30/03/2026
Unterlassene Notfallsectio - Unterlassene Hinzuziehung eines Neonatologen
Bei rezidivierenden variablen atypischen Dezelerationen bei Terminüberschreitung und bereits im Vorfeld bestehenden Hinweisen auf eine chronische Plazentainsuffizienz muss zwingend eine notfallmäßige Sectio vorgenommen werden. Aufgrund des unreifen Muttermundes ist eine Fetalblutanalyse zur Klärung des fetalen Zustandes technisch nicht möglich.
Das Unterlassen einer notfallmäßigen Sectio ist dann ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln, die aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich sind.
Bei einer fachgerechten Vorgehensweise hätte ein Neontologe zur Erstversorgung des Kindes angefordert werden müssen, da aufgrund des lange andauernden pathologischen CTG bei chronischer Plazentainsuffizienz mit einem erheblich deprimierten Kind zu rechnen ist.
Der Umstand, dass ein Neonatologe erst benachrichtigt wird, wenn gesehen wird, dass sich das Kind in einem schlechten Zustand befindet, stellt einen Fehler dar, der daraus resultiert, dass der behandelnde Arzt die Dringlichkeit einer Sectio und die hochgradige Gefährdung des Kindes nicht erkannt hat.
Unter Berücksichtigung der CTG-Aufzeichnungen ist der eindeutige pathologische Verlauf für jeden Geburtshelfer ohne weiteres zu erkennen.
Der sich vor Ort befindliche Gynäkologe ist in einer solchen Situation überfordert. Dieser kann nichts ausrichten und ist für die Durchführung einer fachgerechten Reanimation auf die Hinzuziehung eines erfahrenen Neonatologen angewiesen. Wenn bereits deutlich vor der Geburt eine Asphyxie aufgetreten ist, muss unmittelbar nach der Geburt eine Sauerstoffgabe erfolgen, so dass die Reanimation durch einen Neonatologen erfolgen muss.
Ein Nicht-vor-Ort-sein eines Neonatologen ist zu beanstanden. Bei einem bereits langzeitigen pathologischen CTG-Verlaufes ist es unbedingt erforderlich, sich um die Hinzuziehung eines Neonatologen zu kümmern. Dies liegt in der Verantwortung der Geburtshelfer (z.B. anwesender Chefarzt).
Es liegt ohne Alarmierung eines Neonatologen eine unzureichende Reanimationsbehandlung vor, weil sich das Risiko der Nichtalarmierung der Neonatologen dann realisiert.
Ein solch vermeidbarer gravierender Zeitverzug bis die Entscheidung zur Durchführung der eiligen Sectio gefallen ist und die unterlassene Einschaltung eines Neonatologen hat meistens erhebliche Folgen für das Kind.
Ein schwerer intrauteriner Sauerstoffmangel führt zu einer Kreislaufdekompensation. Weite Pupillen, fehlende Reflexe, fehlende Spontanmotorik und eine deutliche muskuläre Hypotonie sind Ausdruck einer schweren hypoxisch-ischämische Enzephalopathie. Durch die peripartale Asphyxie und die schwere respiratorische Azidose – diese wiederum als Folge einer Mekoniumaspiration – belegen eine irreversible Hirnschädigung in Form einer Zerebralparese und eine geistige Behinderung.
Zudem kann es einen Hinweis auf eine fehlerhafte Reanimation geben, wenn in dem Reanimationsprotokoll wichtige Angaben für die Durchführung einer fachgerechten Reanimation fehlen.
Wenn Sie vermuten, dass dieser Sachverhalt bei Ihrem Kind vorliegt, helfe ich Ihnen gerne bei der Einholung eines Gutachtens und der Durchsetzung der Ansprüche Ihres Kindes.