StGB
• Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
• Strafvereitelung, § 258 StGB
• Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB
Wer auf die Ladung einer Gerichts nicht zur Zeugenvernehmung erscheint, muss damit rechnen ein Ordnungsgeld zu zahlen und bei dem nächsten Termin durch die Polizei vorgeführt zu werden. Auch können einem die Kosten für das Ausbleiben auferlegt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1, S. 2 und S. 3 StPO).
❓Habt ihr noch Fragen zu den Rechten und Pflichten eines Zeugen?