Arzthaftung - Rechtsanwalt Dobek

Arzthaftung - Rechtsanwalt Dobek Rechtsanwalt für Arzthaftung und Geburtsschaden in Berlin & bundesweit Interessenkonflikte sind somit ausgeschlossen. Ich bin bundesweit tätig.

Ich bin ausschließlich im Arzthaftungsrecht tätig und dies ausschließlich auf Patientenseite. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, prüfe ich dies gerne und kämpfe mit Ihnen gemeinsam für Ihr Recht.

30/03/2026

Unterlassene Notfallsectio - Unterlassene Hinzuziehung eines Neonatologen

Bei rezidivierenden variablen atypischen Dezelerationen bei Terminüberschreitung und bereits im Vorfeld bestehenden Hinweisen auf eine chronische Plazentainsuffizienz muss zwingend eine notfallmäßige Sectio vorgenommen werden. Aufgrund des unreifen Muttermundes ist eine Fetalblutanalyse zur Klärung des fetalen Zustandes technisch nicht möglich.

Das Unterlassen einer notfallmäßigen Sectio ist dann ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln, die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich sind.

Bei einer fachgerechten Vorgehensweise hätte ein Neontologe zur Erstversorgung des Kindes angefordert werden müssen, da aufgrund des lange andauernden pathologischen CTG bei chronischer Plazentainsuffizienz mit einem erheblich deprimierten Kind zu rechnen ist.

Der Umstand, dass ein Neonatologe erst benachrichtigt wird, wenn gesehen wird, dass sich das Kind in einem schlechten Zustand befindet, stellt einen Fehler dar, der daraus resultiert, dass der behandelnde Arzt die Dringlichkeit einer Sectio und die hochgradige Gefährdung des Kindes nicht erkannt hat.

Unter Berücksichtigung der CTG-Aufzeichnungen ist der eindeutige pathologische Verlauf für jeden Geburtshelfer ohne weiteres zu erkennen.

Der sich vor Ort befindliche Gynäkologe ist in einer solchen Situation überfordert. Dieser kann nichts ausrichten und ist für die Durchführung einer fachgerechten Reanimation auf die Hinzuziehung eines erfahrenen Neonatologen angewiesen. Wenn bereits deutlich vor der Geburt eine Asphyxie aufgetreten ist, muss unmittelbar nach der Geburt eine Sauerstoffgabe erfolgen, so dass die Reanimation durch einen Neonatologen erfolgen muss.

Ein Nicht-vor-Ort-sein eines Neonatologen ist zu beanstanden. Bei einem bereits langzeitigen pathologischen CTG-Verlaufes ist es unbedingt erforderlich, sich um die Hinzuziehung eines Neonatologen zu kümmern. Dies liegt in der Verantwortung der Geburtshelfer (z.B. anwesender Chefarzt).

Es liegt ohne Alarmierung eines Neonatologen eine unzureichende Reanimationsbehandlung vor, weil sich das Risiko der Nichtalarmierung der Neonatologen dann realisiert.

Ein solch vermeidbarer gravierender Zeitverzug bis die Entscheidung zur Durchführung der eiligen Sectio gefallen ist und die unterlassene Einschaltung eines Neonatologen hat meistens erhebliche Folgen für das Kind.

Ein schwerer intrauteriner Sauerstoffmangel führt zu einer Kreislaufdekompensation. Weite Pupillen, fehlende Reflexe, fehlende Spontanmotorik und eine deutliche muskuläre Hypotonie sind Ausdruck einer schweren hypoxisch-ischämische Enzephalopathie. Durch die peripartale Asphyxie und die schwere respiratorische Azidose – diese wiederum als Folge einer Mekoniumaspiration – belegen eine irreversible Hirnschädigung in Form einer Zerebralparese und eine geistige Behinderung.

Zudem kann es einen Hinweis auf eine fehlerhafte Reanimation geben, wenn in dem Reanimationsprotokoll wichtige Angaben für die Durchführung einer fachgerechten Reanimation fehlen.

Wenn Sie vermuten, dass dieser Sachverhalt bei Ihrem Kind vorliegt, helfe ich Ihnen gerne bei der Einholung eines Gutachtens und der Durchsetzung der Ansprüche Ihres Kindes.

𝐅𝐞𝐡𝐥𝐞𝐫𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞 𝐁𝐚𝐮𝐜𝐡𝐝𝐞𝐜𝐤𝐞𝐧𝐬𝐭𝐫𝐚𝐟𝐟𝐮𝐧𝐠 (𝐀𝐛𝐝𝐨𝐦𝐢𝐧𝐨𝐩𝐥𝐚𝐬𝐭𝐢𝐤)Kann der von dem Patienten gewünschte Erfolg einer Liposuktion (Fettab...
27/03/2026

𝐅𝐞𝐡𝐥𝐞𝐫𝐡𝐚𝐟𝐭𝐞 𝐁𝐚𝐮𝐜𝐡𝐝𝐞𝐜𝐤𝐞𝐧𝐬𝐭𝐫𝐚𝐟𝐟𝐮𝐧𝐠 (𝐀𝐛𝐝𝐨𝐦𝐢𝐧𝐨𝐩𝐥𝐚𝐬𝐭𝐢𝐤)

Kann der von dem Patienten gewünschte Erfolg einer Liposuktion (Fettabsaugung) nur durch weitere Haut- und Bauchdeckenstraffungen erreicht werden, weil eine einzige Liposuktion nicht zum Ziel führen kann, muss der Arzt darüber ausdrücklich aufklären.

Vor der Durchführung einer Liposuktion muss der Patient auch in besonders eindringlicher Weise darüber aufgeklärt werden, dass bei großflächigen Fettabsaugungen mit der Entstehung unregelmäßiger Konturen, die nicht in jedem Fall vollständig beseitigt werden können, zu rechnen ist.

Unterlässt der Arzt eine entsprechende Aufklärung, erfolgt der durch ihn vorgenommene Eingriff mangels wirksamer Einwilligung des Patienten rechtswidrig und der Arzt haftet auch für solche Folgen des Eingriffs, die nicht auf einem Behandlungsfehler beruhen, sondern ein verwirklichtes OP-Risiko darstellen, wenn der Patient in Kenntnis dieses Risiko den Eingriff nicht hätte durchführen lassen.

Liegt bei dem Patienten eine dermatologische Grunderkrankung (Dermatitis) vor, besteht allein aufgrund dieser genetisch bedingten Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko, weil die Haut des Patienten einen wesentlich geringeren Immunschutz aufweist.

Eine Aufklärung am Vorabend einer schönheitschirurgischen Bauchdeckenstraffung ist verspätet, wenn der Patient erstmals mit erheblichen kosmetischen Folgen wie einer deutlichen Vergrößerung der bereits existenten Unterbauchnarbe oder mit längerfristigen Sensibilitätsstörungen konfrontiert wird.

Gerne helfe ich.


Trommelfellperforation - Innenohrschwerhörigkeit und SpontannystagmusVor einer Operation zum Verschluss einer traumatisc...
27/03/2026

Trommelfellperforation - Innenohrschwerhörigkeit und Spontannystagmus

Vor einer Operation zum Verschluss einer traumatischen Trommelfellperforation, die weder dringlich noch absolut indiziert ist, muss der Arzt dem Patienten die Erfolgsaussichten und die Risiken (dauerhafter Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen) mitteilen, insbesondere dann, wenn lediglich geringe Beeinträchtigungen vorliegen.

Erleidet ein Patient andernfalls eine andauernde Ohrgeräuschen und unsystematischem Schwindel besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Hat der HNO-Arzt eine Innenohrschwerhörigkeit sowie einen deutlichen Spontannystagmus festgestellt, darf er es nicht bei dem Befund "Innenohrschwerhörigkeit unklarer Genese" belassen und von weiteren differenzialdiagnostischen Maßnahmen absehen. Er muss eine Stufendiagnostik durchführen, und zwar zunächst überschwellige Hörprüfungen als klassisches Verfahren, um zwischen Innenohr- und Hörnervenschwerhörigkeit zu unterscheiden, und sodann eine Röntgenprojektion.

Ergeben die Untersuchungen kein Ergebnis, ist der Patient sofort in eine Klinik zu überweisen, oder es müssen im Abstand mehrerer Monate Kontrolluntersuchungen durchgeführt, und schließlich ein CT veranlasst werden, wenn auch die Kontrolluntersuchungen ohne eindeutiges Ergebnis bleiben.

Unterbleibt aufgrund einer unzureichenden Diagnostik die frühzeitige Entdeckung und Operation eines gutartigen Tumors (Akustikus-Neurinom) mit der Folge verbleibender Störungen im Bereich der Hirnnerven (Abducensparese mit Doppelbildern, periphere Facialisparese mit linksseitig fast komplettem Lidschluss, Taubheit), haftet der Arzt wenn bei einer frühzeitigeren OPAusmaß und Schwere der operationsbedingten Beeinträchtigungen weniger gravierend gewesen wären.

Der Befund einer Vorwölbung des druckschmerzhaften Trommelfells verbunden mit einer äußeren Ohrenentzündung erfordert stets weitere Untersuchungen.

Die sich als Folge einer fehlerhaft nicht rechtzeitig erkannten und nunmehr operativ zu behandelnden Mittelohrentzündung führen zur Haftung des Arztes.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

27/03/2026

Anspruch auf Erstattung von an den Zahnarzt gezahlten Behandlungskosten bei vollständiger Unbrauchbarkeit des Zahnersatzes

Der Vergütungsanspruch des Zahnarztes bleibt nur dann erhalten, wenn der Patient die – objektiv wertlose – Leistung tatsächlich nutzt und sie daher für ihn subjektiv von Wert ist.

Hierauf berufen sich Zahnärzte sehr gerne. ABER ACHTUNG!

Eine tatsächliche Nutzung liegt nicht vor, wenn der Patient sich mit Beschwerden wiedervorgestellt, Anstrengungen unternommen hat, eine Weiterbehandlung in einer anderen Praxis zu ermöglichen, eine vorgerichtliche Begutachtung durchgeführt hat und zeitnahe eine gerichtliche Begutachtung in die Wege geleitet hat. Erst recht liegt ein solcher Sachverhalt nicht vor, wenn der Patient sogar mittlerweile eine Weiterbehandlung bei einem anderen Zahnarzt begonnen hat.

Eine Nutzung im Sinne einer Situation, in der der Patient die Versorgung auch tatsächlich als Versorgung nutzen will, obwohl er eine reelle und zumutbare Möglichkeit hat, sie nicht zu nutzen, und dies nicht nur als Notmaßnahme hinnimmt, ist gerade nicht gegeben.

Lassen Sie sich von dem Zahnarzt nicht das Gegenteil einreden!

Auch steht dem Zahnarzt kein Nachbesserungsrecht zu, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, sondern eine vollständige Erneuerung der bisher erbrachten Leistung notwendig ist.

AUCH HIER ACHTUNG!

Zahnärzte behaupten auch gerne, dass ihnen immer auch ein Recht auf eine Neuanfertigung zustehen würde. Dies ist falsch.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Adresse

Bayreuther Straße 8
Berlin
10787

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Telefon

+4930297735747

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Arzthaftung - Rechtsanwalt Dobek erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen