Kanzlei Korzenski

Kanzlei Korzenski Ihre Kanzlei für Strafrecht in Berlin und deutschlandweit Ihre Kanzlei für Strafrecht in Berlin! deren Angehörige.

Meine Kanzlei ist eine kleine und flexible Einheit, welche es mir ermöglicht, schnell und effektiv für Sie – meine Mandanten – tätig zu werden. Dabei stehen Ihre Bedürfnisse und Interessen für mich im Vordergrund. Dies bedeutet für Sie: Ich nehme mir Zeit für Ihre Anliegen, entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, kommuniziere schnell und unkompliziert mit Ihnen und den zuständigen Behörden u

nd halte Sie über den aktuellen Stand immer auf dem Laufenden. Auch bezüglich der anfallenden Kosten setze ich auf Transparenz und informiere Sie hierüber gerne im Rahmen eines ersten unverbindlichen und kostenlosen Gesprächs. Ich berate und verteidige meine Mandanten umfassend gegen strafrechtliche Vorwürfe jeglicher Art und stehe Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens, vom ersten Kontakt mit der Polizei, über das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren vor Gericht bis hin zur Strafvollstreckung, zur Seite. Unternehmen und Verbände, aber auch Einzelpersonen, berate ich präventiv zu strafrechtlichen Fragestellungen und Problemen. Als Beistand und Nebenklagevertreter berate und betreue ich Zeugen sowie Opfer einer Straftat bzw. Grundsteine meiner rechtlichen Beratung und Vertretung sind neben sicherer Kenntnis der Rechtslage, eine präzise und ausgefeilte Taktik sowie schnelles und proaktives Einschreiten im Sinne meiner Mandanten. Deshalb scheue ich Kampf und Konfrontation nicht, wo dies zur Wahrung Ihrer Interessen geboten ist. Zugleich informiere ich Sie aber vorausschauend, ehrlich und gewissenhaft über etwaige Risiken. Nur durch eine realistische Einschätzung der Lage, kann ich der Vertretung Ihrer Interessen und meinem eigenen Anspruch an meine Arbeit gerecht werden.

Immer der Nase nach - oder auch: Da warte ich in der JVA 30 Minuten auf meinen Mandanten, weil er vor der Besprechung mi...
20/06/2022

Immer der Nase nach - oder auch: Da warte ich in der JVA 30 Minuten auf meinen Mandanten, weil er vor der Besprechung mit mir noch duschen wollte :-D Ich begrüße zwar, dass er gut riechen will, die Zeit war dennoch verloren. Wir Anwälte haben seit Corona nämlich nur noch eine Stunde, um mit unseren Mandanten in der JVA Moabit zu sprechen und das gilt unabhängig davon, wieviele Mandanten wir sehen wollen.



🇬🇧Follow your nose - or: Today I had to wait 30 minutes for my client in prison, as he wanted to have a shower before our meeting :- D Although I appreciate the thought, we missed out on this time. Unfortunately - due to Corona - lawyers are currently allowed to visit their clients only for 1 hour.

SPD, Grüne und FDP (sogenannte Ampelkoalition) haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Diese Änderungen finden ...
24/11/2021

SPD, Grüne und FDP (sogenannte Ampelkoalition) haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Diese Änderungen finden sich im Bereich des Strafrechts:

1. Hauptverhandlung und Vernehmungen sollen in Bild und Ton (Video) aufgezeichnet werden.

2. § 219a StGB soll ersatzlos gestrichen werden. Ärzte dürften dann legal öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen.

3. Legalisierung von Cannabis. Erwachsene sollen künftig Cannabis in lizenzierten Geschäften zu Genusszwecken kaufen können.

4. Vorschriften betreffen den Tierschutz sollen in das StGB (Strafgesetzbuch) überführt und das Strafmaß erhöht werden.

Weitere Änderungen im Koalitionsvertrag:
• Erhöhung des Anteils von Elektrofahrzeugen
• Mieterhöhungen sollen gedeckelt bleiben
• Erhöhung des Mindestlohns auf 12€ �• Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle
• teilkapitalgedeckte Rentenversicherung
• Einführung eines Kindergrundsicherungsmodells
• Gesetzesänderungen/Reformen in Bereichen wie: Familienrecht, Einwanderungsrecht, Transsexuellengesetze
• Wahlalter auf 16 absenken

Verteidigung in GroßverfahrenWie einige von euch sicherlich schon mitbekommen haben, verteidige ich in dem Strafverfahre...
21/09/2021

Verteidigung in Großverfahren

Wie einige von euch sicherlich schon mitbekommen haben, verteidige ich in dem Strafverfahren gegen (ehemalige) VW-Mitarbeiter vor dem Landgericht Braunschweig. Schlagzeilen macht das Verfahren unter anderem als „Diesel-Prozess“, „Winterkorn-Prozess“ oder „Abgasskandal“.

Großverfahren stellen an alle Verfahrensbeteiligten hohe Anforderungen. Komplexe Rechtsmaterie, umfangreiche Akten und zahlreiche Hauptverhandlungstage verlangen einem viel ab. Die Verteidigung in komplexen Großverfahren gehört daher zu den größten Herausforderungen, die das Strafrecht zu bieten hat. Ich freue mich, diese Herausforderung in den nächsten Monaten/Jahren annehmen zu können.

Mit einer Funkzellenabfrage (FZA) können Ermittlungsbehörden (z.B. die Staatsanwaltschaft) abfragen, welche Mobiltelefon...
18/09/2021

Mit einer Funkzellenabfrage (FZA) können Ermittlungsbehörden (z.B. die Staatsanwaltschaft) abfragen, welche Mobiltelefone zu einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Funkzelle kommuniziert haben. Ziel ist es zu erfahren, welche Handynummer sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe vom Tatort befunden hat, um eine noch unbekannten Person, die im Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben, identifizieren zu können.

Zum Verständnis: Mobilfunknetze sind in sog. Funkzellen unterteilt. Diese decken eine Fläche von einigen hundert Metern bis hin zu mehreren Kilometern ab. Um erreichbar zu sein, muss jedes Mobiltelefon eine Verbindung zur nächst gelegenen Funkzelle aufbauen.

Voraussetzungen der FZA gemäß § 100g Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO):
• Bestimmte Tatsachen müssen den Verdacht begründen, dass jemand eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung begangen oder zu begehend versucht hat. Solche erheblichen Straftaten sind insb. die in § 100a Abs. 2 StPO bezeichneten, z.B.: Mord, Totschlag, Raub und Vergewaltigung, aber auch Betrug und Urkundenfälschung in besonders schweren Fällen.
• Die Erhebung der Daten muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen.
• Die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts der beschuldigten Person muss auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert sein.

Im vergangenen Jahr haben die Berliner Strafverfolgungsbehörden 592 FZA durchgeführt. Problematisch ist hierbei vor allem, dass mit der FZA alle Mobilfunknummern, die sich zum Abfragezeitraum in der Funkzelle befinden, erfasst werden. Damit werden auch Daten solcher Personen erfasst, die nicht Beschuldigte eines Strafverfahrens sind.

Durch das Funkzellenabfragen-Transparenz-System sollen Berliner:innen ab sofort ganz einfach herausfinden können, ob ihre Handynummer in einer FZA aufgetaucht ist. Hierfür ist eine Anmeldung über https://fts.berlin.de/ erforderlich. Danach sollen die angemeldeten Handybesitzer eine SMS erhalten, wenn ihre Mobilfunknummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde. Damit die Ermittlungen jedoch nicht gefährdet werden, erfolgt die Benachrichtigung erst nach Abschluss der Maßnahme.

31/07/2021

1 Minute - Rechte und Pflichten eines Zeugen

Stell dir vor, du bekommst eine Ladung zur Zeugenvernehmung von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Musst du dann aussagen oder kannst du das Schreiben einfach ignorieren?

Wenn man Zeuge in einem strafrechtlichen Verfahren ist, hat man grundsätzlich die Pflicht, zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Dies gilt nicht, wenn die Ladung zur Zeugenvernehmung nur von der Polizei, also nicht von der Staatsanwaltschaft, in ihrem Auftrag oder durch ein Gericht erfolgt ist.

Auch muss man als Zeuge nicht aussagen, wenn man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat und von diesem Gebrauch macht. Das Zeugnis - sprich die gesamte Aussage verweigern - kann man, wenn man mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert ist (§ 52 StPO).
Nahe Angehörige sind zum Beispiel:
• Eltern und Großeltern
• Ehepartner und Verlobte
• Kinder und Enkelkinder
Geschwister
Tanten und Onkel

Daneben kann man die Beantwortung einzelner Fragen verweigern (sog. Auskunftsverweigerungsrecht, § 55 StPO). Dies darf man, wenn man sich oder einen nahen Angehörigen durch die Beantwortung der Fragen der Gefahr aussetzt wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Es gilt im Strafrecht: Niemand muss sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten.

Wenn man aber als Zeuge aussagt, ist man verpflichtet die Wahrheit zu sagen und wird deshalb hierüber belehrt (§ 57 StPO). Das heißt, man muss den Sachverhalt genau so schildern wie man ihn in Erinnerung hat und darf weder etwas weglassen, hinzudenken noch abändern. Andernfalls kann man sich strafbar machen, zum Beispiel wegen:
•  falsche unendliche Aussage, § 153 StGB
• Meineid, § 154 StGB
• Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
• Strafvereitelung, § 258 StGB
• Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB

Wer auf die Ladung einer Gerichts nicht zur Zeugenvernehmung erscheint, muss damit rechnen ein Ordnungsgeld zu zahlen und bei dem nächsten Termin durch die Polizei vorgeführt zu werden. Auch können einem die Kosten für das Ausbleiben auferlegt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1, S. 2 und S. 3 StPO).

❓Habt ihr noch Fragen zu den Rechten und Pflichten eines Zeugen?

Morgen um 20:00h gibt es mein offizielles Debüt auf Clubhouse. Clubhouse ist ein soziales Netzwerk, das ausschließlich a...
27/01/2021

Morgen um 20:00h gibt es mein offizielles Debüt auf Clubhouse.

Clubhouse ist ein soziales Netzwerk, das ausschließlich auf Audio-Inhalten basiert. Quasi ein Mix aus Live-Podcast und öffentlicher Telefonkonferenz.

Gemeinsam mit findet ihr uns morgen im Clubhouse-Room: „Jura-Talk - Berufswunsch selbstständiger Anwalt*in“

Ihr wollt wissen wie man sich als Anwalt*in selbstständig macht? Wie der Arbeitsalltag einer Strafverteidigerin aussieht? Wie man als Student auf den Berufswunsch Anwalt kommt? Dann hört doch morgen gerne mal rein.

Donnerstag, 28.01.2021 ab 20:00 Uhr auf Clubhouse

Den Link zum Clubhouse-Room findet ihr in meiner Bio ⬆️

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Besuchsablauf im Gefängnis 1. Termin vereinbaren Aufgrund der Pandemie ist es uns Rechtsanwälten nur noch erlaubt unsere...
18/01/2021

Besuchsablauf im Gefängnis

1. Termin vereinbaren
Aufgrund der Pandemie ist es uns Rechtsanwälten nur noch erlaubt unsere Mandanten nach vorheriger Terminvereinbarung zu sehen. Vor Corona war dies auch ohne Termin möglich.

2. Ankunft vor Ort
Ich betrete die JVA Moabit durch den Eingang auf Höhe von Alt Moabit 12. Diesen Eingang konntet ihr schon einige Mal in meiner Story sehen.

3. Personal-, Anwaltsausweis und Handy abgeben
An der Pforte werden erst meine Personalien überprüft. Dann muss ich mein Handy abgeben. Die Mitnahme ist auch für Rechtsanwälte strengstens verboten. Ein Laptop dürfen wir aber mitnehmen, sofern dieser kein mobiles Internet hat.

5. Sicherheitskontrolle
Jetzt werde ich und mein Rucksack durchsucht. Das funktioniert - ähnlich wie am Flughafen - mit einem Metalldetektor und einem Röntgenapparat. Mir ist es tatsächlich mal passiert, dass ein Wachtmeister an meiner Trinkflasche geschnüffelt hat, um auszuschließen, dass ich Alkohol schmuggel.

6. Gang zum Anwaltstrakt
Um zu den Sprechzimmern für Anwälte zu gelangen, laufe ich jetzt durch einen Großteil der JVA. Vorbei an Sicherheitstüren, welche mir elektronisch geöffnet werden, Büros und auch Zellen der Inhaftierten sowie den Inhaftierten selbst. Wenn ich Referendare oder Praktikanten dabei habe, nutze ich die Gelegenheit um ihnen etwas zur Geschichte der JVA Moabit zu erklären. Wenn wir Glück haben, lässt uns einer der Inhaftieren sogar einen kurzen Blick in seine „gute Stube“ werfen.

7. Zimmerzuweisung
Im Trakt für Anwälte angekommen, melde ich mich bei der zuständigen Beamtin an und teile mit, welchen Inhaftierten ich sprechen möchte. Mir wird eines der zahlreichen Besprechungszimmer zugewiesen. Diese sind übrigens sehr karg eingerichtet. Häufig befinden sich dort nur 3-4 Stühle und ein Tisch. Deshalb ist auch die Akustik nicht optimal, es hallt.

8. Besprechung
Die Besprechung zwischen Anwalt*in und Mandant ist vertraulich und darf weder überwacht noch abgehört werden.

9. Verlassen der JVA
Jetzt darf ich die JVA wieder verlassen und bekomme mein Handy und meinen Ausweis zurück.

Bitte beachtet: Für normale Besucher ist der Ablauf häufig anders.

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Cyberstrafrecht/Cybercrime - Was ist das? Der Begriff Cyberstrafrecht (oder auch Internetstrafrecht genannt) bezeichnet ...
15/01/2021

Cyberstrafrecht/Cybercrime - Was ist das?

Der Begriff Cyberstrafrecht (oder auch Internetstrafrecht genannt) bezeichnet ganz grob gesprochen Straftaten, die im Cyberspace stattfindet. Der Begriff „cyber“ ist aus dem griechischen „Kybernetike“ abgeleitet und bedeutet übersetzt „Steuerung“. Mittlerweile steht „cyber“ für alles rund um Informations- und Computertechnologie.

Beim Cyber-/Internetstrafrecht handelt sich nicht um ein klar abgrenzbares Rechtsgebiet. Es setzt sich vielmehr aus Straftatbeständen unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen und meint Straftaten in Bezug auf Computer, Internet sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Ganz vereinfacht formuliert könnte man sagen: Cyber-/Internetstrafrecht meint Straftaten bei denen Computer, Internet, Informations- oder Kommunikationstechnik entweder Tatmittel oder Tatobjekt ist.

Zu differenzieren ist dabei zwischen Cyber-/Internetstrafrecht im engeren Sinne und im weiteren Sinne.

Cyber-/Internetstrafrecht im engeren Sinne meint originär geschaffene Datendelikte bei denen das Tatobjekt Daten beziehungsweise Datenverarbeitungsvorgänge sind.

Beispiele:
§ 202a StGB - Ausspähen von Daten
§ 202b StGB - Abfangen von Daten
§ 202c StGB - Vorbereiten des Ausspähen und Abfanges der Daten
§ 202d StGB - Datenhehlerei
§ 303a StGB - Datenveränderung
§ 303b StGB - Computersabotage
§ 263a StGB - Computerbetrug
§ 269 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten

Cyber-/Internetstrafrecht im weiteren Sinne meint internet- oder computerspezifische Erscheinungsformen sonstiger Straftaten. Sprich Straftaten, die in diesem besonderen Fall mittels Computer oder Internet begangen worden sind, dies aber nicht zwangsläufig voraussetzen.

Beispiele:
§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
§§ 185 ff. StGB - Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
§ 263 StGB - Betrug
§ 106 UrhG - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
§ 108b UrhG - Unerlaubter Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
§ 143 MarkenG - Kennzeichenverletzung

Nachher halte ich meine Vorlesung zum Cyber-/Internetstrafrecht für die

29/12/2020

1 Minute Strafrecht - Was ist ein Strafbefehl?

Häufig wird geglaubt, ein Strafbefehl ist eine Art Strafzettel oder Bußgeld. Diese Vorstellung ist aber falsch. Ein Strafbefehl ist vielmehr eine strafrechtliche Verurteilung. Durch einen Strafbefehl kann man also zu einer Geldstrafe und sogar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Eine Verurteilung im Strafbefehlsverfahren kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen (§§ 3, 4, 32 BZRG) sogar zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister und auch das polizeiliche Führungszeugnis führen.

Der Unterschied ist lediglich, dass vor einem Strafbefehl keine mündliche Hauptverhandlung stattgefunden hat. Man hat als Beschuldigter in dieser Sache also nie vor einem Richter gestanden. Das Strafbefehlsverfahren ist nämlich ein rein schriftliches Verfahren. Durch den Verzicht auf eine mündliche Verhandlung sollen Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Für den Beschuldigten kann dies in bestimmten Fällen zwar auch von Vorteil sein, da auch ihm eine öffentliche Hauptverhandlung erspart wird, häufig aber eben auch von Nachteil, weil die Beweissituation rein nach Aktenlage beurteilt wird. Deshalb setzt der Erlass eines Strafbefehls - zum Nachteil des Beschuldigten - auch nicht voraus, dass das Gericht von seiner Schuld überzeugt ist. Für den Erlass eines Strafbefehls genügt ein sogenannter hinreichend Tatverdacht, also eine gewisse Veurteilungswahrscheinlichkeit.

Hat man daher einen Strafbefehl (siehe Foto) im Briefkasten, sollte man sich zu den Erfolgsaussichten eines Einspruch unbedingt beraten lassen. Was ein Einspruch gegen einen Strafbefehl ist, wie dieser eingelegt wird und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erfahrt ihr in einem anderen Beitrag von

❓Habt ihr noch Fragen zum Strafbefehl?

Seid ihr schon in Weihnachtsstimmung? Ich bin derzeit - wie ihr vielleicht durch meine Stories mitbekommen habt - berufl...
28/11/2020

Seid ihr schon in Weihnachtsstimmung?

Ich bin derzeit - wie ihr vielleicht durch meine Stories mitbekommen habt - beruflich sehr viel unterwegs. Zahlreiche Hauptverhandlung in Niedersachsen und Brandenburg. Gerade weil ich viel unterwegs und deshalb wenig zu Hause bin, freue ich mich über die schöne Weihnachtsbeleuchtung auf den Straßen.

Um auch euch die Vorweihnachtszeit zu versüßen, haben wir uns etwas ganz tolles für euch überlegt. Ihr dürft also gespannt sein!

Aber nochmal zurück zum Thema berufliche Reisen. Ihr stellt mir immer wieder Fragen dazu, die ich jetzt beantworten möchte:

1. Ich verteidige grundsätzlich Deutschlandweit und reise dann selbstverständlich zu den notwendigen Terminen an. 

3. Ich bin fast immer mit dem Zug unterwegs. Im Zug kann ich gut arbeiten oder mich vor/nach einer Hauptverhandlung entspannen. Außerdem ist es besser für die Umwelt.

4. Es gibt Zeiten - wie gerade - in den ich sehr viel unterwegs bin. In anderen Monaten dafür gar nicht. 

5. Als beigeordnete Pflichtverteidigerin bekommt man die Reisekosten (1. Klasse mit der DB oder Kilometerpauschale für Anreise mit eigenem PKW) und auch (soweit notwendig) Übernachtungskosten (Hotelzimmer zu ortsüblichem Preis) vom Gericht erstattet. Ansonsten tragen meine Mandanten meine Reisekosten.

❓Habt ihr noch andere Fragen? Oder habt ihr vielleicht eine Ahnung, was die Überraschung sein könnte?

🇬🇧 Are you already in a xmas mood?

As you might have figured by my stories, I’m a lot on the road lately. As I’m not able to spend that much time at home, I appreciate the lights and xmas decoration on the streets even more.

Traveling for work is sometime necessary, as I represent my clients all over Germany. I prefer using trains, so I can either work or relax before/after a trial. And using the train is more environmentally friendly than using a car. My traveling costs are either covered by court (if I’m a court appointed lawyer) or by my clients.

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22/11/2020

Verhaltenstipps bei Durchsuchung

Durchsuchungen sollen den Betroffenen überraschen. Nicht selten kommt die Polizei deshalb Morgens zwischen sechs und sieben Uhr. Wie man in einer solchen Situation am Besten reagiert, erfahrt ihr jetzt.

1. Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten

Eine Durchsuchung kannst du nicht verhindern. Selbst wenn das Verhalten der Polizeibeamten rechtswidrig ist, kann man in diesem Moment wenig machen. Deshalb solltest du einfach ruhig bleiben und die Maßnahme erdulden. Ansonsten droht dir nämlich eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
War die Durchsuchung tatsächlich rechtswidrig, kann man die Durschung (mit Hilfe eines Anwaltes) im Nachhinein mit einer Beschwerde angreifen.

2. Schweigen und keine Fragen beantworten

Mache von deinem Recht zu Schweigen gebrauch! So verlockend es auch sein mag, eine Erklärung abzugeben oder die Polizeibeamten zu fragen, warum sie da sind und wonach sie suchen; mache das nicht! Die Polizeibeamten werden dir keine hilfreichen informationen geben. Umgekehrt versuchen sie aber häufig dich in ein Gespräch zu verwickeln und dich so dazu zu bringen auszusagen.

Hinweis: Nicht nur als Beschuldigter, sonder auch als Zeuge muss man vor Ort keine Angaben zur Sache machen.


3. Anwalt anrufen

Besteh darauf einen Anwalt kontaktieren zu können. Dieses Recht hast du unabhängig davon, ob bei dir durchsucht wird, weil du Beschuldigter oder weil du Zeuge in einem Strafverfahren bist. Dein Anwalt erklärt dir nochmal in Ruhe wie du dich zu verhalten hast und kann auch gleich mit den Polizeibeamten sprechen. Häufig warten die Polizeibeamten mit der Durchsuchung sogar bis dein Anwalt vor Ort ist. Hierauf hat man jedoch keinen Anspruch.

4. Kein Einverständnis erklären

Erkläre dich weder mit der Durchsuchung, noch mit der Mitnahme von Gegenständen und Unterlagen einverstanden. Auf dem dir ausgehändigten Durchsuchungsprotokoll sollte dein Widerspruch vermerkt sein. Die mitgenommen Gegenstände müssen deshalb beschlagnahmt worden sein. Auch dies wird auf dem Durchsuchungs- beziehungsweise Sicherstellungsprotokoll vermerkt sein.

So ist arbeiten am Sonntag erträglich! Gleich treffe ich einen potentiell neuen Mandanten. Jetzt genieße ich aber noch d...
25/10/2020

So ist arbeiten am Sonntag erträglich!

Gleich treffe ich einen potentiell neuen Mandanten. Jetzt genieße ich aber noch das schöne Wetter und spaziere durch Berlin Mitte.

Morgen sitze ich nämlich wieder einige Stunden im Zug. Es steht der wohl letzte Hauptverhandlungstag in einer Berufungssache an. Da die Plädoyers geplant sind, werde ich mir nachher noch ein paar Gedanken dazu machen. In der Regel halte ich mein Plädoyer frei. Bei umfangreichen und/oder rechtlich schwierigen Verfahren schreibe ich mir vorher aber zumindest einige Stichworte auf.

Als Anwalt - erst Recht als Strafverteidiger - ist es nahezu unverzichtbar frei reden zu können. Auch wenn mir das heute überhaupt nicht schwer fällt und ich wohl noch nie “auf den Mund gefallen bin“, hätte ich mir als Studentin gewünscht, häufiger die Gelegenheit zu bekommen, freies Reden zu trainieren. Wie sagt man so schön: „Übung macht den Meister.“ Deshalb habe ich schon als Studentin, im Referendariat und auch heute als Anwältin gerne Strafrecht und Strafprozessrecht unterrichtet bzw. Nachhilfe gegeben.

🇬🇧 How to work on a Sunday

Today I’m going to meet a potential new client. But right now I’m enjoying the beautiful weather whilst strolling through Berlin. In the background you can see the dome of the German parliament building, called Reichstag.

On tomorrow’s agenda: The end of a trial against one of my clients. At the end of each trial I’m given the opportunity to present my arguments and to file applications for my client.

Adresse

Nürnberger Straße 16
Berlin
10789

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:30
Dienstag 09:00 - 17:30
Mittwoch 09:00 - 17:30
Donnerstag 09:00 - 17:30
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

+4930767373970

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