11/10/2026
💶 Kosten einer Kündigungsschutzklage – was kommt auf mich zu?
Bei einer Kündigungsschutzklage unterscheide ich grundsätzlich zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten.
⚖️ Gerichtskosten
Vor dem Arbeitsgericht ist bei Klageeinreichung kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Die Kosten werden erst am Ende des Verfahrens erhoben. Wird die Klage zurückgenommen oder endet das Verfahren durch Vergleich, fallen in der Regel keine Gerichtskosten an.
🧑⚖️ Anwaltskosten
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert. Eine Erstattung durch die Gegenseite gibt es grundsätzlich nicht (§ 12a ArbGG). Das gilt auch für außergerichtliche Tätigkeiten.
Eine Vertretung ohne Anwalt ist zwar möglich, aber gerade bei einer Kündigung können Fristen, Fehler in der Kündigung oder Vergleichsmöglichkeiten entscheidend sein. Als Anwalt in Marzahn prüfe ich deshalb zunächst die Erfolgsaussichten und die passende Strategie. Ein Fachanwalt in Marzahn für Arbeitsrecht kann helfen, die rechtlichen Folgen einer Kündigung realistisch einzuordnen. 📄
💡 Beispiel für die Kostenberechnung
Verdient ein Arbeitnehmer monatlich 3.000 € brutto, liegt der Streitwert bei einer einfachen Kündigungsschutzklage im Regelfall bei drei Bruttomonatsgehältern – also bei 9.000 €.
Kommt es im Verfahren zu einer Einigung (Vergleich zB über eine Abfindung), betragen die Anwaltskosten nach dem RVG in diesem Beispiel 2.491,56 € brutto. Die konkreten Kosten können sich allerdings ändern, wenn weitere Anträge gestellt werden oder besondere Umstände im Verfahren hinzukommen.
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