21/08/2025
Dienstunfall mit Klappmesser: Bundesverwaltungsgericht lehnt Anerkennung ab.
Die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall ist ausgeschlossen, wenn ein Beamter einen abstrakt gefährlichen Gegenstand – wie ein Klappmesser – zu einem nicht dienstlichen Zweck verwendet. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Fall eines Polizeibeamten, der sich beim Reparaturversuch einer Wanduhr verletzte.
Dienstunfall mit Klappmesser abgelehnt: Warum die Eigenreparatur einer Uhr im Dienst kein dienstlicher Unfall ist, erklärt das BVerwG.