01/10/2018
Laut der europäischen Fluggastrechteverordnung von 2004 steht einem Flugreisenden eine Entschädigungszahlung bei Ankunftsverspätungen zu. Zu Unklarheiten bei der Inanspruchnahme dieser Ausgleichszahlung kam es immer wieder in Bezug auf die Ursache der Verspätung. Im Besonderen war lange umstritten, ob einem Fluggast auch eine Entschädigung nach Artikel 7 Fluggastrechteverordnung zusteht, wenn der Abflug seines Fluges zwar ordnungsgemäß erfolgte, jedoch die Ankunft am Zielflughafen mit einem Zeitverlust von mehr als drei Stunden erfolgte. Dieser Sachverhalt wurde durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun klargestellt.
Aus dem Inhalt:
Voraussetzungen für Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen oder Ankunftsverspätungen
Tipps zur Geltendmachung Ihrer Rechte bei einer Flugverspätung