Rechtsanwälte Aping, Meyer, Retz-Stein

Rechtsanwälte Aping, Meyer, Retz-Stein Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät Gegründet haben wir die Berufsgemeinschaft in Form einer GbR im Jahr 1986.

Zu unserem Stammbüro in Berlin-Neukölln ist seit der Wiedervereinigung ein weiteres Büro in Berlin-Weißensee auf der Pistoriusstraße 149 hinzugekommen.

06/02/2017

Die Mietpreisbremse begrenzt in Berlin ab dem 1. Juni 2015 den Anstieg der Mieten. Die Vorteile, Nachteile und Ausnahmen des Gesetzes auf einen Blick.

03/02/2017

Strafrechtliche Informations- und interaktive Kommunikationsplattform.
Sofortkontakt in drigenden Fällen mit einem Verteidiger

03/02/2017

Der BGH hat einen Strafrichter für befangen erklärt. Sein öffentliches Facebook-Profil enthielt u.a. Sprüche wie Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA

02/02/2017

Strafverteidigung - Pfichtverteidigung - Grundsätze

Art 6 Abs 3 c) EMRK ( Europäische Menschenrechtskonvention )besagt, dass einem Angeklagten ein Verteidiger von Staats wegen beizuordnen ist, wenn er sich keinen Verteidiger leisten kann und die Verteidigung i.S. der Rechtsordnung geboten erscheint.

Das bedeutet im Klartext, dass dem Angeklagten nicht in jedem Fall ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Deutschland erweist sich in dieser Frage als sehr regide - andere europäsiche Länder sind durchaus liberaler - in Berlin konnte ich beobachten, dass man fast keinen Verteidiger mehr in den Anwaltszimmern sieht. Die Pflichtverteidigung ist aus Haushaltsgründen eingeschränkt worden. Wahlverteidigung kann sich kaum noch jemand leisten. Das dient nicht der Rechtsfindung !

In folgenden Fällen ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen - Die kurze Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

- Untersuchungshaft oder Unterbringung - § 140 Abs. 1 Nr. 4

Befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft, ist er untergebracht oder befindet er sich in Sicherungshaft, ist ein Verteidiger beizuordnen. Nicht notwendig ist, dass die Untersuchungshaft in dieser Sache vollstreckt wird.

-Schwere der Tat - § 140 Abs. 2 StPO

In aller Regel wiegt die Tat schwer, wenn eine Verurteilung über ein Jahr Haft in Betracht kommt, dies bei einer Einzeltat oder mehreren gesamtstrafefähigen Taten. Der Tatbetand ist auch erfüllt, wenn der Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzen Strafe droht, ferner wenn die Staatsanwaltschaft Berufung gegen ein freisprechendes Urteil eingelegt hat, der Angeklagte durch die Verurteilung andereiweitige schwerwiegende Folgen zu gewärtigen hat.

-Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage - § 140 Abs. 2 StPO

Die Rechtslage ist schwierig, wenn schwierige Rechtfrage zu klären sind, wenn eine Vielzahl von teils widersprüchlichen Zeugenaussagen vorliegen oder Zeuge Aussagedefizite vorweisen (Kind soll vernommen werden). Schwierig ist die Rechtslage in aller Regel , wenn Gutachten zu würdigen sind. Schwierig ist die Rechtslage wenn eine Aussage-gegen- Aussage - Konstellation vorliegt und keine anderweitigen hinreichenden Indizien vorliegen oder eine Vielzahl von Zeugen zu vernehmen so dass die Gefahr für einen Laien besteht, den Überblick zu verlieren.

-Unfähigkeit der Selbstverteidigung - § 140 Abs, 2 StPO

Selbstverteigungsunfähig ist der betreute Angeklagte, und der Analpabet, letzteres insbesondere dann wenn eine Vielzahl von Urkunden eingeführt werden sollen und dazu ein Aktenstudium erforderlich ist. (Gilt auch für Legastheniker)

25/01/2017

Verbraucherrecht - Gebrauchtwagenkauf - Kilometerangabe im Kaufvertrag

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem privaten Verkäufer ist oftmals die Gewährleistung ausgeschlossen. Wird ein Fahrzeug verkauft, dass schon mehrere Vorbesitzer gehabt hat, kommt es vor, dass einer der Vorbesitzer den Kilometerstand manipuliert (zurückgedreht) hat, was der Endverkäufer nicht weiß. Der bei Verkauf auf dem Tacho ersichtliche Kilometerstand entspricht damit nicht der tatsächlichen Kilometerleistung. Für diesen Fall kann nach Meinung des Bundesgerichtshofes die Gewährleistung nicht mit den üblichen Formeln "Gekauft wie gesehen" oder "Gewährleistung ausgeschlossen" wirksam ausgeschlossen werden, weil die Angabe eines Kilometerstandes im Kaufvertrag für die Entscheidung des Käufers wesentlich ist und er sich von der Richtigkeit der Angabe nicht selbst überzeugen kann.

Um bei einer späteren nicht unwesentlichen Differenz der tatsächlichen Laufleistung zu dem angegebenen Kilometerstand nicht haften zu müssen, empfehlen sich zusätzliche Ausschlussklauseln im Kaufvertrag. Hier einige Beispiele:

-Für die Übereinstimmung des Kilometerstandes mit dem tatsächlichen Laufleistung wird keine Gewähr übernommen.

-Die Angabe des Kilometerstandes ist ohne Gewähr. Der Kilometerstand muss nicht der tatsächlichen Laufleistung entsprechen.

RA H. Meyer

24/01/2017

Tipp: Sollen wir Sie zu Rechtsthemen sowie zu weiteren Themen auf dem Laufenden halten? Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!

24/01/2017

Auch im neuen Jahr müssen getrennt lebende Eltern für ihre Kinder tiefer in die Tasche greifen, denn der Mindestunterhalt für Minderjährige erhöht sich erneut. Kleiner Trost, das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet.

23/01/2017

Im Bürgeramt Weißensee führen Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin eine KOSTENLOSE...,KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG in Berlin - Weißensee in Berlin - Weissensee

Adresse

Buschkrugallee 53
Berlin
12359

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Telefon

+49 30 6068081

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsanwälte Aping, Meyer, Retz-Stein erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Rechtsanwälte Aping, Meyer, Retz-Stein senden:

Teilen